Was ist in der Migrations- und Asylpolitik im letzten Monat passiert? Wie haben sich die Flucht- und Asylzahlen entwickelt? Wir blicken zurück auf die Situation in Deutschland und Europa.
Zahl der Asylanträge 2018 im Vergleich zum Vorjahr gesunken
Von Januar bis Externer Link: Oktober nahm das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) 158.512 Asylanträge entgegen, 15,3 Prozent weniger als im Vorjahreszeitraum (Jan.-Okt. 2017: 187.226 Asylanträge). Im Oktober 2018 wurden 14.824 Anträge auf Asyl gestellt, darunter 13.001 Erstanträge und 1.823 Folgeanträge. Im Vergleich zu den Zahlen von Oktober 2017 ist ein Rückgang der Erstanträge um 13,2 Prozent (14.984 Erstanträge) und ein Rückgang der Folgeanträge um 10,8 Prozent (Oktober 2017: 2.044 Folgeanträge) zu verzeichnen. Die größte Gruppe der Personen, die im Oktober erstmals einen Asylantrag in Deutschland stellten, waren syrische Staatsangehörige (3.143 Erstanträge), gefolgt von Personen mit iranischer (1.407), irakischer (1.196) und türkischer (1.158) Staatsangehörigkeit.
Bundestag beschließt Änderung des Asylgesetzes
Anfang November hat die Mehrheit im Bundestag einer Änderung des Externer Link: Asylgesetzes zugestimmt: Künftig sind Schutzberechtigte zur Mitwirkung in Widerrufs- und Rücknahmeverfahren angehalten. Bislang galten umfangreiche Mitwirkungspflichten nur im Interner Link: Asylverfahren. Die neue Regelung verpflichtet betroffene Personen etwa, während des Verfahrens zur Überprüfung ihrer Asylbescheide Termine beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Interner Link: BAMF) persönlich wahrzunehmen oder nach Aufforderung relevante Dokumente vorzulegen. Verweigert ein Geflüchteter seine Mitwirkung, darf das BAMF zukünftig z.B. ein Bußgeld auferlegen. Darüber hinaus entscheidet die Behörde im Fall der Nicht-Mitwirkung nach Aktenlage.
Mit der Gesetzesänderung reagiert der Bundestag auf Asylverfahren aus den Jahren 2015 und 2016, die auf schriftlicher Basis und ohne die übliche persönliche Anhörung beim BAMF erfolgten. Identitäten und Staatsangehörigkeiten wurden so möglicherweise in manchen Fällen nicht ausreichen überprüft. Externer Link: Widerrufs- und Rücknahmeverfahren finden spätestens drei Jahre nach der Entscheidung über den Asylantrag statt. Geprüft wird dabei, ob die Voraussetzungen für eine Interner Link: Asylberechtigung bzw. die Flüchtlingseigenschaft weiterhin bestehen. Ist dies nicht der Fall, kann der Schutzstatus aberkannt werden. Dies gilt auch, wenn sich herausstellt, dass der Geflüchtete im Asylverfahren falsche Angaben gemacht oder entscheidende Tatsachen verschwiegen hat. Nach Angaben von BAMF-Chef Hans-Eckhard Sommer müssen bis Ende 2020 773.000 Asylbescheide daraufhin überprüft werden, ob die Asylgründe weiterhin bestehen und die Aufenthaltserlaubnis somit verlängert werden muss.
Zahl illegaler Einreisen in die EU rückläufig
Die Zahl der illegalen Grenzübertritte in die EU ist in den ersten zehn Monaten des Jahres gegenüber dem Vorjahreszeitraum um 31 Prozent gesunken. Externer Link: Das teilte die europäische Grenzschutzagentur Frontex mit. Demnach wurden zwischen Januar und Oktober 2018 118.900 illegale Einreisen an den EU-Grenzen registriert. Zwei Monate vor Jahresende war dies der niedrigste Wert seit 2013. Der Rückgang ist vor allem auf die sinkende Zahl der Flüchtenden und Migranten zurückzuführen, die Europa über die Zentrale Mittelmeerroute erreichen. Hier wurden 81 Prozent weniger illegale Grenzübertritte beobachtet als in den ersten neun Monaten des Vorjahres. Ein Grund dafür liegt in der von der Externer Link: EU und Italien geförderten Aufrüstung der libyschen Küstenwache, die viele Boote abfängt, bevor sie internationale Gewässer erreichen können. Die Insassen werden nach Interner Link: Libyen zurückgebracht. Demgegenüber ist die Zahl der illegalen Grenzübertritte sowohl auf der Östlichen als auch der Westlichen Mittelmeerroute gestiegen. Die Zahl der illegalen Einreisen an der Landgrenze mit der Türkei stieg im Zeitraum Januar bis Oktober 2018 um 37 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum. Insgesamt wurden dort 2018 bislang 47.100 illegale Grenzübertritte registriert. Den deutlichsten Anstieg an illegalen Einreisen verzeichnete Spanien mit insgesamt 45.900 Migranten, die bei oder nach einem irregulären Grenzübertritt entdeckt wurden. Das waren doppelt so viele wie im Vorjahreszeitraum. Angesichts dieses wachsenden Migrationsdrucks hatte Spaniens Regierung bereits im Interner Link: Juli eine europäische Lösung gefordert
EU-Mitgliedstaaten mit Resettlement von Flüchtlingen in Verzug
Nach Externer Link: Angaben der Europäischen Union sollten bis Oktober 2018 25.000 Flüchtlinge über den Weg des Interner Link: Resettlements in den EU-Mitgliedstaaten Externer Link: aufgenommen werden. Nach Externer Link: Berechnungen der Deutschen Welle wurde dieses Ziel jedoch nicht erreicht. Insgesamt sollen dem im Interner Link: September 2017 verkündeten EU-Vorhaben zufolge bis Oktober 2019 50.000 Schutzbedürftige legal in die EU einreisen dürfen. Besonders aus nordafrikanischen Ländern wie Libyen, Niger oder Sudan, aber auch der Türkei, Libanon und Jordanien sollen Flüchtlinge umgesiedelt werden. Dies betrifft auch Schutzbedürftige, die aus libyschen Haftlagern nach Nigeria evakuiert werden. Diese Lager, in denen Migranten oft unter unmenschlichen Bedingungen festgehalten werden, waren im Herbst 2017 verstärkt in die Interner Link: Kritik geraten. Das UN-Flüchtlingshilfswerk (UNHCR) hatte daher begonnen, in diesen Lagern besonders schutzbedürftige Flüchtlinge zu identifizieren und nach Niger auszufliegen. Von dort aus sollen sie in andere Staaten umgesiedelt werden. Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) hatte Anfang Juli Externer Link: entschieden, 300 Resettlement-Plätze für aus Libyen evakuierte Flüchtlinge zur Verfügung zu stellen. Derzeit warten in Niger Externer Link: noch 1.173 Menschen, darunter etwa 257 unbegleitete Kinder, auf ihr Resettlement. Externer Link: UNHCR schätzt, dass rund 6.400 Migranten in libyschen Haftlagern sitzen, von denen rund 3.700 unter das Mandat des Flüchtlingshilfswerks fallen.
EU-Rechnungshof kritisiert Flüchtlingshilfe in der Türkei
In seinem aktuellen Externer Link: Prüfbericht tadelt der EU-Rechnungshof den Umgang mit EU-Hilfsgeldern für Flüchtlinge in der Türkei, von denen etwa drei Milliarden Euro bereits verausgabt wurden. Durch die Gelder konnten die Grundbedürfnisse eines Teils der rund vier Millionen, überwiegend syrischen Interner Link: Geflüchteten in der Türkei zwar gedeckt werden. Eine angemessene Mittelverwendung fand dem EU-Rechnungshof zufolge jedoch nur bedingt statt. So gibt der Bericht an, dass gerade einmal die Hälfte der finanzierten Projekte ihre Ziele innerhalb der Projektlaufzeit erreichen konnten. Neun von zehn Projektfristen wurden daher verlängert. Kritisiert werden Projekte in den Bereichen Schutz, Bildung und Gesundheit. Außerdem bemängelt der Bericht den unzureichenden Ausbau der kommunalen Abwasserversorgung und Müllentsorgung sowie die nur bedingte Integration von Geflüchteten in den türkischen Arbeitsmarkt.
Der Interner Link: Flüchtlingspakt zwischen der EU und der Türkei sieht eine finanzielle Unterstützung der Türkei für die Flüchtlingsversorgung von bis zu sechs Milliarden Euro vor. Im Gegenzug hat sich die Türkei verpflichtet, nach dem 20. März 2016 illegal über Griechenland in die EU eingereiste Migranten zurückzunehmen. Die EU wiederum will für jede von der Türkei zurückgenommene Person, einen syrischen Flüchtling aus der Türkei aufnehmen. Bis März 2018 hat die Türkei rund 2.200 irregulär in die EU eingereiste Migranten Externer Link: zurückgenommen; die EU-Mitgliedstaaten haben aus der Türkei etwa 12.500 Syrer aufgenommen.
Migranten versuchen Grenze zwischen USA und Mexiko zu überwinden
Während einer zunächst friedlichen Demonstration mittelamerikanischer Migranten in der Grenzstadt Tijuana im Norden Mexikos Ende November versuchten mehrere Hundert Menschen die Grenze zu den USA zu überqueren, manche unter Einsatz von Gewalt. Die amerikanischen Behörden reagierten teilweise mit dem Einsatz von Tränengas und ließen den Grenzübergang zwischen Tijuana und San Diego vorrübergehend für Fahrzeuge und Fußgänger schließen. Mexiko kündigte an, die beteiligten Migranten umgehend abzuschieben. Mehrere Tausend Menschen hatten sich Interner Link: Mitte Oktober in Mittelamerika zusammengeschlossen und marschierten zu Fuß durch Mexiko in Richtung der US-amerikanischen Grenze. Auf der Flucht vor ausufernder Gewalt in ihren Herkunftsländern hoffen sie auf ein Bleiberecht in den USA. Ende November kamen sie in den mexikanischen Grenzstädten Tijuana und Mexicali an. Der Bürgermeister Tijuanas, Juan Manuel Gastélum, rief daraufhin einen humanitären Notstand aus und bat die Vereinten Nationen um Unterstützung bei der Versorgung der Migranten. Das UN-Flüchtlingshilfswerk (UNHCR) Externer Link: erinnerte die Staaten entlang der Migrationsroute daran, dass unter den Migrierenden womöglich Personen sind, die die Bedingungen für einen Flüchtlingsstatus erfüllen. Asylgesuche müssten deshalb zugelassen und geprüft werden. US-Präsident Donald Trump will das Stellen eines Asylantrags hingegen nur noch Menschen erlauben, die auf legalem Weg in die USA eingereist sind und unmittelbar an einem offiziellen Grenzübergangspunkt registriert wurden. Er hatte dies Anfang November per Dekret verfügt. Illegal ins Land eingereiste Person dürfen demnach zwar "andere Formen des Schutzes vor Verfolgung und Folter anstreben", aber keinen Antrag auf Asyl mehr stellen. Ein Bundesgericht hat diese Asylrechtsverschärfung per einstweiliger Verfügung vorerst gestoppt.
Laura Hartmann studiert im Masterstudiengang Internationale Migration und Interkulturelle Beziehungen (IMIB) an der Universität Osnabrück und arbeitet als Studentische Hilfskraft in der Redaktion von "focus Migration" am Institut für Migrationsforschung und Interkulturelle Studien (IMIS ).
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