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Migrationspolitik – März 2020 | Migrationspolitik – Monatsrückblick | bpb.de

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Migrationspolitik – März 2020

Vera Hanewinkel

/ 7 Minuten zu lesen

Was ist in der Migrations- und Asylpolitik im letzten Monat passiert? Wie haben sich die Flucht- und Asylzahlen entwickelt? Wir blicken zurück auf die Situation in Deutschland und Europa.

Im April und Mai sollen 40.000 Saisonarbeiter unter strengen Auflagen einreisen dürfen. (© picture-alliance, SVEN SIMON)

Der März im Überblick:

*Die Zahlen des BAMF waren zum Zeitpunkt der Veröffentlichung nicht verfügbar. Wir haben sie nachträglich ergänzt, 23.04.2020.

Deutlicher Rückgang der Asylantragszahl*

Die Zahl der Erst- und Folgeanträge auf Asyl ist im März deutlich Externer Link: gesunken. Das gilt sowohl im Interner Link: Vergleich zum Februar als auch verglichen mit dem Vorjahresmonat. So nahm das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) im März 7.120 Erstanträge entgegen – 29,8 Prozent weniger als noch im Februar (10.140 Erstanträge) und 35,1 Prozent weniger als im Interner Link: März 2019 (10.965). Bei den Folgeanträgen fiel der Rückgang noch deutlicher aus. 949 solcher Anträge registrierte das BAMF im März. Im Vormonat waren es 1.788 Folgeanträge (46,9 Prozent weniger) und im März 2019 1.797 (47,2 Prozent weniger). Die meisten Erstantragstellenden kamen aus Interner Link: Syrien, Interner Link: Irak und Interner Link: Afghanistan.

Es ist davon auszugehen, dass die Strategien zur Eindämmung der Interner Link: Corona-Pandemie und damit einhergehende Einschränkungen der grenzüberschreitenden Mobilität – darunter Beschränkungen der Einreise und des Luftverkehrs, Grenzkontrollen, Ausgangssperren und Quarantänemaßnahmen – Externer Link: zum Rückgang der Zahl der in Deutschland ankommenden Asylsuchenden beitragen.

Flüchtlingsverteilung: Ungarn, Polen und Tschechien haben gegen EU-Recht verstoßen

Polen, Ungarn und Tschechien haben während der Interner Link: hohen Fluchtzuwanderung 2015 gegen EU-Recht verstoßen. Das hat der Interner Link: Europäische Gerichtshof (EuGH) Anfang April in Luxemburg entschieden (Az: Externer Link: C-715/17, Externer Link: C-718/17 und Externer Link: C-719/17). Die Länder hatten sich geweigert, einen Beschluss der anderen EU-Staaten umzusetzen, bis zu 160.000 Asylsuchende aus Griechenland und Italien innerhalb der EU umzuverteilen. Die Umverteilung hatten die EU-Innenminister Externer Link: in zwei Mehrheitsentscheidungen im September 2015 Externer Link: beschlossen. Da Polen, Ungarn und Tschechien sich weigerten, über dieses sogenannte Relocation-Programm Geflüchtete aufzunehmen, hatte die EU-Kommission gegen die drei Staaten Klage eingereicht. Der EuGH gab nun der EU-Kommission Recht.

Die Konsequenzen des Urteils sind allerdings noch unklar. Das Gericht konnte keine Geldstrafen verhängen; Ungarn und Polen selbst betrachten das Urteil als bedeutungslos, da die Beschlüsse zur Umverteilung von Asylsuchenden im September 2017 ausgelaufen sind und die beiden Länder nicht mehr zu einer Umsetzung gezwungen werden können. Von den ursprünglich 160.000 anvisierten Geflüchteten waren bis November 2017 Externer Link: 32.366 aus Italien und Griechenland auf andere EU-Staaten verteilt worden. 54.000 Plätze aus dem Relocation-Programm waren später im Rahmen der Interner Link: EU-Türkei-Flüchtlingsvereinbarung für die Aufnahme von syrischen Flüchtlingen aus der Türkei Externer Link: umgewidmet worden. Auf eine Reform des Interner Link: Gemeinsamen Europäischen Asylsystems konnten sich die EU-Mitgliedstaaten bislang nicht einigen.

Situation an der griechisch-türkischen Grenze bleibt angespannt

An der griechisch-türkischen Grenze kam es im März mehrfach zu gewaltsamen Zusammenstößen zwischen Sicherheitskräften und Schutzsuchenden. Nachdem der türkische Präsident Recep Tayyip Erdoğan (AKP) Interner Link: Ende Februar angekündigt hatte, Geflüchtete nicht länger von einer Weiterreise in die EU abhalten zu wollen, hatten sich mehrere tausend Menschen auf den Weg ins Grenzgebiet gemacht. Die griechische Regierung hatte daraufhin die Landesgrenze abriegeln lassen und angekündigt, einen Monat lang keine Asylanträge mehr entgegenzunehmen. Die EU-Kommission sagte Griechenland Externer Link: Soforthilfen in Höhe von 350 Millionen Euro zu und stellte weitere 350 Millionen Euro für den Ausbau des Migrations- und integrierten Grenzmanagements in Aussicht.

Mehrere EU-Staaten, darunter Deutschland, erklärten sich zudem bereit, mindestens 1.600 unbegleitete Minderjährige aus den Flüchtlingslagern auf den griechischen Inseln in der Ägäis zu evakuieren. Dort harrten Ende März unter widrigen Bedingungen rund Externer Link: 39.700 Flüchtlinge und Asylsuchende aus, bei 34 Prozent von ihnen handelte es sich um Kinder, von denen wiederum 14 Prozent unbegleitet waren. Angesichts der auch in Griechenland stark steigenden Zahl an Menschen, die mit dem Interner Link: Coronavirus SARS-CoV-2 infiziert sind, fordern internationale Flüchtlingshilfsorganisationen Externer Link: wie Ärzte ohne Grenzen eine sofortige Räumung der überfüllten Lager, in denen die vorgeschriebenen Präventionsmaßnahmen wie Handhygiene und die Vermeidung von Sozialkontakten nicht eingehalten werden könnten. Die griechische Regierung stellte bereits zwei Flüchtlingslager in der Nähe von Athen unter Quarantäne, nachdem in ihnen untergebrachte Geflüchtete positiv auf das Coronavirus getestet worden waren.

Brüssel und Ankara verhandeln derweil über eine Neuauflage der im März 2016 geschlossenen Vereinbarung, wonach die EU der Türkei Milliardenhilfen für die Versorgung der Externer Link: knapp 3,6 Millionen aufgenommenen syrischen Flüchtlinge zur Verfügung stellt, im Gegenzug aber erwartet, dass die Türkei illegale Grenzübertritte in die EU unterbindet. Bis März 2020 hatten EU-Staaten im Rahmen der Vereinbarung rund Externer Link: 27.000 syrische Flüchtlinge aus der Türkei aufgenommen, während 2.735 irregulär nach Griechenland eingereiste Geflüchtete in die Türkei zurückgebracht wurden. Die türkische Regierung ließ inzwischen provisorische Flüchtlingslager nahe der griechischen Grenze räumen und die Geflüchteten ins Landesinnere zurücktransportieren.

Coronavirus: Resettlement von Flüchtlingen vorerst gestoppt

Aufgrund der weltweiten Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 haben das UN-Flüchtlingshilfswerk (Interner Link: UNHCR) und die Internationale Organisation für Migration (IOM) ihre Programme zur Neuansiedlung von Flüchtlingen (Interner Link: Resettlement) vorübergehend Externer Link: ausgesetzt. Viele Länder hatten ihre Teilnahme am Resettlement bereits zuvor mit Verweis auf die Ausbreitung der Pandemie ruhen lassen. Die zunehmenden Einschränkungen im internationalen Luftverkehr erschweren zudem die Überführung der Flüchtlinge in aufnahmebereite Staaten. Die beiden UN-Organisationen wollen ihre Arbeit in den Erstzufluchtsländern aber weiterführen, um nach dem Abklingen der Corona-Pandemie ausgewählte Flüchtlinge möglichst schnell an ihre Bestimmungsorte bringen zu können. Nach Angaben von UNHCR werden 2020 weltweit Externer Link: 1,44 Millionen Resettlement-Plätze benötigt, um besonders schutzbedürftigen Flüchtlingen eine Schutzperspektive zu bieten. 2019 hatte UNHCR rund 63.600 Flüchtlinge über Resettlement in sichere Aufnahmeländer vermitteln können. Deutschland stellt 2020 Externer Link: 5.500 Resettlement-Plätze zur Verfügung, die Interner Link: EU-Staaten insgesamt 30.000. Neben dem Resettlement ist auch die freiwillige Rückkehr aus Deutschland über das Externer Link: Förderprogramm REAG/GARP mindestens bis zum 30. April Externer Link: ausgesetzt. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) nimmt Asylanträge wegen der Corona-Pandemie zudem vorübergehend nur Externer Link: schriftlich entgegen.

Corona: Erntehelfer dürfen nun doch einreisen

Nachdem das Bundesinnenministerium im März wegen der Corona-Pandemie zunächst die Einreise von Erntehelfern aus Osteuropa untersagt hatte, darf nun doch eine begrenzte Zahl von Saisonarbeitskräften nach Deutschland kommen. Das teilte Landwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU) Anfang April mit. Demnach dürfen im April und im Mai jeweils 40.000 osteuropäische Arbeitskräfte einreisen, um Landwirte bei der Ente zu unterstützen. Der Bauernverband hatte zuvor vor steigenden Obst- und Gemüsepreisen gewarnt. Bis Ende Mai würden rund 100.000 Saisonarbeiter benötigt, so das Landwirtschaftsministerium. Da dieser Bedarf in diesem Jahr nicht vollständig durch ausländische Arbeitskräfte gedeckt werden kann, möchte die Bundesregierung in der einheimischen Bevölkerung Erntehelfer rekrutieren, etwa Arbeitslose, Studierende oder Asylbewerber. Um der Ausbreitung des Coronavirus entgegenzuwirken, müssen Betriebe, die Erntehelfer beschäftigen, Externer Link: Sicherheitsauflagen einhalten, die von der Bundesregierung zusammen mit dem Robert Koch-Institut und dem Bauernverband abgestimmt wurden. So müssen etwa während der Arbeit Mindestabstände zwischen den Arbeitskräften eingehalten werden. Aus dem Ausland einreisende Erntehelfer müssen sich zudem einer Gesundheitsprüfung unterziehen und dürfen in den ersten 14 Tagen nach Einreise den Betrieb nicht verlassen, für den sie arbeiten.

Rassismus zentrales Thema beim Integrationsgipfel im Kanzleramt

Der Kampf gegen Interner Link: Rassismus war das zentrale Thema des 11. Integrationsgipfels, der Anfang März im Kanzleramt stattgefunden hat. Die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung, Annette Widmann-Mauz (CDU) bezeichnete Interner Link: Rechtsextremismus als "derzeit größte Gefahr in unserem Land" und forderte mehr Demokratiearbeit und Extremismusprävention. Es brauche ein flächendeckendes "Rassismus-Barometer", eine Stärkung der interkulturellen Kompetenzen von Lehrkräften, aber auch in den Reihen von Verwaltung, Justiz und Polizei sowie eine bessere Finanzierung der Opferberatungsstellen. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) kündigte die Einrichtung eines Kabinettsausschuss an, der sich zukünftig mit Rassismusfragen befassen soll. Vertreter von Migrantenorganisationen verlangten von der Bundesregierung unter anderem eine stärkere Auseinandersetzung mit Interner Link: institutionellem Rassismus in Sicherheitsbehörden, der die Aufklärung rechter Straftaten verhindere. Anlass für den Themenschwerpunkt des Integrationsgipfels waren unter anderem der versuchte Anschlag auf eine Synagoge in Halle im Oktober 2019 sowie der rechtsterroristische Anschlag in Hanau, der im Februar neun Menschen mit deutscher und ausländischer Staatsbürgerschaft das Leben kostete. Der Integrationsgipfel wurde von Angela Merkel 2006 ins Leben gerufen. Er dient als Austauschforum für Vertreter von Migrantenorganisationen, Bund, Ländern und Kommunen sowie der Zivilgesellschaft.

Was vom Monat übrig blieb

Am 1. März ist das im Externer Link: Sommer 2019 beschlossene Fachkräfteeinwanderungsgesetz in Kraft getreten. Es soll die Zuwanderung von Hochqualifizierten und Arbeitskräften mit qualifizierter Berufsausbildung aus Drittstaaten erleichtern, um Externer Link: Engpässen auf dem Arbeitsmarkt entgegenzuwirken.

2019 hat die Polizei in Deutschland 1.620 überwiegend rechtsmotivierte Angriffe auf Asylbewerber und Flüchtlinge Externer Link: registriert. In weiteren 128 Fällen wurden Asylunterkünfte attackiert. Darüber hinaus wurden 124 Angriffe gegen ehrenamtliche Helfer oder Hilfsorganisationen gemeldet. In diesen Zahlen sind noch keine Nachmeldungen enthalten.

Das Bundesverfassungsgericht hat eine 2016 vom Gesetzgeber beschlossene Regelung Externer Link: bestätigt, wonach EU-Bürger ohne Aufenthaltsrecht von Sozialhilfeleistungen ausgeschlossen werden dürfen. Unionsbürgern, die ausschließlich zur Arbeitssuche nach Deutschland eingereist sind, stehen demnach nur einen Monat lang Überbrückungsleistungen zu.

Fussnoten

Vera Hanewinkel ist Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Migrationsforschung und Interkulturelle Studien (IMIS) der Universität Osnabrück.
E-Mail: E-Mail Link: vera.hanewinkel@uni-osnabrueck.de