Juli: Mehr Asylanträge als in Vormonaten
Im Juli hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) 13.194 Erst- und 2.005 Folgeanträge auf Asyl Externer Link: entgegengenommen, insgesamt also 15.199 Anträge. Damit wurden im Juli mehr Asylanträge gestellt als in jedem anderen Monat des aktuellen Berichtsjahrs, allerdings weniger als im Vorjahresmonat (Juli 2017: 16.844 Asylanträge). Die meisten Asylerstantragsteller kamen im Juli aus Syrien, gefolgt von Irak und Türkei. Insgesamt registrierte das BAMF im laufenden Jahr 96.644 Asylerstanträge und 13.680 Folgeanträge. 57,3 Prozent der Asylerstantragsteller waren männlich, 42,7 Prozent weiblich. 74,3 Prozent der Asylantrag stellenden Personen waren unter 30 Jahre alt. Die Asylverfahrensdauer hat sich etwas beschleunigt: Im Durchschnitt vergingen im zweiten Quartal 2018 von der Antragstellung bis zur Entscheidung des BAMF 7,3 Monate. Im ersten Quartal des Jahres hatten Asylbewerber noch 9,2 Monate und im Gesamtjahr 2017 durchschnittlich Externer Link: 10,7 Monate auf eine Entscheidung über ihren Asylantrag warten müssen.
Fortschritte bei der Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten
Im Juni 2018 hatten nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit (BA) rund 314.000 Menschen aus nicht-europäischen Asylherkunftsländern einen Arbeitsplatz – über 100.000 mehr als ein Jahr zuvor. Von den Geflüchteten in Arbeit Externer Link: waren 244.000 sozialversicherungspflichtig beschäftigt, der Rest war geringfügig beschäftigt.
Zwischen Oktober 2017 und August 2018 suchten 36.900 Geflüchtete mit Hilfe von BA und Jobcenter einen Ausbildungsplatz; 71 Prozent davon wurden fündig. Diesen Zahlen stehen rund 477.000 Geflüchtete gegenüber, die bei der BA als arbeitssuchend gemeldet sind (Stand: August 2018). Darunter fallen auch Personen, die aktuell einen Integrationskurs besuchen, sowie Personen, die nur wenige Stunden in der Woche arbeiten, aber eine Vollzeitbeschäftigung suchen. Die Zahl dieser sogenannten "Unterbeschäftigten" schätzt die BA auf 390.000 Personen. Weitere rund Externer Link: 197.000 geflüchtete Menschen waren im August arbeitslos gemeldet. Geflüchtete machten damit acht Prozent aller bei der BA registrierten Arbeitslosen in Deutschland aus.
Oft suchen Geflüchtete Stellen, die kaum Sprachkenntnisse erfordern. So waren im August 2018 beispielsweise rund 24.000 geflüchtete Arbeitslose auf der Suche nach einer Stelle in der Reinigung, 22.000 in der Logistik, etwa 16.000 als Küchenhelfer und rund 11.000 wollten im Verkauf arbeiten. Zwei Drittel der Geflüchteten, die nach einer Phase der Arbeitslosigkeit einen Job finden, nehmen diese in der Arbeitnehmerüberlassung (Leiharbeit) auf. Insgesamt zeigen die Zahlen, dass die
Druck auf Kirchenasyl wächst
Die Bedingungen für Menschen, denen Kirchengemeinden vorrübergehend Asyl gewähren, verschlechtern sich. Anfang August ist ein Gesetz in Kraft getreten, wonach die Frist für Dublin-Überstellungen bei allen ab dem 1. August begonnenen Kirchenasylen in der Regel von sechs auf 18 Monate ausgeweitet wird. Nach Angaben der "Ökumenischen Bundesarbeitsgemeinschaft Asyl in der Kirche e.V." befanden sich Mitte August 2018 etwa Externer Link: 868 Menschen in Kirchenasylen. Bei einem überwiegenden Teil davon handelt es sich um sogenannte Dublin-Fälle – Geflüchtete also, die bereits in einem anderen EU-Staat als Asylsuchende registriert wurden, dann aber nach Deutschland weiterreisten und hier einen Asylantrag stellten. Laut geltender Dublin-III-Verordnung ist für die Durchführung des Asylverfahrens dasjenige EU-Land zuständig, welches Schutzsuchende als erstes betreten haben. Die deutschen Behörden müssen die betroffenen Asylbewerber allerdings innerhalb einer Frist von sechs Monaten in den zuständigen EU-Staat überstellen. Geschieht dies nicht, ist das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) für die Durchführung des Asylverfahrens zuständig. Im Juni hatte die Innenministerkonferenz der Länder beschlossen, die Frist für Überstellungen nach der geltenden Dublin-III-Verordnung für Menschen im Kirchenasyl um ein Jahr zu verlängern, sofern die Behörden keine "außergewöhnliche Härte" feststellen. Für die asylgewährenden Gemeinden bedeutet dies, dass sie den von ihnen aufgenommenen Geflüchteten länger als bislang Unterschlupf und Versorgung gewähren müssten, damit der Asylantrag in Deutschland bearbeitet wird. An der Tradition des Kirchenasyls entzündet sich immer wieder Streit. 2015 hatte der damalige Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) den Kirchen vorgeworfen, sich mit der Beherbergung von Menschen ohne rechtmäßigen Aufenthaltsstatus über geltendes Recht zu stellen.
Überprüfung von Asylentscheidungen: 99,3 Prozent haben zu Recht Schutz erhalten
Im ersten Halbjahr 2018 hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) 43.000 Asylentscheidungen erneut überprüft. In lediglich 307 Fällen (0,7 Prozent) wurde der gewährte Schutzstatus durch die Behörden wieder entzogen. Dies geht aus einer Externer Link: Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Bundestagsabgeordneten Ulla Jelpke (die LINKE) hervor. Die Überprüfungen waren vor allem eine Konsequenz aus Affären rund um das BAMF. So war der ehemaligen Leiterin der BAMF-Außenstelle in Bremen
Rückführungsvereinbarungen mit Spanien und mit Griechenland getroffen
Deutschland hat sowohl mit Spanien als auch mit Griechenland Vereinbarungen für eine schnellere Rückführung von Asylsuchenden getroffen, die bereits in einem der beiden südeuropäischen Länder registriert wurden, dann aber in die Bundesrepublik weiterreisten. Die betroffenen Asylsuchenden sollen innerhalb von 48 Stunden in die europäischen Erstankunftsländer zurückgeschickt werden. Weitere solcher Abkommen mit anderen EU-Staaten sollen folgen. Italiens Innenminister Matteo Salvini (Lega) hat allerdings bereits angekündigt, dass sein Land ein solches Abkommen nur unterzeichnen werde, wenn es sich um ein "Nullsummenspiel" handle. Italien will also nur so viele Geflüchtete zurücknehmen, wie Deutschland im Gegenzug aus Italien aufnimmt. Auf den Abschluss bilateraler Rücknahmeabkommen hatten sich die Koalitionspartner CDU, CSU und SPD im
Seenotrettung: Italien erhält Blockadepolitik aufrecht
Die italienische Regierung bleibt bei ihrem harten Kurs gegen Zuwanderung und blockiert weiterhin die Einfahrt von Schiffen, die auf dem Mittelmeer Geflüchtete aus Seenot gerettet haben. Die Regierung in Rom verweigerte im August vorrübergehend auch einem Schiff der eigenen Küstenwache das Anlanden. Die "Diciotti" durfte schließlich im Hafen der sizilianischen Stadt Catania vor Anker gehen; den 190 Migranten an Bord wurde das Verlassen des Schiffs jedoch zunächst nicht gestattet. Innenminister Matteo Salvini von der rechtsextremen Lega-Partei drohte damit, sie nach Libyen zurückzuschicken, sollten andere EU-Mitgliedstaaten keine Unterstützung bei der Aufnahme der Migranten anbieten. EU und UN wiesen darauf hin, dass die Rückführung von Menschen in ein Land, in dem ihnen Folter und Missbrauch drohen, gegen internationales Recht verstößt. Nachdem die Menschen eine Woche lang auf dem Schiff ausgeharrt hatten, durften zunächst 29 minderjährige Passagiere von Bord gehen und schließlich auch die übrigen Migranten das Schiff verlassen. 100 der geretteten Menschen wurden in die Obhut der katholischen Kirche in Italien gegeben, Albanien und Irland erklärten sich bereit, jeweils etwa 20 Menschen aufzunehmen. Angesichts der Ereignisse um die "Diciotti" hat die sizilianische Staatsanwaltschaft ein Externer Link: Ermittlungsverfahren gegen Innenminister Salvini und seinen Bürochef eingeleitet. Sie geht dem Verdacht des Machtmissbrauchs, der Freiheitsberaubung und illegalen Festnahmen nach.
Flucht aus Venezuela
Die
USA streichen Gelder für UN-Hilfswerk für palästinensische Flüchtlinge
Die US-Regierungen hat dem