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Migrationspolitik – April 2019 | Migrationspolitik – Monatsrückblick | bpb.de

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Migrationspolitik – April 2019

Vera Hanewinkel

/ 6 Minuten zu lesen

Was ist in der Migrations- und Asylpolitik im letzten Monat passiert? Wie haben sich die Flucht- und Asylzahlen entwickelt? Wir blicken zurück auf die Situation in Deutschland und Europa.

Unbegleitete minderjährige Geflüchtete in einem Jugendhilfezentrum in Karlsruhe. Im ersten Quartal 2019 waren 47,3 Prozent aller Personen, die in Deutschland erstmals einen Antrag auf Asyl stellten, minderjährig. (© dpa)

Rund 50 Prozent der Erstasylantragsteller minderjährig

Im Zeitraum Januar bis März 2019 waren Externer Link: nach Angaben des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) 47,3 Prozent aller Personen, die in Deutschland erstmals einen Antrag auf Asyl stellten, minderjährig. Insgesamt nahm das BAMF in den ersten drei Monaten des Jahres 39.948 Erstanträge und 6.529 Folgeanträge auf Asyl entgegen. Die Interner Link: Gesamtzahl der Asylanträge belief sich damit auf 46.477, was einen leichten Rückgang um 0,7 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum bedeutet. Zwischen Januar und März 2019 traf das BAMF 59.233 Entscheidungen über Asylanträge. Die Gesamtschutzquote lag bei 37,9 Prozent. Im Durchschnitt mussten Asylbewerber sechs Monate auf die Entscheidung über ihren Antrag warten.

Ende März waren beim BAMF 53.224 Asylverfahren anhängig. Hinzu kamen 223.798 Verfahren, in denen die Behörde prüft, ob ein erteilter Schutzstatus widerrufen werden muss, etwa weil durch die Beilegung eines Konflikts im Herkunftsland der Schutzgrund entfallen ist. Im Zeitraum Januar bis März 2019 traf das BAMF 22.754 Entscheidungen in Widerrufsprüfverfahren. In 21.997 Fällen wurde der Schutzstatus nicht widerrufen.

Im März registrierte das BAMF 12.762 Asylanträge, davon 10.965 Erst- und 1.797 Folgeanträge. Die meisten Erstanträge auf Asyl wurden von syrischen (2.742), nigerianischen (1.777) und irakischen (907) Staatsangehörigen gestellt. Das BAMF traf im März insgesamt 19.587 Entscheidungen in Interner Link: Asylverfahren. Die Gesamtschutzquote lag bei 40,3 Prozent und damit etwas höher als im Schnitt der ersten drei Monate des Jahres. Im März richtete Deutschland 4.166 Übernahmeersuchen an andere Unterzeichnerstaaten des Dublin-Abkommens. In 2.661 Fällen wurden dem Übernahmeersuch stattgegeben. Tatsächlich erfolgten 644 Interner Link: Überstellungen.

Regierung beschließt schärfere Abschieberegeln

Die Bundesregierung hat den Externer Link: Entwurf für ein Gesetz beschlossen, dass Interner Link: Abschiebungen von ausreisepflichtigen Asylbewerbern beschleunigen soll. Ausreisepflichtige Personen können so leichter in Abschiebehaft genommen werden und in regulären Haftanstalten untergebracht werden, allerdings räumlich getrennt von Strafgefangenen. Zudem führt das "Zweite Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht" einen neuen Duldungsstatus für Personen ein, die über ihre Identität täuschen und damit ihre Abschiebung verhindern. Geflüchtete, die bereits in einem anderen EU-Staat einen Schutzstatus erhalten haben, sollen in Deutschland keine Sozialleistungen mehr erhalten. Mitarbeiter von Behörden, die ausreisepflichtige Personen über eine Abschiebung informieren und dabei beispielsweise den Zeitpunkt der Abschiebung preisgeben, machen sich dem Gesetzentwurf zufolge strafbar. Externer Link: Ende 2018 hielten sich in Deutschland 235.957 ausreisepflichtige Personen auf, 180.124 davon mit Interner Link: Duldung. Somit waren insgesamt 55.833 ausländische Staatsangehörige unmittelbar ausreisepflichtig.

Reform des Asylbewerberleistungsgesetzes

Das Asylbewerberleistungsgesetz soll reformiert werden. Auf einen Externer Link: entsprechenden Gesetzentwurf hat sich die Bundesregierung im April geeinigt. Er sieht eine leichte Anpassung der Leistungssätze für Asylbewerber vor. 2012 hatte das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum für alle Menschen in Deutschland gilt. Damit müssen sich die Leistungen für Asylbewerber an den Leistungen der Sozialhilfe (SGB XII) orientieren. Der neue Gesetzesentwurf sieht niedrigere Geldleistungssätze vor. Die Kürzung gilt nicht für Kinder zwischen sechs und 13 Jahren. Das zuständige Bundesministerium für Arbeit und Soziales wies daraufhin, dass dies kompensiert werde, da der Bedarf für Strom und Wohnungsinstandsetzung zukünftig als Sachleistung verbucht werde. Somit würden die Leistungen für Asylbewerber "materiell voll erbracht werden".

Zudem soll das Gesetz die sogenannte "Förderlücke" schließen: Bislang müssen Asylbewerber und Interner Link: Geduldete, die eine Ausbildung oder ein Studium absolvieren anstelle von Sozialhilfe eine Ausbildungsförderung (BAföG oder Berufsausbildungsbeihilfe) beantragen, die allerdings vielen Geflüchteten gar nicht offen steht. Damit sind die Betroffenen schlechter gestellt als Geflüchtete, die keiner Tätigkeit nachgehen, was zu Ausbildungs- und Studienabbrüchen beiträgt. Diese Schieflage will das Gesetz beheben. Zudem ermöglicht es Asylbewerbern, die sich z.B. in Interner Link: Vereinen ehrenamtlich engagieren und dafür eine Ehrenamtspauschale erhalten, davon monatlich 200 Euro zu behalten, ohne dass ihnen dafür Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz gekürzt werden.

Gesetzentwurf zur Förderung der Beschäftigung von Ausländern

Die Beschäftigung von in Deutschland lebenden ausländischen Staatsangehörigen soll besser gefördert werden. Dazu hat die Bundesregierung im April den Externer Link: Entwurf für ein Ausländerbeschäftigungsförderungsgesetz beschlossen. Dieser sieht u.a. vor, dass auch solche Asylbewerber Zugang zu Sprachkursen erhalten, bei denen noch nicht klar ist, ob sie in Deutschland bleiben können. Bislang war dies nur für Asylbewerber "mit guter Bleibeperspektive" möglich. Zudem soll der Zugang zur Förderung von Berufsausbildungsvorbereitung und Berufsausbildung zukünftig weitgehend vom Aufenthaltsstatus entkoppelt werden, sodass deutlich mehr ausländische Staatsangehörige davon profitieren können. Einschränkungen bestehen weiterhin für Asylbewerber aus Interner Link: sicheren Herkunftsstaaten, für die grundsätzlich ein Beschäftigungsverbot gilt. Stellt die Bundesagentur für Arbeit fest, dass die Teilnahme an einem Interner Link: Integrationskurs für die dauerhafte berufliche Eingliederung eines ausländischen Staatsangehörigen notwendig ist, kann zukünftig während eines Integrationskurses oder berufsbezogenen Sprachkurses Arbeitslosengeld gezahlt werden. Dies war bislang nicht möglich.

Rund zehn Prozent der Straftaten 2018 von Zuwanderern verübt

An 9,7 Prozent der 2018 aufgeklärten Straftaten in Deutschland war mindestens ein tatverdächtiger Zuwanderer beteiligt. Das zeigt das aktuelle "Externer Link: Bundeslagebild Kriminalität im Kontext von Zuwanderung" des Bundeskriminalamts. Demnach wurden im Jahr 2018 im Bereich der Allgemeinkriminalität (ohne ausländerrechtliche Verstöße) 3.045.321 aufgeklärte Straftaten verübt, darunter 296.226 Taten, die von mindestens einem tatverdächtigen Zuwanderer begangen wurden.

Zu den Straftaten im Bereich der Allgemeinkriminalität ermittelte die Polizei 1.931.079 Tatverdächtige, darunter 165.769 Zuwanderer. Der Anteil tatverdächtiger Zuwanderer an allen Tatverdächtigen lag bei 8,6 Prozent. 86 Prozent der tatverdächtigen Zuwanderer waren männlich, 65 Prozent jünger als 30 Jahre. Jeder dritte tatverdächtige Zuwanderer war an mehreren Straftaten beteiligt.

Der Anteil tatverdächtiger Zuwanderer an allen Tatverdächtigen schwankt je nach Deliktbereich. So betrug er im Bereich der "Straftaten gegen das Leben" (u.a. Mord, Totschlag) 14 Prozent, im Bereich der "Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung" (u.a. Vergewaltigung, sexueller Missbrauch) 12 Prozent, in den Bereichen "Diebstahl" (u.a. Ladendiebstahl, Einbruch) sowie "Vermögens- und Fälschungsdelikte" (u.a. "Schwarzfahren", Urkundenfälschung) jeweils 11 Prozent und im Bereich "Rohheitsdelikte und Straftaten gegen die persönliche Freiheit" (u.a. Körperverletzung) 10 Prozent. 2018 registrierte die Polizei 1.025.241 Opfer von Straftaten, darunter 47.042 Asylbewerber/Flüchtlinge. Damit zählten 4,6 Prozent aller registrierten Opfer von Straftaten zu dieser Personengruppe. Die meisten davon wurden Opfer von Körperverletzungsdelikten (81 Prozent). Anders als bei Tatverdächtigen, die nur einmal erfasst werden, auch wenn sie mehrere Straftaten begangen haben, werden Personen, die Opfer mehrerer Straftaten werden, in der Statistik auch mehrfach gezählt.

Insgesamt erfasste die Polizei 101.956 Opfer von Straftaten, an denen mindestens ein tatverdächtiger Zuwanderer beteiligt war, darunter 46.336 deutsche Staatsangehörige. Das ist ein Anstieg um 19 Prozent gegenüber dem Vorjahr (2017: 39.069). Der Anteil der Deutschen an allen Opfern von Straftaten, die durch tatverdächtige Zuwanderer verübt wurden, lag 2018 bei 45 Prozent. 29 Prozent der Opfer von Straftaten mit mindestens einem tatverdächtigen Zuwanderer waren Asylbewerber/Flüchtlinge. 8.455 Asylbewerber/Flüchtlinge wurden 2018 Opfer einer Straftat, die durch einen deutschen Tatverdächtigen begangen wurde – ein Anstieg um 24 Prozent im Vergleich zum Vorjahr (2017: 6.832).

Erstmals erfasst das Lagebild die Kategorie Zuwanderer im Bereich der Organisierten Kriminalität. 2018 gab es in diesem Bereich 535 Ermittlungsverfahren, darunter 88, in denen Zuwanderer als Tatverdächtige ermittelt wurden (16 Prozent aller Fälle). Insgesamt wurden im Bereich der Organisierten Kriminalität 6.483 Tatverdächtige registriert, 468 davon (7,2 Prozent) waren Zuwanderer.

Grundlage für das Lagebild ist die Polizeiliche Kriminalitätsstatistik (PKS), in die ausschließlich von der Polizei aufgeklärte, versuchte und vollendete Straftaten einfließen. Das Lagebild spricht von "Tatverdächtigen", da die von der Polizei ermittelten Verursacher einer Straftat zum Zeitpunkt der Aufnahme in die Statistik noch nicht rechtskräftig verurteilt worden sind. Aufgrund von Straftaten mit langer Ermittlungsdauer handelt es sich bei etwa 25 Prozent der im Lagebild 2018 erfassten Straftaten um Delikte, die bereits 2017 oder früher verübt wurden.

Unter Zuwanderer versteht das Lagebild analog zur PKS Personen, die mit dem Aufenthaltsstatus "Asylbewerber, Schutzberechtigter und Asylberechtigter, Kontingentflüchtling, Duldung und unerlaubter Aufenthalt" registriert wurden.

Afghanische Community in Deutschland wächst

Die Zahl afghanischer Staatsangehöriger im Bundesgebiet ist seit 2011 deutlich gewachsen. Das geht aus der Externer Link: Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD hervor. Ende 2011 waren demnach 56.563 Personen mit afghanischer Staatsangehörigkeit im Ausländerzentralregister registriert. Am 31. Dezember 2018 waren es 257.111. Von diesen verfügten 15.637 Personen über eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis. 133.752 afghanische Staatsangehörige hatten nur ein befristetes Aufenthaltsrecht. 107.722 lebten mit prekärem Aufenthaltsstatus in Deutschland, z.B. mit einer Interner Link: Duldung oder irregulär. Seit 2001 wurden 1.003 Personen Interner Link: nach Afghanistan abgeschoben. Zwischen Mitte Dezember 2016 und Mitte März 2019 hat es 22 Sammelabschiebeflüge gegeben, mit denen insgesamt 533 Personen nach Afghanistan zurückgeführt wurden. Dabei waren insgesamt 1.470 Begleitbeamte der Bundespolizei im Einsatz. Die Kosten allein für die Bereitstellung der Flugzeuge zur Durchführung der 22 Sammelabschiebeflüge beliefen sich auf insgesamt rund 5,2 Millionen Euro. Sie wurden durch die Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache (Frontex) getragen. Im Rahmen des Bund-Länder-Programms REAG/GARP zur Interner Link: freiwilligen Rückkehr reisten aus Deutschland seit 2014 nach vorläufigen Angaben 5.246 Personen nach Interner Link: Afghanistan aus. Für die Reise- und Betreuungskosten sowie Hilfen zur Wiedereingliederung in Afghanistan wurden dafür rund 6,2 Millionen Euro aufgewendet. Etwa 3,1 Millionen Euro davon trug der Bund.

Fussnoten

Vera Hanewinkel ist Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Migrationsforschung und Interkulturelle Studien (IMIS) der Universität Osnabrück.
E-Mail: E-Mail Link: vera.hanewinkel@uni-osnabrueck.de