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Migrationspolitik – April 2020 | Migrationspolitik – Monatsrückblick | bpb.de

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Migrationspolitik – April 2020

Vera Hanewinkel

/ 8 Minuten zu lesen

Was ist in der Migrations- und Asylpolitik im letzten Monat passiert? Wie haben sich die Flucht- und Asylzahlen entwickelt? Wir blicken zurück auf die Situation in Deutschland und Europa.

Eine Gruppe unbegleiteter minderjähriger geflüchteter Kinder aus überfüllten griechischen Flüchtlingslagern, welche nach Deutschland und Luxemburg gebracht werden sollen. (© picture alliance/Angelos Tzortzinis/dpa)

*Die Zahlen des BAMF waren zum Zeitpunkt der Veröffentlichung nicht verfügbar. Wir haben sie nachträglich ergänzt, 18.05.2020.

Starker Rückgang der Asylzahlen*

Im April hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) 5.695 Asylanträge Externer Link: entgegengenommen. Das waren 53,9 Prozent weniger als im April des Vorjahres (12.353 Asylanträge). Die Zahl der Erstanträge sank dabei um 51,3 Prozent (April 2020: 10.488; April 2019: 5.106), die der Folgeanträge sogar um 68,4 Prozent (April 2020: 589; April 2019: 1.865). Die meisten Asylsuchenden, die erstmals einen Asylantrag stellten, kamen aus Interner Link: Syrien, Interner Link: Irak und Interner Link: Afghanistan.

Der Rückgang der Interner Link: Asylzahlen zeigt sich auch mit Blick auf die Gesamtzahl der in den ersten vier Monaten des laufenden Jahres gestellten Asylanträge. Im Zeitraum Januar bis April nahm das BAMF 37.440 Erst- und 5.625 Folgeanträge entgegen, insgesamt also 43.065 Asylanträge. Das entspricht einem Rückgang um 28,1 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum, als beim BAMF 59.889 Asylanträge (51.370 Erst- und 8.519 Folgeanträge) eingingen.

Erstmals seit 2015 wieder Anstieg der Asylantragszahlen in der EU

2019 wurden Externer Link: nach Angaben des Europäischen Unterstützungsbüros für Asylfragen (EASO) in den (vor dem Austritt des Vereinigten Königreichs noch) 28 EU-Mitgliedstaaten sowie Norwegen und der Schweiz (EU+) rund 714.200 Asylanträge gestellt – das waren 13 Prozent mehr als 2018. Damit ist die Zahl der in der EU+ gestellten Asylanträge erstmals seit 2015 wieder gestiegen. In jenem Jahr hatte sie mit rund Externer Link: 1,3 Millionen EU-weit registrierten Asylanträgen einen historischen Höchststand erreicht, anschließend war sie kontinuierlich gesunken. Der aktuelle Anstieg ist vor allem auf eine höhere Zahl von Menschen zurückzuführen, die aus lateinamerikanischen Staaten wie Interner Link: Venezuela stammen und visumfrei in den Interner Link: Schengen-Raum einreisen dürfen. In geringerem Maß geht er aber auch auf steigende Antragszahlen von afghanischen Staatsangehörigen zurück. Knapp ein Viertel der Asylanträge, die 2019 in den EU+-Ländern registriert wurden, stellten Staatsangehörige aus Syrien, Interner Link: Afghanistan und Venezuela.

Insgesamt wurde in den EU+-Staaten über 574.150 Asylanträge entschieden. Die Schutzquote lag bei 33 Prozent. Dabei wurden nur die Anerkennung eines Interner Link: Flüchtlingsstatus und die Gewährung Interner Link: subsidiären Schutzes berücksichtigt, nicht aber Formen nationalen Schutzes z.B. aus humanitären Gründen. Am häufigsten wurde Asylantragstellenden aus Interner Link: Syrien (Schutzquote: 85 Prozent), Interner Link: Jemen (82 Prozent) und Interner Link: Eritrea (81 Prozent) ein Schutzstatus zugesprochen. Mit Blick auf afghanische Geflüchtete zeigt sich besonders deutlich, Interner Link: wie sehr sich die Schutzquoten innerhalb des EU+-Raums unterscheiden können: In den EU+-Staaten, die 2019 mehr als 100 Entscheidungen über Asylanträge afghanischer Staatsangehöriger trafen, schwankten sie zwischen zwei Prozent und 98 Prozent.

Ende 2019 gab es EU+-weit 540.559 anhängige Asylverfahren. In diesen Fällen hatte die jeweilige nationale Behörde, die für die Prüfung von Asylanträgen zuständig ist, noch keine Entscheidung über die Vergabe eines Schutzstatus getroffen.

Erste europäische Staaten nehmen minderjährige Flüchtlinge von Ägäis-Inseln auf

Die ersten Kinder und Jugendlichen sind aus überfüllten Flüchtlingslagern auf den griechischen Ägäis-Inseln ausgeflogen worden. Im Interner Link: März hatten sich die Innenminister mehrere EU-Staaten dazu bereiterklärt, mindestens 1.600 unbegleitete Minderjährige aus diesen Lagern zu evakuieren. Auch die Schweiz beteiligt sich an der Aktion, die wegen der Externer Link: Corona-Pandemie nur schleppend anlief. Am 15. März wurden die ersten zwölf Kinder nach Luxemburg gebracht. In Deutschland landeten wenige Tage später 47 unbegleitete Kinder und Jugendliche. Sie mussten zunächst in einer Kinder- und Jugendhilfeeinrichtung im Landkreis Osnabrück 14 Tage in Quarantäne verbringen, um eine Infektion mit dem Coronavirus auszuschließen. Deutschland hat zugesagt, insgesamt 350 bis 500 Minderjährige aus griechischen Flüchtlingslagern aufzunehmen. Mehrere deutsche Kommunen und Bundesländer betonten ihre Aufnahmebereitschaft. An der Auswahl der Kinder und Jugendlichen sind neben dem Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen (UNHCR) auch die Internationale Organisation für Migration (IOM) und das Bundesinnenministerium beteiligt.

Unterdessen hat Interner Link: Griechenland damit begonnen, alte und kranke Menschen sowie Familien aus den Flüchtlingslagern auf den ägäischen Inseln auf das Festland zu bringen. Bislang sind in den Lagern keine Externer Link: Corona-Infektionen registriert worden. Beobachter befürchten allerdings eine Ausbreitung des Virus in den überfüllten Aufnahmeeinrichtungen. Auf dem griechischen Festland wurden mehr als 150 Flüchtlinge positiv getestet. Bewohnerinnen und Bewohner des Lagers Moria auf der Insel Lesbos appellierten Mitte April an die EU-Kommission und die Regierungen der EU-Staaten, mehr für den Infektionsschutz in den Lagern zu tun. Auf den Ägäis-Inseln sind aktuell Externer Link: mehr als 39.000 Menschen in Lagern untergebracht, die für insgesamt nur rund 6.000 Bewohnerinnen und Bewohner ausgelegt sind.

Westbalkanregelung evaluiert

Stabile Beschäftigungsverhältnisse, hoher Beschäftigungsgrad, geringe Arbeitslosigkeit, kaum Inanspruchnahme sozialer Leistungen – laut Institut für Arbeitsmarkt und Berufsforschung (IAB) ist die Arbeitsmarktintegration der Menschen erfolgreich gelungen, die im Zuge der sogenannten Westbalkanregelung nach Deutschland zugewandert sind. Dazu wurden die Integrationsverläufe von 36.050 Beschäftigten aus den Westbalkanstaaten analysiert.Externer Link: Die Evaluierung liegt nun als Forschungsbericht vor.

Die Westbalkanregelung Externer Link: (§ 26 Absatz 2 Beschäftigungsverordnung) wurde am 1. Januar 2016 als Reaktion auf die im Jahr 2015 sprunghaft angestiegene Zahl der Asylanträge von Menschen aus Westbalkanstaaten eingeführt: Sie ermöglicht Staatsangehörigen aus Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien die Interner Link: Zuwanderung nach Deutschland, um hier einer Beschäftigung nachzugehen. Im Gegensatz zu den meisten anderen Arbeitsmigrantinnen und -migranten müssen sie dafür keine in Deutschland anerkannte Qualifikation vorweisen, sondern lediglich eine verbindliche Arbeitsplatzzusage und die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit nachweisen können. Die Regelung sollte die Asylverwaltung entlasten und Staatsangehörigen der Westbalkanländer Möglichkeiten eröffnen, legal zu Beschäftigungszwecken nach Deutschland zuzuwandern. Sie gilt bis zum Jahresende 2020. Wirtschaftsvertreter haben sich bereits für eine Verlängerung ausgesprochen. Eine Entscheidung der Bundesregierung steht noch aus.

Von der Bundesagentur für Arbeit wurden zwischen November 2015 und Juni 2019 204.799 Zustimmungen und 51.432 Ablehnungen zur Ausübung einer Beschäftigung im Rahmen der Westbalkanregelung erteilt. Die Zahl der Asylanträge von Staatsangehörigen der Westbalkanländer sank von 120.882 im Jahr 2015 auf 4.399 im Jahr 2018. Dies kann aber zum Teil auch mit der Einstufung der Westbalkanländer als "Interner Link: sichere Herkunftsstaaten" begründet werden, wodurch Asylanträge – bis auf gut begründete Einzelfälle – abgelehnt werden.

Kaum Migration aus Afrika nach Deutschland

Von allen Zugewanderten in Deutschland in den Jahren 2000 bis 2017 kamen nur rund fünf Prozent aus afrikanischen Staaten. Das geht aus dem Ende April vorgestellten Externer Link: Jahresgutachten des Sachverständigenrats deutscher Stiftungen für Integration und Migration (SVR) hervor, das sich erstmals der Migration auf einem anderen Kontinent widmet. Demnach lebten Ende 2017 rund 540.000 afrikanische Staatsangehörige in Deutschland. Die Zahl hat sich seit 2010 in etwa verdoppelt. Betrachtet man alle Personen mit einem afrikanischen Migrationshintergrund lag ihr Anteil an der Gesamtbevölkerung 2017 bei etwa einem Prozent.

Das Gutachten macht deutlich, dass der Großteil der afrikanischen Migrantinnen und Migranten auf dem afrikanischen Kontinent verbleibt und Europa nur eine Zielregion unter vielen ist. Die Migrationsbewegungen reichen von Arbeit- über Bildungs- bis hin zu Interner Link: Fluchtmigration. Viele afrikanische Staaten sind sowohl Interner Link: Herkunfts- als auch Ziel- und Transitstaaten. Dabei unterscheiden sich die Erfahrungen von Land zu Land. So zählen etwa Interner Link: Uganda, Interner Link: Sudan und Äthiopien zu den weltweiten Hauptaufnahmeländern von Flüchtlingen. Staaten wie Interner Link: Somalia, Interner Link: Südsudan, Interner Link: Demokratische Republik Kongo und Interner Link: Eritrea zählen dagegen zu den Ländern, aus denen im weltweiten Vergleich die meisten Menschen wegen Bürgerkriegen und Menschenrechtsverletzungen fliehen.

Insgesamt liegt der Anteil von Migrantinnen und Migranten aus afrikanischen Staaten an allen internationalen Migrationsbewegungen seit Jahren zwischen zwölf und 14 Prozent. Die wichtigsten Herkunftsländer von in Europa lebenden afrikanischen Migrantinnen und Migranten sind Interner Link: Ägypten (3,4 Millionen), Interner Link: Marokko (2,9 Millionen), Somalia und Sudan (mit je 2,0 Millionen) sowie Algerien (1,8 Millionen).

33 Millionen neue Binnenvertreibungen im Jahr 2019

2019 wurden 33,4 Millionen neue Fälle von Binnenvertreibungen registriert – der höchste Wert seit 2012. Das geht aus dem Externer Link: Jahresbericht der zum Norwegischen Flüchtlingsrat gehörenden Beobachtungsstelle für Binnenvertreibung (Internal Displacement Monitoring Centre, IDMC) hervor. Demnach gab es im Jahresverlauf mehr als 8,5 Millionen Binnenvertreibungen aufgrund von Konflikten und Gewalt sowie fast 24,9 Millionen Binnenvertreibungen, die durch Umwelt- und Naturkatastrophen ausgelöst wurden. Letztere fanden Interner Link: häufig im Rahmen präventiver Evakuierungsmaßnahmen statt. Die Zahlen entsprechen nicht der tatsächlichen Zahl der vertriebenen Personen, da viele Menschen innerhalb eines Jahres mehrfach von Vertreibung betroffen sein können und entsprechend auch mehrfach gezählt werden.

Die meisten Binnenvertreibungen wurden in Südostasien gezählt. Hier führten Naturkatastrophen zu 9,5 Millionen Vertreibungen, Gewaltkonflikte zu 500.000. In der Region Ostasien und Pazifik ist das Verhältnis ähnlich (rund 9,6 Millionen zu rund 290.000). In Subsahara-Afrika wurden dagegen mehr Binnenvertreibungen durch Gewaltkonflikte (rund 4,6 Millionen) als durch Naturkatastrophen (rund 3,5 Millionen) registriert.

Allerdings weichen viele Menschen nur temporär vor Naturkatstrophen wie Überschwemmungen aus und kehren an ihre Wohnorte zurück, sobald sich die Situation verbessert hat. Demgegenüber führen langanhaltende Gewaltkonflikte auch häufig zu langfristigen Vertreibungssituationen. Das spiegelt sich auch in der Zahl der Personen wider, die Ende 2019 immer noch als Binnenvertriebene registriert waren, also noch nicht wieder in ihre Herkunftsorte hatten zurückkehren können: Unter den weltweit insgesamt 50,8 Millionen von IDMC Ende 2019 erfassten Interner Link: Binnenvertriebenen, waren 45,7 Millionen vor Konflikten und Gewalt geflohen, während 5,1 Millionen Menschen ihre angestammten Wohnorte aufgrund von Naturkatstrophen verlassen hatten. Die meisten vor Gewalt geflohenen Binnenvertriebenen gab es in Interner Link: Syrien (6,5 Millionen), Interner Link: Kolumbien (5,6 Millionen) und der Interner Link: Demokratischen Republik Kongo (5,5 Millionen); die höchste Zahl an Binnenvertriebenen, die vor Katastrophen ausgewichen waren, fanden sich in Afghanistan (1,2 Millionen), Indien (590.000) und Äthiopien (390.000).

Corona-Pandemie behindert Seenotrettung

Die Ausbreitung des Externer Link: Coronavirus hat die Rettung von in Seenot geratenen Schutzsuchenden fast vollständig zum Erliegen gebracht. Nachdem Italien und Malta angekündigt hatten, aufgrund der Pandemie keine Seenotrettungsschiffe mehr in ihre Häfen einlaufen zu lassen, hat das deutsche Bundesinnenministerium Seenotrettungsorganisationen in einem Brief dazu aufgefordert, keine neuen Fahrten mehr zu unternehmen. Die Rettungsorganisationen kritisierten den Vorstoß. Damit werde Interner Link: internationales Recht außer Kraft gesetzt. Sie forderten die EU-Staaten dazu auf, sich für alternative Lösungen einzusetzen, um die Seenotrettung fortführen zu können. Vor welche Herausforderungen die Corona-Pandemie die Rettungsmissionen derzeit stellt, zeigte im April das Beispiel des Rettungsschiffs "Alan Kurdi", das von der Hilfsorganisation Sea-Eye betrieben wird. Die 149 vor der libyschen Küste geretteten Menschen mussten tagelang an Bord des Schiffes ausharren, bevor sie von einem italienischen Schiff übernommen und 14 Tage unter Quarantäne gestellt wurden. Auf welche Länder die Geretteten verteilt werden, ist bislang unklar. Die italienische Regierung sieht Deutschland in der Pflicht, da die "Alan Kurdi" unter deutscher Flagge fährt.

Was vom Monat übrig blieb...

Migrationsexperten gehen davon aus, dass wegen der massiven Einschränkungen der grenzüberschreitenden Mobilität Externer Link: aufgrund der Corona-Pandemie derzeit kaum Migration nach Deutschland stattfindet. Sie rechnen für das erste Halbjahr 2020 mit einem negativen Wanderungssaldo – also mit mehr Ab- als Zuwanderung. Statistiken dazu liegen allerdings noch nicht vor.

Die Zahl der Einbürgerungen in den EU-Staaten ist im dritten Jahr in Folge gesunken. Nach Externer Link: Angaben des EU-Statistikamts Eurostat ließen sich in den aktuell 27 EU-Mitgliedstaaten 2018 mehr als 672.000 ausländische Staatsangehörige einbürgern (2017: 700.600, 2016: 843.900). Die meisten neuen EU-Bürgerinnen und -bürger stammten aus Marokko, Albanien und der Türkei.

In Indien hat die von der Regierung verhängte Ausgangssperre zur Eindämmung der Corona-Pandemie dazu geführt, dass Millionen Wanderarbeitskräfte an den Rändern großer Metropolen strandeten oder in ihre Herkunftsorte zurückkehrten, weil sie in den Städten nun weder Arbeit noch eine Bleibe haben. Es wird befürchtet, dass das dazu beiträgt, das Virus auf dem gesamten Subkontinent zu verbreiten.

Fussnoten

Vera Hanewinkel ist Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Migrationsforschung und Interkulturelle Studien (IMIS) der Universität Osnabrück.
E-Mail: E-Mail Link: vera.hanewinkel@uni-osnabrueck.de