Meine Merkliste Geteilte Merkliste PDF oder EPUB erstellen

Monatsrückblick – Juli 2020 | Migrationspolitik – Monatsrückblick | bpb.de

Migrationspolitik – Monatsrückblick Juni 2024 Migrationspolitik – Mai 2024

Monatsrückblick – Juli 2020

Anne Lisa Carstensen

/ 7 Minuten zu lesen

Was ist in der Migrations- und Asylpolitik im letzten Monat passiert? Wie haben sich die Flucht- und Asylzahlen entwickelt? Wir blicken zurück auf die Situation in Deutschland und Europa.

Seitdem das Rettungsschiff "Sea-Watch 3" Anfang Juli von den italienischen Behörden mit einem Fahrverbot belegt wurde, liegt sie im Hafen von Porto Empedocle/Sizilien. (© picture-alliance, ROPI | Alan David Scifo)

Konflikte um Seenotrettung im zentralen Mittelmeer zum Beginn der deutschen EU-Ratspräsidentschaft

Migrationspolitik ist ein zentrales Thema der Interner Link: deutschen EU-Ratspräsidentschaft im zweiten Halbjahr 2020. So kündigte Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen für September die Erarbeitung eines europäischen "Pakt für Migration und Asyl" an und das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) legte ein Externer Link: Arbeitsprogramm vor. Darin strebt das BMI eine Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) an. Weitere Punkte im Arbeitsprogramm des BMI sind die Stärkung der Rückkehrförderung, die Förderung legaler Einreisewege jenseits des Asylverfahrens, die verstärkte Zusammenarbeit mit Herkunfts- und Transitstaaten, die Stärkung des Schutzes der EU-Außengrenzen sowie eine engere Zusammenarbeit innerhalb des Schengen-Raumes.

Doch in diesen wie anderen Interner Link: migrationspolitischen Fragen herrscht in der EU keine Einigkeit. Das zeigt sich insbesondere am Thema der Interner Link: Seenotrettung. Bei einem Externer Link: informellen virtuellen Treffen der EU-Innenminister am 7. Juli sprach sich Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) für eine verstärkte Bekämpfung der sogenannten Schleuserkriminalität, die Stärkung der Kooperation mit nordafrikanischen Staaten und für Hilfe für aus Seenot gerettete Menschen sowie ein koordiniertes Verfahren zur Verteilung der Ankommenden und Rückführung abgelehnter Migranten und Migrantinnen aus. Im Laufe dieses Jahres war es vermehrt zu Blockaden der Seenotrettung durch Italien und Malta gekommen. Beide Länder argumentieren, sie könnten die Geretteten nicht aufnehmen, solange die Verteilung nicht geklärt sei. Mehrere EU-Staaten, unter anderem die "Visegrad"-Länder Polen, Tschechien, die Slowakei und Ungarn sind aktuell nicht bereit, weitere Geflüchtete aufzunehmen.

Anlässlich eines Folgetreffens der EU-Innenminister mit Vertreterinnen und Vertretern aus Marokko, Algerien, Tunesien, Interner Link: Libyen und Mauretanien kündigte die EU-Innenkommissarin Ylva Johansson eine verstärkte Zusammenarbeit zur Verhinderung irregulärer Migration nach Europa an. Die Externer Link: Menschenrechtsorganisation ProAsyl kritisiert diese Verschiebung vom Themenkomplex der Seenotrettung zur Schleuserkriminalität und fordert ein Ende der Kooperationen mit der libyschen Küstenwache sowie die Einrichtung eines europäischen Seenotrettungsdienstes.

Nachdem Anfang Juli bereits das Rettungsschiff "Sea-Watch 3" mit einem Fahrverbot belegt wurde, wurde Ende des Monates mit der Ocean Viking das letzte im zentralen Mittelmeerraum agierende Rettungsschiff durch italienische Behörden aus dem Verkehr gezogen. Als Grund wurden "technische und betriebliche Mängel" genannt. Anfang Juli hatte die Ocean Viking noch 180 Geflüchtete aus Seenot gerettet.

Ein Viertel der Menschen in Deutschland hat einen Migrationshintergrund

Externer Link: Das Statistische Bundesamt zählte Ende 2019 insgesamt 21,2 Millionen Menschen mit Interner Link: Migrationshintergrund in Deutschland – dies macht 26 Prozent, also gut ein Viertel der Bevölkerung aus. Im Vergleich zum Vorjahr ist dieser Anteil um 2,1 Prozent gestiegen – der niedrigste Zuwachs seit 2011. Insgesamt rund 7,6 Millionen (36 Prozent) der Menschen mit Migrationshintergrund sind in Deutschland geboren. Etwas mehr als die Hälfte hat die deutsche Staatsangehörigkeit (52 Prozent). Der Großteil (65 Prozent) der Personen mit Migrationshintergrund ist entweder selbst aus einem anderen europäischen Land eingewandert oder stammt von binneneuropäischen Migrantinnen und Migranten ab. Danach folgen Eingewanderte und deren Nachkommen aus asiatischen (22 Prozent) und afrikanischen Staaten (fünf Prozent).

Der Anteil der Menschen mit Migrationshintergrund an der Erwerbsbevölkerung machte 2019 24,4 Prozent aus – also fast so viel, wie ihr Anteil an der Gesamtbevölkerung. Mit Blick auf die Beschäftigungsstruktur zeigen sich allerdings Besonderheiten: Im Reinigungsgewerbe haben mehr als die Hälfte der Angestellten einen Migrationshintergrund und auch in der Lagerwirtschaft (inklusive Post und Zustellung sowie Güterumschlag) und in der Lebensmittel- und Genussmittelherstellung sind Menschen mit Migrationshintergrund mit jeweils um die 38 Prozent besonders stark vertreten. Relativ gering ist dagegen ihr Anteil im Polizeivollzugs- und Kriminaldienst, im Gerichts- und Justizvollzug (sieben Prozent), im Schuldienst (elf Prozent) und beim Militär (zwölf Prozent) – allesamt Bereiche des öffentlichen Dienstes. Die Angaben basieren auf dem Interner Link: Mikrozensus, einer repräsentativen Stichprobenerhebung, bei der jedes Jahr rund ein Prozent der Bevölkerung in Deutschland befragt wird.

Debatten über Studie zu Racial Profiling

Im Zuge der weltweiten Black-Lives-Matter-Proteste wird auch in Deutschland über "Interner Link: Racial Profiling" in der Polizei diskutiert. Anfang Juli sagte das Innenministerium eine gemeinsam mit dem Justizministerium geplante Studie zu diesem Thema ab. Da rassistische Diskriminierung in der polizeilichen Praxis verboten sei, handele es sich nur um "absolute Ausnahmefälle". Die Absage traf parteiübergreifend auf Kritik, auch unter den verschiedenen Polizeigewerkschaften ist sie umstritten.

Das Justizministerium und die Antidiskriminierungsstelle des Bundes sprachen sich dafür aus, die Studie dennoch durchzuführen. SPD-geführte Innenministerien einiger Bundesländer (Niedersachsen, Thüringen, Berlin) kündigten an, zur Not selbst eine Studie in Auftrag zu geben. Im März 2020 hatte die Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz (ECRI) der deutschen Bundesregierung die Durchführung einer Studie zu Racial Profiling Externer Link: empfohlen.

Berichte über die Gefahren entlang afrikanischer Migrationsrouten

Während in der Öffentlichkeit viel über die Gefahren der Mittelmeerpassage diskutiert wird, geraten die langen und gefährlichen innerafrikanischen Migrationswege oftmals aus dem Blick. Ein in Kooperation mit dem Mixed Migration Centre herausgegebener Externer Link: Bericht des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen (UNHCR) fasst die Gefahren der Migration auf dem Interner Link: afrikanischen Kontinent zusammen. Die Autorinnen und Autoren der Studie schätzen, dass zwischen 2018 und 2019 etwa 1.400 Menschen auf der sogenannten zentralen Mittelmeerroute ums Leben gekommen sind. Dieser Migrationsweg führt durch Westafrika oder von Ostafrika und dem Horn von Afrika aus bis in die nördlichen Hafenstädte in Libyen, Tunesien und Ägypten. Von hier aus versuchen viele Migrantinnen und Migranten die Überfahrt nach Europa anzutreten. Auf dem Weg dorthin laufen sie Gefahr, durch Unfälle, Krankheit und mangelnde medizinische Versorgung, Unterernährung und Dehydrierung ums Leben zu kommen. Der Großteil der Todesfälle geht allerdings auf Gewaltverbrechen zurück. Als besonders gefährlich gilt die Sahara-Wüste, in welcher etwa 28 Prozent der berichteten Todesfälle verortet sind.

Zudem erleben viele Migrantinnen und Migranten auf ihrem Weg sexualisierte Gewalt – insbesondere Gewalt gegen Frauen. Hiervon waren im Berichtszeitraum geschätzte 6.000 Personen betroffen. Täter sind häufig Schmuggler aber auch Sicherheitskräfte sowie Angehörige von Polizei und Militär. Auch Entführungen zur Erpressung eines Lösegeldes gehören zu den Gefahren dieser Migrationsroute (291 Fälle), wobei ein Großteil der Betroffenen angab, mehrmals entführt worden zu sein. Auch die Situation in libyschen Internierungslagern für Flüchtlinge trägt zur prekären Lage der Migrantinnen und Migranten bei. Aktuellen Schätzungen zufolge werden derzeit etwa 2.500 Menschen in solchen Lagern festgehalten. Es gibt Interner Link: Berichte über mangelnde Versorgung, Missbrauch, Zwangsarbeit und staatliche Willkür.

Die Menschenrechtslage von Migrantinnen und Migranten in Libyen nimmt auch eine von den Organisationen Brot für die Welt und Medico International in Auftrag gegebene Externer Link: Studie zum Ausgangspunkt für eine Untersuchung sogenannter Notfall-Rückführungen der Interner Link: Internationalen Organisation für Migration (IOM). Solche Programme zur Interner Link: freiwilligen Rückkehr, die von der EU finanziert werden, sollen Migrantinnen und Migranten aus akuten Notsituationen in Ländern wie Libyen und Niger befreien, indem diese in Transit- und Herkunftsländer wie Nigeria und Mali zurückgeschickt werden. Die Studie kritisiert diese Praxis, da solche Rückführungen zu einer Externalisierung europäischer Grenzkontrollen führen würden, und hinterfragt die Freiwilligkeit der Maßnahmen. Die freiwillige Rückkehr sei oftmals die einzige Möglichkeit, eine Inhaftierung oder andere gefährliche und lebensbedrohliche Situationen zu umgehen. Zudem weist die Studie darauf hin, dass viele Migrantinnen und Migranten auch nach ihrer Rückkehr schutzbedürftig bleiben. Gründe dafür sind mangelnde staatliche Infrastrukturen und politische Instabilitäten in den Herkunft- und Transitländern sowie der Verlust privater sozialer Netzwerke angesichts des Scheiterns des Migrationsprojekts.

Weniger Schutzsuchende in Deutschland

Das Statistische Bundesamt hat neue Externer Link: Zahlen zur Entwicklung der Anzahl Schutzsuchender in Deutschland herausgegeben. Am 31. Dezember 2019 waren 1,839 Millionen Schutzsuchende im Ausländerzentralregister (AZR) registriert. Damit war die Zahl im Laufe des Jahres 2019 um drei Prozent gestiegen – deutlich weniger als in den Vorjahren. Innerhalb dieser Gruppe sank die Zahl der Personen, deren Status offen war, also deren Asylantrag noch nicht beschieden wurde, um 13 Prozent auf rund 266.000. Dagegen stieg sowohl die Zahl der in Deutschland lebenden Menschen, die einen anerkannten Schutzstatus oder humanitären Aufenthaltstitel haben (um sechs Prozent auf insgesamt 1,360 Millionen), als auch die Zahl derjenigen Personen, die mit einem abgelehnten Schutzstatus in Deutschland leben (um zehn Prozent auf rund 213.000 Personen). Diese Entwicklung wird damit erklärt, dass insgesamt weniger neue Asylanträge gestellt und zugleich anhängige Verfahren aus den letzten Jahren abgearbeitet wurden. Rund 84 Prozent der Menschen mit einem abgelehnten Schutzstatus verfügten Ende 2019 über eine Duldung, bei der eine Abschiebung vorübergehend ausgesetzt ist.

Was vom Monat übrig blieb …

  • Angesichts der Corona-Pandemie wurde in Deutschland im März 2020 der Familiennachzug weitgehend ausgesetzt. Ab Juli sollten ausgesetzte Verfahren wieder aufgenommen werden. Das UNHCR sichert den sich vielfach noch im Lockdown befindlichen Botschaften operative Hilfe zu.

  • Das Bundesinnenministerium hat dem Land Berlin das Einvernehmen verweigert, ein eigenes Landesprogramm zur Aufnahme von 300 Geflüchteten aus überfüllten Lagern in Griechenland aufzulegen. Das BMI begründet dies mit dem Vorrang "bundeseinheitlichen Handelns". Anfang August erklärte das BMI auch dem Land Thüringen kein Einvernehmen über ein Landesaufnahmeprogramm von bis zu 500 Personen.

  • Die italienische Regierung hat angesichts der Situation in Aufnahmelagern in Sizilien und Lampedusa die EU-Kommission um Hilfe und die Umverteilung von Flüchtlingen auf andere EU-Länder gebeten. In Italien ankommende und aus Seenot gerettete Migrantinnen und Migranten müssen derzeit eine vierzehntägige Quarantäne in Auffanglagern oder auf Schiffen einhalten, bevor sie nach Italien einreisen dürfen. Aufgrund schwieriger hygienischer Umstände in den überbelegten Einrichtungen waren mehr als 200 Menschen aus Quarantäneeinrichtungen geflohen.

Fussnoten

Dr. Anne Lisa Carstensen ist Soziologin und wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Migrationsforschung und Interkulturelle Studien (IMIS) an der Universität Osnabrück. Ihre Forschungsschwerpunkte liegen in den Feldern Arbeit, Migration, globale Produktionszusammenhänge und Gewerkschaften. Sie promovierte mit einer Arbeit über Moderne Sklavenarbeit in Brasilien. Email: E-Mail Link: anne.lisa.carstensen@uni-osnabrueck.de