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Migrationspolitik – Oktober 2020 | Migrationspolitik – Monatsrückblick | bpb.de

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Migrationspolitik – Oktober 2020

Vera Hanewinkel

/ 8 Minuten zu lesen

Was ist in der Migrations- und Asylpolitik im letzten Monat passiert? Wie haben sich die Flucht- und Asylzahlen entwickelt? Wir blicken zurück auf die Situation in Deutschland und Europa.

Ein Boot aus Marokko, Wasserflaschen und Schwimmwesten an einem Strand auf den Kanarischen Inseln, 17.10.2020. Die kanarischen Inseln verzeichneten in den ersten zehn Monaten des Jahres die höchste Zahl an Bootsflüchtlingen seit 2006. (© picture-alliance/AP, Javier Bauluz)

Deutlicher Rückgang der Asylantragszahlen

Im Oktober sind in Deutschland Externer Link: deutlich weniger Asylanträge gestellt worden als im Vorjahresmonat. So nahm das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) mit 8.557 Erstanträgen und 1.271 Folgeanträgen insgesamt 9.828 Asylanträge entgegen – 20,5 Prozent weniger als im Oktober 2019, als bei der Behörde 12.374 Asylanträge eingegangen waren. Die Hauptherkunftsländer der Asylantragstellenden waren Syrien (3.219 Erstanträge), Afghanistan (1.095) und Irak (815). 59,9 Prozent aller Interner Link: Asylanträge entfielen im Oktober auf diese drei Länder. Der Rückgang der Zahl der Asylanträge zeigt sich auch mit Blick auf die gesamten ersten zehn Monate des Jahres. So wurden im Zeitraum Januar bis Oktober insgesamt 97.309 Asylanträge in Deutschland gestellt – fast ein Drittel (31,4 Prozent) weniger als im Vorjahreszeitraum (Jan.-Okt. 2019: 141.889 Asylanträge). Die gesunkenen Asylantragszahlen lassen sich zum Teil auf die Beschränkungen der (grenzüberschreitenden) Mobilität zurückführen, die weltweit eingeführt wurden, um die Interner Link: Corona-Pandemie einzudämmen.

Insgesamt hat das BAMF in den ersten zehn Monaten des Jahres über 123.894 Erst- und Folgeanträge auf Asyl entschieden. Die Interner Link: Gesamtschutzquote belief sich dabei auf 42,5 Prozent und lag damit 4,9 Prozentpunkte höher als im Vorjahreszeitraum.

Weniger Menschen beziehen Asylbewerberleistungen

Zum Jahresende 2019 bezogen in Deutschland Externer Link: nach Angaben des Statistischen Bundesamtes rund 385.000 Personen Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Das waren sechs Prozent weniger als im Vorjahr (2018: 411.000 Personen) und mehr als 60 Prozent weniger als 2015, als die höchste Zahl an Leistungsbeziehenden registriert worden war (975.000). Ein Externer Link: Recht auf Asylbewerberleistungen haben Ausländerinnen und Ausländer, die sich im Asylverfahren befinden, sich mit einer Duldung oder aus humanitären Gründen in Deutschland aufhalten oder vollziehbar ausreisepflichtig sind. 2019 stammten die meisten Empfängerinnen und Empfänger von Asylbewerberleistungen aus Afghanistan (rund 51.000), Irak (45.000) und Nigeria (27.000). Insgesamt wurden 2019 Leistungen nach dem AsylbLG in Höhe von 4,4 Milliarden Euro brutto bzw. 4,3 Milliarden Euro netto ausgezahlt und damit rund zehn Prozent (Bruttoausgaben) bzw. acht Prozent (Nettoausgaben) weniger als 2018.

Arbeitsuchende EU-Bürger können in Deutschland Anspruch auf Sozialleistungen haben

Bürgerinnen und Bürgern anderer EU-Staaten, die in Deutschland arbeitslos werden oder arbeitssuchend sind, bekommen Externer Link: seit Ende 2016 nach frühestens fünf Jahren Aufenthalt Arbeitslosengeld II (Interner Link: Hartz IV) oder Sozialhilfe. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat nun entschieden, dass der Anspruch auch früher bestehen kann, wenn die Betroffenen Kinder haben, die in Deutschland ein Aufenthaltsrecht besitzen – etwa, weil sie hier die Schule besuchen. Der EuGH hat damit die Linie es Interner Link: Bundessozialgerichts (BSG) gestärkt, das in der Vergangenheit mehrfach ähnlich geurteilt hatte. Dem EuGH-Urteil lag ein Fall aus Krefeld zugrunde. Geklagt hatte ein polnischer Mann, der seit 2013 mit seinen beiden Töchtern in Deutschland lebt, hier in verschiedenen Jobs gearbeitet hatte, dann aber arbeitslos geworden war. Daraufhin hatte die Familie 2015 und 2016 teilweise Unterstützung nach Hartz IV erhalten. Diese Leistungen waren vom Jobcenter in Krefeld jedoch 2017 gestrichen worden.

Steigende Zahl Geflüchteter auf den Kanaren

Die kanarischen Inseln verzeichneten in den ersten zehn Monaten des Jahres die höchste Zahl an Bootsflüchtlingen seit 2006. Damals kamen rund 32.000 Menschen über das Meer auf die Kanaren. Insgesamt landeten auf der politisch zu Spanien, aber geografisch zu Afrika gehörenden Inselgruppe bis zum 25. Oktober Externer Link: 11.234 SchutzsuchendeExterner Link: im gesamten Jahr 2019 waren es 2.557. Damit kommt der von der westafrikanischen Küste ausgehenden und über den östlichen Zentralatlantik verlaufenden Fluchtroute aktuell eine größere Bedeutung zu als der von Marokko über die Straße von Gibraltar verlaufenden sogenannten Westlichen Mittelmeerroute. Letztere war 2018 die bedeutendste Fluchtroute nach Europa, als die europäische Grenzschutzagentur Frontex 57.034 Menschen registrierte, die über diesen Weg in die Europäische Union gelangten.

Dies Kanaren stoßen derweil angesichts der hohen Ankunftszahlen bei Unterbringung und Versorgung der Geflüchteten an ihre Kapazitätsgrenzen. Dennoch sind bislang Recherchen der spanischen Tageszeitung El País zufolge nur wenige Hundert Menschen auf das spanische Festland verlegt worden. Insgesamt registrierte das UN-Flüchtlingshilfswerk (UNHCR) seit Jahresbeginn 25.119 Ankünfte von Bootsflüchtlingen in Spanien – 44,7 Prozent davon auf den kanarischen Inseln.

Auf der Route zwischen der westafrikanischen Küste und den Kanaren kamen bis Ende Oktober Externer Link: 414 Menschen ums Leben oder werden seither vermisst. Allein im Oktober starben mindestens 140 Menschen vor der senegalesischen Küste. Es handelte sich um das schwerste Unglück eines Flüchtlingsboots, das die Internationale Organisation für Migration (IOM) im laufenden Jahr registriert hat.

Corona-Pandemie lässt Zuwanderung in OECD-Staaten einbrechen

Die Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus (SARS-CoV-2) haben zu einem starken Rückgang der Zuwanderung in die 37 Mitgliedstaaten der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) geführt. Das zeigt ein Externer Link: Bericht der Organisation. Demnach deuten vorläufige Zahlen darauf hin, dass die Zahl der neu ausgestellten Aufenthaltsgenehmigungen für Zuwandernde im ersten Halbjahr 2020 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 46 Prozent gesunken ist. Die OECD prognostiziert für das Gesamtjahr eine historisch niedrige Zuwanderung in den OECD-Raum. 2019 hatte sich die Zahl der Einwanderer und Einwanderinnen mit langfristiger Aufenthaltserlaubnis noch auf 5,3 Millionen Menschen belaufen (wobei hier Daten zur Türkei und Kolumbien nicht inbegriffen sind). Im Zuge der Corona-Pandemie ging auch die Zahl der Asylantragstellenden zurück. So sank ersten Schätzungen zufolge die Zahl der Personen, die im ersten Halbjahr 2020 in einem OECD-Land einen Asylantrag stellten, um 33 Prozent gegenüber den ersten sechs Monaten des Vorjahres.

Die Pandemie wirkt sich auch auf die Integration von Migrantinnen und Migranten aus. So warnt die OECD davor, dass Integrationserfolge der vergangenen Jahre zunichte gemacht werden könnten – etwa mit Blick auf die Integration in den Arbeitsmarkt. Viele Migrantinnen und Migranten arbeiten in Sektoren, die von den Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung besonders betroffen sind: Gastronomie, Hotellerie, Tourismus. Lag die Arbeitslosenquote von Migrantinnen und Migranten 2019 in der EU erstmals unter zehn Prozent und damit weniger als vier Prozentpunkte über derjenigen von Einheimischen, erwartet die OECD, dass sie wieder deutlich ansteigen wird. Das Beispiel USA zeigt, dass Zugewanderte auf dem Arbeitsmarkt stärker von den Folgen der Pandemie betroffen sind. So stieg die Arbeitslosenquote in der im Ausland geborenen Bevölkerung (foreign born) bis August 2020 von 3,1 auf 10,2 Prozent, während die Arbeitslosigkeit unter Personen, die von Geburt an die US-amerikanische Staatsbürgerschaft besitzen (native born) von 3,9 Prozent auf 8,1 Prozent wuchs.

Die OECD befürchtet, dass sich Integrationserfolge auch in anderen gesellschaftlichen Bereichen abschwächen, etwa weil Staaten angesichts der zu stemmenden wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie öffentliche Ausgaben für Integrationsmaßnahmen senken. In Deutschland, wo der Bildungserfolg nachweislich stark von der sozialen Herkunft der Schülerinnen und Schüler abhängig ist, gehen Interner Link: Bildungsforscher bereits jetzt davon aus, dass die Schulschließungen im Frühjahr die Bildungsungleichheit weiter verschärft haben. Davon sind insbesondere auch Kinder mit Migrationshintergrund betroffen.

Belarusische Staatsangehörige suchen Schutz in Polen

Immer mehr Belarusinnen und Belarusen suchen Externer Link: Zuflucht in Polen. Infolge der Interner Link: politischen Spannungen nach der Präsidentschaftswahl im August, haben bis zum 18. Oktober 707 Staatsangehörige über verschiedene Formen humanitärer Zuwanderung Schutz in Polen gesucht. 170 davon stellten einen Asylantrag, deutlich mehr als in den Vorjahren. 2017-2019 wurden durchschnittlich pro Jahr 40 Asylanträge belarusischer Staatsangehöriger registriert. Die polnische Regierung, die die Interner Link: belarusische Opposition unterstützt, hat angekündigt, umgerechnet 11,2 Millionen Euro zur Verfügung stellen zu wollen, um belarusische Staatsangehörige zu unterstützen, die zum Arbeiten oder zum Studium nach Polen kommen. Insgesamt leben in Polen 28.200 Berlarusinnen und Berlarusen mit gültiger Aufenthaltsgenehmigung, wobei die polnische Statistikbehörde davon ausgeht, dass sich in der Praxis mehr als 100.000 belarusische Staatsangehörige im Land aufhalten und damit die zweitgrößte Einwanderergruppe stellen.

USA senken Obergrenze für Flüchtlingsaufnahme auf Rekordtief

Die USA wollen im Haushaltsjahr 2021, das den Zeitraum vom 1. Oktober 2020 bis zum 30. September 2021 umfasst, 15.000 Schutzsuchende über das nationale Interner Link: Resettlementprogramm aufnehmen. Das ließ Interner Link: Präsident Donald Trump Ende September dem Kongress Externer Link: mitteilen. Damit senkt die Regierung die Obergrenze für die Flüchtlingsaufnahme auf ein Rekordtief. Während der Präsidentschaft Barack Obamas hatten die USA jährlich um die 100.000 Flüchtlinge aufgenommen. Unter Trump wurde die maximale Aufnahmezahl Externer Link: schrittweise verringert – von noch 110.000 unter Obama 2017 auf 45.000 im Jahr 2018, 30.000 im Jahr 2019 und zuletzt auf 18.000 in diesem Jahr.

Bei der Externer Link: Flüchtlingsaufnahme im Haushaltsjahr 2021 sollen Menschen bevorzugt werden, die aufgrund ihrer Religionszugehörigkeit verfolgt werden, ebenso wie Flüchtlinge aus El Salvador, Guatemala und Honduras, Hongkong, Cuba und Interner Link: Venezuela. Zudem seien Interner Link: Iraker und Irakerinnen zu berücksichtigen, die mit den Vereinigten Staaten kooperiert haben und denen deshalb im Heimatland Gefahr drohe. Aus Ländern wie Interner Link: Somalia, Interner Link: Syrien und Interner Link: Jemen sollen aufgrund von Sicherheitsbedenken keine Flüchtlinge aufgenommen werden. Eine Ausnahme bilden auch hier Menschen, die wegen ihrer Religionszugehörigkeit verfolgt werden.

In den USA können Schutzsuchende entweder den Flüchtlingsstatus oder den Asylstatus erhalten. Ersterer wird Menschen gewährt, die der Interner Link: Flüchtlingsdefinition der Genfer Flüchtlingskonvention entsprechen und aus dem Ausland direkt in den USA aufgenommen werden (Interner Link: Resettlement). Der Asylstatus dagegen kann Schutzsuchenden zugesprochen werden, die selbstständig in die USA einreisen und dort einen Asylantrag stellen. Für das Haushaltsjahr 2021 rechnet die US-Regierung mit rund 290.000 Asylsuchenden.

Bei der Bearbeitung von Asylanträgen kommen die US-Behörden nicht nach: Derzeit warten noch rund 1,2 Millionen Asylantragstellende auf eine endgültige Entscheidung über ihren Antrag. Die Corona-Pandemie hat aufgrund von Grenzschließungen, eingeschränktem Luftverkehr und vorübergehendem Aufnahmestopp dazu geführt, dass statt der vorgesehenen 18.000 Flüchtlinge im Haushaltsjahr 2020 nur rund 11.000 über Resettlement aufgenommen wurden. Etwa 31.000 Geflüchteten wurde der Asylstatus gewährt.

Was vom Monat übrig blieb...

Die Bevölkerung in Deutschland ist nach Externer Link: Angaben des Statistischen Bundesamtes erstmals seit zehn Jahren leicht geschrumpft. Sie umfasste zum 30. Juni 2020 rund 83,1 Millionen Menschen – 40.000 weniger als zum Jahresbeginn. Ursache sei die geringe Zuwanderung seit Ausbruch der Corona-Pandemie, die das sogenannte Geburtendefizit (mehr Gestorbene als Lebendgeborene) nicht ausgleichen konnte.

Das Verwaltungsgericht Hamburg hat die verschärfte Schiffsicherheitsverordnung vom 3. März 2020 Externer Link: aufgehoben, auf deren Grundlage Schiffe von Seenotrettungsorganisationen festgesetzt und an Einsätzen zur Rettung Geflüchteter auf dem Mittelmeer gehindert wurden. In der aktuellen Fassung verstoße die Verordnung gegen EU-Recht, so das Gericht.

Minderjährige Geflüchtete dürfen nur in Ausnahmefällen in Abschiebehaft genommen werden und auch nur dann, wenn das Kindeswohl dadurch nicht gefährdet wird. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) Ende Oktober Externer Link: entschieden. Gleichzeitig mahnte er an, dass Amtsgerichte vor Anordnung von Abschiebehaft verpflichtet sind, das Alter von Geflüchteten sorgfältig zu prüfen, wenn der offenkundige Verdacht besteht, dass die betroffene Person noch minderjährig ist.

Fussnoten

Vera Hanewinkel ist Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Migrationsforschung und Interkulturelle Studien (IMIS) der Universität Osnabrück.
E-Mail: E-Mail Link: vera.hanewinkel@uni-osnabrueck.de