Asylzuwanderung 2018 bleibt unter der Obergrenze
Zwischen Januar und November 2018 hat das
Weltweit steigt Flüchtlingszahl
Die Zahl der Menschen, die sich auf der Flucht befinden, ist nach Externer Link: Angaben des
Globaler Migrations- und Flüchtlingspakt verabschiedet
Während eines zweitägigen Gipfeltreffens in Marrakesch im Dezember 2018 haben die Staats- und Regierungschefs aus 164 UN-Mitgliedstaaten den "Externer Link: Globalen Pakt für eine sichere, geordnete und reguläre Migration" verabschiedet, der im September 2016 durch die sogenannte Externer Link: New Yorker Erklärung von 193 UN-Mitgliedstaaten auf den Weg gebracht worden war. Der Migrationspakt soll die multilaterale Zusammenarbeit im Umgang mit internationalen Migrationsbewegungen stärken und dazu weltweite Standards schaffen. Er gibt 23 Ziele vor, welche die einzelnen Staaten umsetzen sollen. Durch seine Unterzeichnung sprachen sich die Staaten für die Wahrung der Menschenwürde, die Bekämpfung von Fremdenhass sowie für die Unterstützung von Staaten, die viele Migranten aufnehmen, aus.
Der Pakt ist laut Vertragstext "rechtlich nicht bindend" und betont ausdrücklich "das souveräne Recht der Staaten ihre Migrationspolitik selbst zu bestimmen". Dennoch war in den Wochen vor der Verabschiedung in vielen Ländern die Sorge gewachsen, dass die Souveränität in Migrationsfragen durch die politische Absichtserklärung beschnitten werden könnte. Kritisiert wurde zudem, dass im Zuge des Prozesses zur Erstellung des Pakts keine politischen Debatten darüber geführt worden seien. Nachdem sich im Vorfeld bereits die USA, Ungarn, Australien und Österreich vom Migrationspakt distanziert hatten, entschlossen sich u.a. auch die Slowakei, Israel, Bulgarien, Tschechien, Kroatien, Dänemark und Polen dazu, ihn nicht zu unterzeichnen. In Belgien zerbrach die Regierungskoalition im Streit um die Unterzeichnung des Dokuments. In Deutschland hatte sich eine Mehrheit der Bundestagsabgeordneten Ende November für den Beitritt zum Migrationspakt ausgesprochen.
Deutlich geräuschloser verlief die einige Tage später in New York erfolgte Unterzeichnung des ebenfalls 2016 auf den Weg gebrachten Externer Link: Globalen Pakts für Flüchtlinge. Dieser zielt vor allem darauf, eine gerechtere Lastenteilung in Flüchtlingsfragen zu erwirken, die Eigenständigkeit von Flüchtlingen zu fördern, ihren Zugang zu
Bundesregierung beschließt Gesetz zur Fachkräfteeinwanderung
Die Bundesregierung hat sich im Dezember auf einen Externer Link: Entwurf für ein Gesetz zur Fachkräfteeinwanderung Externer Link: geeinigt. Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz soll klar und transparent regeln, wer zu Arbeits- und Ausbildungszwecken nach Deutschland einwandern darf und wem dieses Recht verwehrt wird. Dabei soll sich die Zuwanderung
Daneben Externer Link: beschloss die Bundesregierung auch ein Externer Link: Gesetz über Duldung bei Ausbildung und Beschäftigung. Der Entwurf des Gesetzes sieht vor, dass Geduldeten, die eine qualifizierte Berufsausbildung aufnehmen oder ihren Lebensunterhalt durch eine nachhaltige Beschäftigung eigenständig sichern können und gut integriert sind, zukünftig ein rechtssicherer Aufenthalt ermöglicht werden kann. Die bereits existierende Ausbildungsduldung soll bundesweit einheitlich umgesetzt und zudem auf Ausbildungen in Helferberufen ausgeweitet werden.
Mehr als 2.200 Flüchtende im Mittelmeer ertrunken
2018 sind nach Externer Link: Angaben des UN-Flüchtlingshilfswerks (UNHCR) 2.275 Flüchtende im Mittelmeer ertrunken bzw. werden vermisst (Stand: 14.01.2019). 2017 hatte die Zahl der Todes- und Vermisstenfälle noch bei 3.139 gelegen. Allerdings waren in jenem Jahr auch mehr Menschen registriert worden, die über den Seeweg nach Europa gelangten: 172.301 Flüchtlinge und Migranten kamen 2017 über das Mittelmeer nach Italien, Griechenland, Spanien und Zypern. 2018 waren es 138.882 Menschen. 1,79 Prozent derjenigen, die 2017 die Flucht nach Europa über den Seeweg wagten, ertranken beim Versuch der Mittelmeerüberquerung oder gelten seither als vermisst. 2018 waren es 1,93 Prozent. Die Todes- und Vermisstenrate ist im Vergleich zum Vorjahr also leicht gestiegen. Deutlicher fällt der Anstieg gegenüber den Jahren 2016 (362.753 Ankünfte über Seeweg; 5.096 Todes- und Vermisstenfälle; Todesrate: 1,39 Prozent) und 2015 (1.015.078; 3.771; 0,37 Prozent) aus. Die Fluchtrouten haben sich dabei verschoben. Kamen in den Vorjahren die meisten Flüchtenden in Griechenland und Italien an, entwickelte sich im
Insgesamt registrierte die Externer Link: Internationale Organisation für Migration (IOM) 2018 weltweit 4.697 Todes- und Vermisstenfälle unter Flüchtlingen und Migranten (Stand: 18.1.2019). Neben dem Mittelmeer kamen besonders viele von ihnen auf dem afrikanischen Kontinent ums Leben (1.400). Die Dunkelziffer dürfte deutlich Externer Link: höher liegen, da die meisten Todesfälle unter Migranten auftreten, die irregulär in andere Länder einzureisen versuchen, oft über schwer zugängliche Wege wie das Meer oder die Wüste. Ihre Leichen werden nicht immer zeitnah gefunden, manchmal auch nie. Für die Boote, mit denen Flüchtlinge und Migranten die Überfahrt nach Europa wagen, existieren zudem keine Passagierlisten.
Seenotrettung bleibt Zankapfel
Die Aufnahme von aus Seenot geretteten Geflüchteten hat im Jahr 2018
Auch zwei Rettungsschiffe der Organisationen Sea-Watch und Sea-Eye mit 32 bzw. 17 geretteten Menschen an Bord suchten im Dezember tagelang nach einem sicheren Hafen, bis die Migranten schließlich Anfang Januar 2019 in Malta von Bord gehen durften. Als Gegenleistung für die Öffnung des Hafens in Valletta forderte der Mittelmeerstaat die Verteilung weiterer Migranten, die Ende Dezember von der maltesischen Küstenwache gerettet worden waren. Insgesamt sollen 176 Gerettete auf acht europäische Länder, darunter auch Deutschland, verteilt werden, die sich zur Aufnahme bereiterklärt hatten.
Nach Gewalt von Asylbewerbern: Debatte über Abschiebung von Straftätern wiederbelebt
Der Fall junger, alkoholisierter Asylbewerber, die im bayerischen Amberg Passanten geschlagen und verletzt hatten, hat eine erneute Debatte über Abschiebungen von ausländischen Straftätern ausgelöst. Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) kündigte daraufhin an, der Koalition Vorschläge für Gesetzesänderungen machen zu wollen, die die Abschiebung von straffälligen Asylbewerbenden erleichtern sollen. Zahlreiche Politiker kritisierten den Vorstoß. Sie weisen darauf hin, dass entsprechende Gesetze bereits existieren, es aber an ihrer Umsetzung mangele. Bereits Mitte Dezember hatte die Vorsitzende der Grünen, Annalena Baerbock, gefordert, straffällige, ausreisepflichtige Asylbewerber bei Abschiebungen vorzuziehen.
Die vier aus Afghanistan, Syrien und Iran stammenden Asylsuchenden im Alter zwischen 17 und 19 Jahren hatten in der bayerischen Stadt Ende Dezember willkürlich Passanten attackiert und dabei neun von ihnen verletzt. Die Polizei nahm die betrunkenen Jugendlichen anschließend fest. Gegen sie wurde Haftbefehl erlassen. Bislang ist eine Abschiebung laut Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) aber in keinem der Fälle rechtlich möglich.
Rassistischer Anschlag auf Asylbewerber
Im Ruhrgebiet hat ein 50-jähriger Mann aus Essen sein Auto gezielt in Menschengruppen gefahren und so acht Personen verletzt, unter ihnen Syrer und Afghanen. Die Ermittler gehen von Fremdenhass als Motiv aus, da sich der Mann bei seiner Festnahme fremdenfeindlich geäußert habe. Nordrhein-Westfalens Innenminister Herbert Reul (CDU) sagte, dass der Mann mit einer "klaren Absicht, Ausländer zu töten" gehandelt habe. Verbindungen in die rechtsextreme Szene konnten die Ermittler bislang nicht finden. Gegen den Mann, dem mehrfacher versuchter Mord vorgeworfen wird, wurde Haftbefehl erlassen. Fast täglich ereignen sich in Deutschland fremdenfeindliche Externer Link: Straftaten. 2017 gab es laut Externer Link: Bundesinnenministerium 6.434 Vorfälle. Die offiziellen Statistiken sind aber nur bedingt aussagekräftig, da es sich vor allem bei der Statistik zur "Politisch motivierten Kriminalität" (PKM) um eine "Eingangsstatistik" handelt. Diese spiegelt im Wesentlichen die Einschätzung der Polizei zum Motiv einer Tat in einem frühen Ermittlungsstadium wider, spätere Erkenntnisse zum Tatmotiv (z.B. aus Gerichtsverfahren) werden ausklammert. Ob eine Tat also als fremdenfeindlich eingestuft wird, hängt auch damit zusammen, wie sensibilisiert die ermittelnden Polizeibeamten für das Thema sind. Beispielsweise tauchen die Straftaten des Nationalsozialistischen Untergrunds nicht in der PKM auf, da sie von den Ermittlern jahrelang als organisierte Kriminalität eingestuft wurden, nicht aber als politisch motivierte Taten. Zudem bringen Opfer rassistischer Gewalt Straftaten häufig nicht zur Anzeige, was unter anderem mit mangelndem Vertrauen in die Polizei Externer Link: erklärt wird. Opferberatungsstellen kommen daher auf deutlich höhere Zahlen rassistisch motivierter Gewalt.