185.853 Anträge auf Asyl im Jahr 2018
2018 hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) insgesamt 185.853 Asylanträge Externer Link: entgegengenommen (161.931 Erstanträge und 23.922 Folgeanträge). Das waren 16,5 Prozent weniger als im Vorjahr (2017: 222.683 Asylanträge). Die Zahl der Asylanträge lag damit erstmals wieder unter dem Niveau von 2014, als in Deutschland 202.834 Asylanträge gestellt wurden. Die meisten Asylbewerber kamen 2018 aus Interner Link: Syrien (44.167 Erstanträge), Interner Link: Irak (16.333) und Iran (10.857). Auf diese drei Länder entfielen 44,1 Prozent aller im Berichtsjahr vom BAMF entgegengenommenen Erstanträge. Weitere wichtige Herkunftsländer Asylsuchender waren Interner Link: Nigeria (10.168 Erstanträge), die Türkei (10.160), Interner Link: Afghanistan (9.942), Eritrea (5.571), Interner Link: Somalia (5.073) und die Russische Föderation (3.938). Insgesamt hat das BAMF im Jahr 2018 über 216.873 Asylanträge entschieden. In 75.971 Fällen wurde ein Interner Link: Schutzstatus vergeben. Damit lag die Gesamtschutzquote bei 35 Prozent – deutlich niedriger als in den drei Vorjahren (2017: Externer Link: 43,4 Prozent; 2016: Externer Link: 62,4 Prozent, 2015: Externer Link: 49,8 Prozent), aber etwas höher als im Jahr vor der sogenannten Interner Link: Flüchtlingskrise (2014: Externer Link: 31,5 Prozent).
Migrationsbericht 2016/17: Zuwanderung geht deutlich zurück
Die Zuwanderung nach Interner Link: Deutschland ist in den Jahren 2016 und 2017 im Vergleich zu 2015 deutlich gesunken. Das geht aus dem Externer Link: aktuellen Migrationsbericht der Bundesregierung hervor. Erreichte die Zuwanderung 2015 im Hinblick auf die Zahl der Zuzüge (2,14 Millionen) und den Wanderungsüberschuss (1,14 Millionen) einen bisherigen Höchststand, so ließ sie in den folgenden beiden Jahren signifikant nach. 2016 wurden 1,87 Millionen Zuzüge und 1,37 Millionen Fortzüge registriert. Daraus ergibt sich ein Wanderungsüberschuss von 499.944 Personen (Saldo 2015: +1.139.402 Personen). 2017 wanderten rund 1,55 Millionen Menschen zu, 1,13 Millionen zogen im selben Zeitraum aus Deutschland fort. Der Wanderungssaldo betrug demnach +416.080 Personen. Die wichtigsten Herkunftsländer Zugewanderter waren im Jahr 2016 Rumänien (212.863 Zuzüge), Polen (163.753 Zuzüge) und Syrien (155.412 Zuzüge). 2017 führten weiterhin Rumänien (219.989 Zuzüge) und Polen (152.522 Zuzüge) die Liste der Hauptherkunftsländer an. Syrien (50.551 Zuzüge) bildete hingegen nur noch das sechstwichtigste Herkunftsland, da die Zuwanderung von dort im Vergleich zu 2016 um 67,5 Prozent gesunken war.
Insgesamt ist die Zuwanderung nach Deutschland – wie in den vergangenen Jahren – europäisch geprägt: Die meisten Zugewanderten (67,0 Prozent) reisten 2017 aus einem anderen europäischen Land nach Deutschland ein. Weitere 15,4 Prozent der Zugezogenen wanderten aus einem asiatischen Staat zu, 5,3 Prozent aus Amerika, Australien und Ozeanien, 4,3 Prozent zogen aus afrikanischen Ländern in die Bundesrepublik.
Deutschland ist weiterhin ein wichtiges Ziel von Interner Link: Binnenwanderungsbewegungen in der EU. 2017 zogen rund 780.000 EU-Bürger in die Bundesrepublik (2016: 797.000). Die wichtigsten Gründe für die Zuwanderung von Drittstaatsangehörigen waren Asyl (2016: 722.370 Asylerstanträge; 2017: 198.317), familiäre Gründe (2016: 105.551; 2017: 114.861 Personen), die Aufnahme eines Studiums in Deutschland (2016: 101.294 Personen; 2017: 104.940) sowie die Zuwanderung zum Zwecke der Erwerbstätigkeit (2016: 50.964 Personen erhielten Aufenthaltstitel nach §§ 18 bis 21 AufenthG; 2017: 60.882). Unter den 60.882 Personen, die 2017 im Rahmen der Erwerbsmigration nach Deutschland kamen, waren 38.082 Fachkräfte und Hochqualifizierte. Diesen Personengruppen soll Zuwanderung in Zukunft durch das im Interner Link: Dezember 2018 von der Bundesregierung beschlossene Fachkräfteweinwanderungsgesetz weiter erleichtert werden.
Staat greift Flüchtlingsbürgen unter die Arme
Bund und Länder wollen Flüchtlingsbürgen, die von Behörden falsch informiert wurden, entlasten und einen Teil ihrer Kosten übernehmen. Es handelt sich dabei um Menschen, die sich in den Jahren 2013 bis 2016 gegenüber den Ausländerbehörden verpflichtet hatten, die Lebenshaltungskosten für Bürgerkriegsflüchtlinge aus Syrien zu übernehmen. Durch solche Verpflichtungen war es mehreren Tausend syrischen Schutzsuchenden möglich, Interner Link: ein Visum zu erhalten und damit legal nach Deutschland einzureisen.
Die Finanzhilfen kommen jenen Flüchtlingsbürgen zugute, die vor Inkrafttreten des Interner Link: Integrationsgesetzes im August 2016 eine Verpflichtungserklärung abgegeben haben. Sie wurden von den Behörden damals aufgrund der bis dahin uneindeutigen Rechtslage nicht richtig über das Ausmaß ihrer Haftung informiert. Viele Helfer waren davon ausgegangen, dass ihre Unterhaltsverantwortung nur bis zur Zuerkennung des Flüchtlingsstatus gelte. Als Jobcenter und Sozialämter dann begannen, Erstattungsforderungen zu verschicken, die in vielen Fällen im fünfstelligen Bereich lagen, zogen viele Flüchtlingsbürgen vor Gericht. Viele Gerichte erklärten die Bescheide der Behörden für unwirksam.
Die Länder Niedersachsen und Hessen waren von der Innenministerkonferenz aufgefordert worden, mit dem Bundesarbeitsministerium eine Lösung zu finden. Das Ergebnis ist die nun vorliegende Externer Link: Einigung von Bund und Ländern zur Entlastung der Flüchtlingsbürgen.
Fortschritte bei Integration von Geflüchteten
Die Interner Link: Integration von Geflüchteten in den Arbeitsmarkt verläuft etwas schneller Interner Link: als in der Vergangenheit. Das ist ein zentrales Ergebnis einer Externer Link: Wiederholungsbefragung vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB), dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und dem Sozio-oekonomischen Panel (SOEP). Demnach gingen 2017 21 Prozent der befragten Geflüchteten einer Beschäftigung nach, gegenüber lediglich neun Prozent im Jahr 2016. Laut den Autoren der Studie deuten dieExterner Link: Zahlen der Bundesagentur für Arbeit darauf hin, dass inzwischen 35 Prozent der Asylsuchenden, die seit 2015 aus den wichtigsten Herkunftsländern nach Deutschland eingereist sind, erwerbstätig sind.
Auch der Interner Link: Erwerb von Sprachkenntnissen schreitet der Studie zufolge gut voran. 90 Prozent der Geflüchteten hatten bei ihrer Ankunft in Deutschland keinerlei Deutschkenntnisse. Inzwischen geben 33 Prozent der 2015 Zugezogenen an, die Sprache gut oder sehr gut zu beherrschen. Allerdings hatten im Jahr 2017 nur rund die Hälfte der Geflüchteten einen Interner Link: Integrationskurs besucht. Vor allem Interner Link: geflüchtete Frauen mit Kindern sind benachteiligt. Sie verfügen deutlich seltener über gute Deutschkenntnisse als Frauen ohne Kinder. Gegenüber Männern ist der Unterschied noch deutlicher ausgeprägt: 30 Prozent der Männer mit Kindern geben an, gut oder sehr gut Deutsch zu sprechen, bei Frauen mit Kindern sind es nur 19 Prozent. Ein Grund dafür könnte in der ungleichen Verteilung der Sorgearbeit liegen sowie im Mangel an Sprachkursen mit begleitendem Kinderbetreuungsangebot. Frauen mit Kleinkindern sind zudem rechtlich nicht zur Teilnahme an einem Interner Link: Integrationskurs verpflichtet. Deutliche Unterschiede zwischen geflüchteten Männern und Frauen bestehen auch bei der Bildungs- und Arbeitsmarktbeteiligung. Auch hier bilden Mütter mit Kleinkindern die Gruppe, die die niedrigste Erwerbstätigenquote (3 Prozent) und die geringste Bildungsbeteiligung (3 Prozent) aufweist.
Ende der deutschen Beteiligung an EU-Mission "Sophia"
Die Marine hat entschieden, sich vorerst nicht mehr an der EU-Mission "Sophia" zur Bekämpfung von Schleuserkriminalität vor der Interner Link: libyschen Küste zu beteiligen. Nach Ablauf des Einsatzes der Fregatte "Augsburg" Anfang Februar schicke die Bundeswehr kein weiteres Schiff aufs Mittelmeer, so ein Sprecher des Bundesverteidigungsministeriums. Zehn Soldaten werden aber weiterhin im Hauptquartier in Rom im Einsatz sein.
Die Externer Link: Militäroperation "Sophia", an der sich bislang 26 europäische Nationen beteiligten, wurde im Juni 2015 eingerichtet mit dem Ziel, Schleusernetzwerke zu bekämpfen und damit die irreguläre Migration nach Europa einzudämmen. Nach Externer Link: Angaben der Bundeswehr wurden bis Anfang Januar 2019 mehr als 140 mutmaßliche Schleuser festgenommen und rund 400 von Schleusern genutzte Fahrzeuge zerstört. Zudem unterstützt die Mission die Ausbildung der libyschen Küstenwache und den Kampf gegen illegalen Waffentransport im Einsatzgebiet. Bei den Einsätzen werden gemäß der Verpflichtung zur Seenotrettung, die sich u.a. aus dem UN-Seerechtsübereinkommen ergibt, regelmäßig Menschen Externer Link: aus Seenot geborgen. Seit Beginn der Mission waren es rund 49.000, Menschen, 22.534 von ihnen wurden unter Beteiligung deutscher Marinesoldaten in Sicherheit gebracht. Nach den 2015 beschlossenen Einsatzregeln ist Italien das Land, in das die auf dem Meer aufgenommenen Menschen gebracht werden müssten. Die italienische Regierung weigert sich aber zunehmend, dieser Verpflichtung nachzukommen. Wie es mit der Mission weitergeht, deren Mandat noch bis Ende März 2019 läuft, ist bislang unklar.
Deutschland schiebt mehr Menschen in andere EU-Staaten ab
Deutsche Behörden haben 2018 mehr Asylsuchende in andere EU-Staaten zurückgeschickt als in den Vorjahren. Dies geht aus einer Externer Link: Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke hervor. Demnach wurden im Zeitraum Januar bis November 2018 8.658 Geflüchtete in andere EU-Staaten Interner Link: abgeschoben, weil Deutschland nicht für das Asylverfahren zuständig war (2017: Externer Link: 7.102 Überstellungen; 2016: Externer Link: 3.968; 2015: Externer Link: 3.597). Laut Interner Link: Dublin-Verordnung muss in der Regel das EU-Land, in welches ein Asylsuchender als erstes eingereist ist, den Asylantrag bearbeiten. Tatsächlich hatte das BAMF zwischen Januar und November 2018 in 51.558 Fällen andere Mitgliedstaaten gebeten, asylsuchende Personen zu übernehmen. In 35.375 Fällen stimmte der angefragte Staat der Übernahme zu. In 7.325 Fällen machte Deutschland von seinem Selbsteintrittsrecht Gebrauch oder führten Hindernisse bei der Überstellung dazu, dass das Asylverfahren schließlich doch in Deutschland durchgeführt wurde. Erfolgt eine Überstellung nicht innerhalb von sechs Monaten (bei Straf- oder Abschiebhaft zwölf Monate, bei "Untertauchen" 18 Monate) nach Zustimmung des Mitgliedstaates, ist die Bundesrepublik für das Interner Link: Asylverfahren zuständig.
Die meisten Überstellungen erfolgten im Zeitraum Januar bis November 2018 an Italien (2.707), Polen (667) und Polen (667). Hingegen wurden an Griechenland nur fünf Personen überstellt. Die griechischen Behörden lehnten 97 Prozent der Übernahmeersuche ab. Überstellungen nach Griechenland sind wegen der widrigen Bedingungen bei Unterbringung und Versorgung Geflüchteter und des mängelbehafteten griechischen Asylsystems umstritten. Nach Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte im Jahr 2011 waren Rückführungen nach Griechenland komplett ausgesetzt worden. Seit Interner Link: März 2017 überstellt Deutschland wieder Asylsuchende an das Mittelmeerland. Gleichzeitig schoben auch Griechenland und die anderen Staaten, in denen die Dublin-Verordnung gilt, Menschen nach Deutschland ab. Zwischen Januar und November 2018 waren es 7.205 Personen, die beispielsweise im Rahmen von Familienzusammenführungen mit in Deutschland lebenden Verwandten von anderen EU-Staaten an Deutschland überstellt wurden.
Bundestag stimmt für weitere "sichere Herkunftsstaaten"
Der Bundestag hat am 18. Januar 2019 beschlossen, vier weitere Länder als "Interner Link: sichere Herkunftsländer" einzustufen: Marokko, Tunesien, Algerien und Georgien. Grüne und Linkspartei hatten bereits im Vorhinein angekündigt, gegen die Einstufung dieser Länder als "sicher" zu stimmen. Damit die vier Staaten tatsächlich auf die Liste der "Interner Link: sicheren Herkunftsstaaten" gesetzt werden dürfen, muss der Bundesrat noch zustimmen. Dies ist ungewiss, da für eine Mehrheit zwei Bundesländer zustimmen müssten, in denen die Grünen an der Regierung beteiligt sind. Diese sprechen sich allerdings mehrheitlich gegen die Einstufung der Maghreb-Staaten und Georgien als "sichere Herkunftsländer" aus.
Ein Gesetz zur Einstufung der drei nordafrikanischen Staaten als "sicher" war bereits im Interner Link: Mai 2016 vom Bundestag beschlossen worden, dann aber im Interner Link: Bundesrat gescheitert. Bislang umfasst die Liste der "sicheren Herkunftsstaaten" acht Länder: Albanien, Bosnien-Herzegowina, Kosovo, Mazedonien, Montenegro, Serbien, Ghana und Senegal. Asylanträge von Menschen aus diesen Ländern werden in der Regel abgelehnt, da der Gesetzgeber annimmt, dass es dort nicht zu politischer Verfolgung oder unmenschlicher und erniedrigender Behandlung und Bestrafung kommt. Zudem gelten für Asylbewerber aus "sicheren Herkunftsstaaten" Externer Link: kürzere Fristen, gegen die Entscheidung des BAMF zu klagen. Darüber hinaus müssen sie bis zur Entscheidung über ihren Asylantrag bzw. bis zur Ausreise in der zuständigen Aufnahmeeinrichtung bleiben und dürfen das ihnen zugewiesene Gebiet nur mit Erlaubnis des BAMF verlassen (Interner Link: Residenzpflicht). Anders als Asylantragstellende aus anderen Staaten dürfen sie während des Asylverfahrens nicht arbeiten.