Die Hälfte der Asylantragstellenden ist minderjährig
50 Prozent der Personen, die im Zeitraum Januar bis November 2019 einen Erstantrag auf Asyl in Deutschland gestellt haben, waren minderjährig. Das geht aus einem Externer Link: Bericht des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hervor. Demnach wurden in den ersten elf Monaten des Jahres insgesamt 133.324 Erstanträge gestellt, rund die Hälfte davon von Personen unter 18. 22 Prozent (bzw. 29.325) der Asylerstanträge stammten dabei von
Neben den Erstanträgen nahm das BAMF zwischen Januar und November 21.732 Folgeanträge entgegen. Die
Im November wurden 10.263 Erstanträge und 1.833 Folgeanträge auf Asyl beim BAMF registriert. Die meisten Erstantragstellenden kamen aus
7.206 Dublin-Überstellungen in den ersten zehn Monaten
Im Zeitraum Januar bis Oktober 2019 überstellte Deutschland im Rahmen des
Auch an Deutschland wurden Übernahmeersuchen anderer Mitgliedstaaten gerichtet. In den ersten zehn Monaten des Jahres waren es insgesamt 20.170. In 12.473 Fällen stimmte Deutschland den Überstellungen zu. Tatsächlich erfolgten 5.033 Überstellungen in die Bundesrepublik. Das Dublin-System wird nicht zuletzt wegen seines hohen bürokratischen Aufwands sowohl von zivilgesellschaftlichen Organisationen als auch aus politischer Sicht als gescheitert kritisiert. Bislang konnten sich die EU-Mitgliedstaaten allerdings nicht auf eine Reform einigen. Darum will sich nun die neue EU-Kommission bemühen. Die Dublin-Verordnung sieht vor, dass das Asylverfahren in der Regel in dem Dublin-Vertragsstaat durchgeführt werden muss, den ein Asylsuchender als erstes betreten hat.
45 Verfahren gegen Clankriminalität
2018 wurden in Bund und Ländern 45 Verfahren im Bereich der organisierten Kriminalität (OK) erfasst, die kriminellen Mitgliedern "ethnisch abgeschotteter Subkulturen" (sogenannte Clankriminalität) zugeordnet werden. Das geht aus dem Externer Link: Bundeslagebild Organisierte Kriminalität 2018 des Bundeskriminalamtes (BKA) hervor. Damit machten 2018 solche Verfahren 8,4 Prozent aller Ermittlungsverfahren gegen OK aus. Die Mehrzahl der Verfahren in Zusammenhang mit Clankriminalität richtete sich dabei gegen Gruppierungen arabischstämmiger (24), westbalkanstämmiger (8) und türkeistämmiger (3) Herkunft. Insgesamt wurden im Rahmen der 45 Verfahren gegen Clankriminalität 654 Tatverdächtige ermittelt, darunter 152 libanesische, 148 deutsche, 54 syrische und 52 türkische Staatsangehörige. Die Clankriminalität bezog sich vor allem auf die Bereiche Rauschgifthandel/-schmuggel (23 Verfahren) und Eigentumsdelikte (12 Verfahren). BKA-Präsident Holger Münch, verwies zudem auf eine steigende Anzahl "tatverdächtiger Zuwanderer" in OK-Ermittlungsverfahren, die bundesweit im Bereich der organisierten Kriminalität gegen kriminelle arabische Clans geführt würden.
Im November sorgte der Externer Link: Fall des aus dem Libanon stammenden, in Bremen ansässigen und mehrfach verurteilten Clanchefs Ibrahim Miri für Schlagzeilen. Miri war am 10. Juli 2019 in den Libanon abgeschoben und mit einer Wiedereinreisesperre belegt worden. Er tauchte jedoch am 30. Oktober wieder in Deutschland auf, erstattete Selbstanzeige wegen illegaler Einreise und stellte einen Asylantrag. Dieser wurde vom BAMF als "offensichtlich unbegründet" abgelehnt. Miri darf daher sofort wieder abgeschoben werden. Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) reagierte mit einem Erlass auf die Wiedereinreise Miris: Menschen mit einer Einreisesperre dürfen demnach zukünftig an der deutschen Grenze zurückgewiesen werden – selbst dann, wenn sie Asyl beantragen wollen. Zudem verstärkt die Bundespolizei ihre Kontrollen in Grenzgebieten. Seehofer will sich auch dafür einsetzen, dass Ausländer, die mit einer Wiedereinreisesperre belegt sind, für die Dauer eines möglichen Asylverfahrens inhaftiert werden können.
Deutschland will 2020 erneut Flüchtlinge über UN-Programm aufnehmen
Deutschland will auch im kommenden Jahr in Zusammenarbeit mit dem Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen (UNHCR) besonders schutzbedürftige Flüchtlinge aus Erstzufluchtsstaaten aufnehmen. Die Bundesregierung teilte der EU-Kommission laut Medienberichten mit, für das sogenannte
Weitere 1.900 der 5.500 Resettlement-Plätze entfallen auf Aufnahmeprogramme des Bundes, 200 weitere entfallen auf das Externer Link: Landesaufnahmeprogramm Schleswig-Holsteins. 400 Menschen können im Rahmen des staatlich-zivilgesellschaftlichen Aufnahmeprogramms "Externer Link: Neustart im Team" (NesT) aufgenommen werden. Bei diesem Pilotprogramm teilen sich Bund und Zivilgesellschaft die Verantwortung für die Flüchtlingsaufnahme und helfen bei der Wohnungssuche, der Finanzierung der Kaltmiete für zwei Jahre sowie bei der gesellschaftlichen Integration.
Türkei schiebt mutmaßliche IS-Anhänger nach Deutschland ab
Die Türkei hat damit begonnen, Personen, die mutmaßlich Bezug zum sogenannten
Nach Angaben des türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdoğan sind derzeit 1.149 Männer und Frauen mit IS-Bezug in der Türkei inhaftiert, darunter 737 ausländische Staatsangehörige. Die Türkei kritisiert europäische Staaten, die sich weigern, eigene Staatsangehörige, die sich dem IS angeschlossen haben, zurückzunehmen. Auch die kurdische YPG, die in Syrien vom IS kontrollierte Gebiete zurückerobert und IS-Anhänger und -anhängerinnen festgesetzt hatte, rief in der Vergangenheit die Herkunftsstaaten mehrfach zur Rückholung ihrer Staatsangehörigen auf. Die deutsche Bundesregierung konnte sich auf diesen Schritt bislang allerdings nicht einigen.
Türkei: Kooperationsanwalt des Auswärtigen Amtes verhaftet
In der Türkei ist der Anwalt Yilmaz S. verhaftet worden, der im Auftrag der deutschen Botschaft in Ankara Informationen über Personen gesammelt hat, die in Deutschland Asyl beantragt haben. So sollten ihre im Asylverfahren getroffenen Aussagen überprüft werden. Auch für die Botschaften der Länder Norwegen, Holland und Schweden soll er gearbeitet haben. Die türkischen Behörden werfen ihm Spionage vor. Das Auswärtige Amt und das Bundesinnenministerium bezeichneten die Zusammenarbeit mit Kooperationsanwälten in Asylverfahren jedoch als "europaweit gängige Praxis". Da Yilmaz S. türkischer Staatsbürger ist, kann er nicht von Deutschland konsularisch bereut werden. Zum Zeitpunkt seiner Verhaftung soll er nach Angaben des Bundesinnenministeriums im Besitz sensibler personenbezogener Daten über Asylantragstellende gewesen sein, die nun in die Hände der türkischen Behörden gelangt sind. Mitarbeiter deutscher Sicherheitsbehörden haben die betroffenen Asylantragstellenden über diesen Vorgang informiert. Beobachter in den Medien werten die Festnahme des Kooperationsanwalts als "Externer Link: diplomatische Kampfansage". In der Vergangenheit hatte Ankara Deutschland immer wieder dazu aufgefordert, Anhänger der
Griechenland: Regierung will drei Flüchtlingslager auf ägäischen Inseln schließen
Die griechische Regierung will die drei größten Flüchtlingslager auf den ägäischen Inseln Lesbos, Chios und Samos schließen und durch neue Aufnahmeeinrichtungen mit einer Kapazität von mindestens je 5.000 Menschen ersetzen. In diesen so bezeichneten "Identifikations- und Abreisezentren " sollen vorrangig Personen untergebracht werden, die keine Aussicht auf Asyl hätten und in die Türkei oder ihre Herkunftsländer zurückgeführt werden sollen. Geflüchtete mit guten Aussichten auf einen Schutzstatus sollen hingegen auf das griechische Festland gebracht werden. Bei den angestrebten neuen Aufnahmeeinrichtungen soll es sich um geschlossene Lager handeln, die die Migranten nicht verlassen dürften. Damit will die Regierung ein deutliches Signal senden: Menschen, die keine Chance auf Asyl haben, sollen sich nicht auf den Weg nach Griechenland machen. Bereits Anfang November hatte das griechische Parlament das Asylgesetz verschärft. Dadurch sollen Asylverfahren beschleunigt und Geflüchtete schneller im Rahmen der