Rückläufige Asylantragszahl im ersten Halbjahr 2018
Im ersten Halbjahr 2018 wurden insgesamt Externer Link: 93.316 Asylanträge beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) gestellt. Das entspricht einem Rückgang um 16,4 Prozent gegenüber dem Vorjahr (Jan-Juni 2017: 111.616 Asylanträge). Im Juni nahm das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) 11.509 Erstanträge auf Asyl entgegen. Dies entspricht zwar einem leichten Anstieg gegenüber dem Vormonat um 6,1 Prozent, aber einem Rückgang um 15,9 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat (Juni 2017: 13.685 Asylerstanträge). Die Zahl der Folgeanträge belief sich im Juni auf 1.745. Dies bedeutet einen Anstieg sowohl gegenüber dem Vormonat (um 6,1 Prozent) als auch gegenüber dem Vorjahresmonat (um 10,7 Prozent). Die meisten Asylantragsteller kamen aus Syrien, Irak und der Türkei. Insgesamt entschied das BAMF im Juni über 14.792 Asylanträge. Die Gesamtschutzquote lag bei 26,4 Prozent.
Bevölkerung mit Migrationshintergrund wächst
2017 hatten laut Externer Link: Mikrozensus des Statistischen Bundesamtes 19,3 Millionen in Deutschland lebende Menschen einen Interner Link: Migrationshintergrund. Das entspricht 23,6 Prozent der Gesamtbevölkerung des Landes und damit fast jeder vierten in der Bundesrepublik lebenden Person. 2016 hatte der Anteil der Bevölkerung mit Migrationshintergrund an der Gesamtbevölkerung bei 22,6 Prozent gelegen. 2017 waren 51 Prozent der Bevölkerung mit Migrationshintergrund deutsche Staatsangehörige, 49 Prozent Ausländerinnen bzw. Ausländer. Durch die hohe Zuwanderung der vergangenen Jahre ist der Anteil ausländischer Staatsangehöriger an allen im Land lebenden Menschen mit Migrationshintergrund deutlich gestiegen. 2011 hatte er bei 42 Prozent gelegen. Ihre Wurzeln haben Personen mit Migrationshintergrund vor allem in der Türkei (2,8 Millionen), in Polen (2,1 Millionen) und in Russland (1,4 Millionen). 13,2 Millionen der 19,3 Millionen Menschen mit Migrationshintergrund waren selbst nach Deutschland zugewandert. Als wichtigstes Motiv wurden im Mikrozensus 2017 familiäre Gründe genannt. Eine Person hat einen Migrationshintergrund, wenn sie selbst nach Interner Link: Deutschland zugewandert ist oder mindestens ein Elternteil bei seiner Geburt nicht im Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit war.
Gesetz zum Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten in Kraft
Seit dem 1. August dürfen Geflüchtete mit Interner Link: subsidiärem Schutzstatus wieder Familienangehörige nach Deutschland holen. Die Zahl ist allerdings begrenzt: Pro Monat dürfen über den Weg des Familiennachzugs 1.000 Menschen nach Deutschland einreisen. Die Regelung war seit Monaten diskutiert worden. Im Juni hatte der Bundestag und im Juli schließlich der Bundesrat dem entsprechenden Gesetz zugestimmt. Nachgeholt werden darf demnach die Kernfamilie, also Ehepartner und minderjährige Kinder. Unbegleitete minderjährige Geflüchtete dürfen nur ihre Eltern nachholen. Das dem Bundesinnenministerium unterstellte Bundesverwaltungsamt entscheidet darüber, wem im Rahmen des monatlichen 1000er-Kontingents ein Visum für die Einreise ausgestellt wird. Ausgeschlossen vom Interner Link: Familiennachzug sind Personen, die eine "schwerwiegende Straftat" begangen haben sowie Fälle, in denen die Ehe erst nach der Flucht eines der Ehepartner nach Deutschland geschlossen wurde. Bis Jahresende gilt aufgrund der zunächst erwarteten Verzögerungen im Verwaltungsablauf ein flexibles System, wonach nicht ausgefüllte Kontingentplätze eines Monats auf den Folgemonat übertragen werden können. Anschließend dürfen dann aber monatlich nur noch maximal 1.000 Visa für den Familiennachzug ausgestellt werden. Der Familiennachzug zu subsidiär geschützten Personen war im März Interner Link: 2016 bis zu seiner eingeschränkten Wiederaufnahme ab August 2018 komplett ausgesetzt worden.
Seehofer stellt "Masterplan Migration" vor
Innenminister Horst Seehofer (CSU) hat Anfang Juli seinen Externer Link: "Masterplan Migration" vorgestellt. Im Vorfeld hatte es um die darin vorgesehenen Zurückweisungen von Asylsuchenden, die bereits in einem anderen EU-Mitgliedsland einen Asylantrag gestellt haben, Interner Link: heftige Auseinandersetzungen innerhalb der Regierungskoalition gegeben. Neben diesem Punkt umfasst der Plan weitere "Maßnahmen zur Ordnung, Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung", die teilweise bereits im Interner Link: Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD stehen bzw. auf europäischer Ebene verhandelt werden. Dazu zählen ein verbesserter Schutz der europäischen Außengrenzen, eine verstärkte Zusammenarbeit mit Herkunfts- und Transitländern zur Verminderung von Fluchtursachen und Migrationsbewegungen in Richtung Europa sowie schärfere Regeln für Asylverfahren in Deutschland. Diese sollen zukünftig in sogenannten Ankunfts-, Entscheidungs- und Rückführungszentren (AnkER-Zentren) durchgeführt werden, in denen für Asylsuchende eine Interner Link: Residenzpflicht besteht. Eine Verteilung der Antragsteller auf Städte und Gemeinden soll erst erfolgen, nachdem ihnen ein Schutzstatus gewährt wurde. Die AnkER-Zentren sind umstritten. Die Opposition im Bundestag, zahlreiche Bundesländer und die Externer Link: Gewerkschaft der Polizei sprachen sich gegen solche Einrichtungen aus. In Bayern nahmen die ersten sieben eingerichteten AnkER Zentren am 1. August ihre Arbeit auf.
Bundesregierung will Zahl der Abschiebungen nach Afghanistan erhöhen
Die Bunderegierung will mehr abgelehnte Asylbewerber nach Afghanistan abschieben. Zukünftig soll pro Monat ein Sammelflug nach Kabul durchgeführt werden. Konzentrierten sich Abschiebungen nach Afghanistan bislang auf Straftäter, sogenannte Interner Link: Gefährder, und Personen, die im Asylverfahren nicht zur Klärung ihrer Identität beitrugen, so dürfen nun alle ausreisepflichtigen Afghanen, die nicht über eine Interner Link: Duldung verfügen, in das Land zurückgeführt werden. Abschiebungen nach Afghanistan sind aufgrund der sich dort verschlechternden Sicherheitslage allerdings umstritten. Im Juli sorgte die Abschiebung von 69 Afghanen, die per Sammelflug nach Kabul gebracht wurden, erneut für Diskussionen um die Rechtmäßigkeit der Abschiebungen. Auf der Liste für den Abschiebeflug standen laut einer Externer Link: Stellungnahme des Bayerischen Flüchtlingsrats auch Auszubildende, Berufsschüler und ein Mann mit einem festen Arbeitsverhältnis in Deutschland, Personen also, die Anstrengungen unternommen hatten, sich gesellschaftlich zu integrieren. Einer der abgeschobenen Afghanen musste inzwischen nach Deutschland zurückgeholt werden. Seine Abschiebung war nicht rechtmäßig, da zum Zeitpunkt der Abschiebung noch eine Klage gegen den negativen Asylbescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) anhängig war.
Streit um Abschiebung eines islamistischen Gefährders
Die Interner Link: Abschiebung eines Tunesiers, der von deutschen Sicherheitsbehörden als islamistischer Gefährder eingestuft wird, hat einen Streit zwischen Judikative und Exekutive um die Rechtmäßigkeit der Zwangsrückführung ausgelöst. Der mutmaßliche ehemalige Leibwächter von Osama Bin-Laden, Sami A., war am 13. Juli aus Deutschland abgeschoben worden, obwohl das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen am Vorabend entschieden hatte, dass die Abschiebung nicht ausgeführt werden dürfe. Begründung: Sami A. drohe in Tunesien Folter. Nach Behördenangaben sei dieses Urteil aber erst an sie übermittelt worden, als Sami A. schon im Flugzeug saß. Das Gericht Externer Link: sieht sich durch die Behörden in die Irre geführt. Es stufte die Abschiebung als "Verletzung grundlegender rechtsstaatlicher Prinzipien ein" und erklärte, dass der Tunesier unverzüglich auf Kosten der Ausländerbehörde nach Deutschland zurückgeholt werden müsse. Ob dies auch geschieht ist bislang unklar, da auch die tunesischen Behörden wegen Terrorverdachts gegen den Mann ermitteln. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat inzwischen entschieden, dass die Stadt Bochum, deren Ausländerbehörde für die Abschiebung verantwortlich war, 10.000 Euro Strafe zahlen muss.
Ende des NSU-Prozesses: Viele Fragen bleiben
Nach 437 Verhandlungstagen ist am 11. Juli das Urteil des Oberlandesgerichts München im Interner Link: Prozess gegen Mitglieder bzw. Unterstützer des Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU) gefallen. Die Interner Link: rechtsterroristische Gruppe soll zwischen 2000 und 2011 zehn Menschen umgebracht haben, neun davon aus rassistischen Motiven. Da die zwei Haupttäter Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt wegen ihres Todes bzw. Suizids im Jahr 2011 nicht mehr vor Gericht gestellt werden konnten, saßen das dritte NSU-Mitglied Beate Zschäpe sowie fünf weitere Unterstützer auf der Anklagebank. Am Ende des seit Mai 2013 dauernden Prozesses sahen die Richter Zschäpes Mittäterschaft als erwiesen und verurteilten sie wegen zehnfachen Mordes zu lebenslanger Haft. Auch vier der Mitangeklagten erhielten Freiheitsstrafen. An dem Prozess hatten mehr als 90 Angehörige der Opfer als Nebenkläger teilgenommen. Viele Fragen konnte der Prozess allerdings nicht klären: Nach welchen Kriterien wählte der NSU seine türkisch- und griechischstämmigen Opfer aus? Gab es neben den mitangeklagten Unterstützern weitere Helfershelfer? Welche Rolle spielten Behörden und Verfassungsschutz bei der Aufklärung der Morde? Die Polizeibehörden waren Hinweisen auf rechtsradikale Täter lange nicht nachgegangen, sondern hatten die Morde Kriminellen mit Migrationshintergrund zugeschrieben und zum Teil gegen Angehöriger der Opfer ermittelt. Für die Hinterbliebenen und viele Beobachter des Prozesses bedeuten die Urteile daher keinen Schlussstrich. Stattdessen plädieren sie dafür, weiter an der Aufklärung offener Fragen zu arbeiten. Diskussionen um Formen von Interner Link: Rassismus in der Migrationsgesellschaft müssten auch nach dem Ende des NSU-Prozesses weiter geführt werden.
Italien: Seenotrettungsschiffe dürfen nur noch in Ausnahmefällen anlanden
Aus Seenot gerettete Flüchtlinge und Migranten dürfen nur noch in Ausnahmefällen italienischen Boden betreten. Bereits Ende Interner Link: Juni hatte die italienische Regierung angekündigt, Schiffen von privaten Hilfsorganisationen vorerst nicht mehr zu gestatten, in italienische Häfen einzulaufen. Im Juli weitete Innenminister Matteo Salvini dieses Verbot dann auch auf ausländische Marineschiffe aus. Betroffen waren unter anderem die Schiffe der EU-Mission "Sophia", die seit Juni 2015 mit Schiffen, Flugzeugen und Hubschraubern im Mittelmeer zwischen Italien und Libyen gegen Schlepper vorgeht. Bei den Einsätzen werden auch immer wieder Flüchtlinge und Migranten aus Seenot gerettet, denn: es ist die Pflicht eines jeden Seefahrers, Menschen in Seenot zu helfen. Die an "Sophia" beteiligten Schiffe mussten zunächst im Hafen bleiben. Nachdem die EU Italien versprochen hat, die Marinemission neu zu organisieren, dürfen die Schiffe nun allerdings wieder fahren. Die italienische Regierung will eine Verteilung der aus Seenot geretteten Flüchtlinge und Migranten auf andere EU-Staaten erwirken. Das Land fühlt sich seit langem mit der Aufnahme von (Flucht-)Migranten allein gelassen, die über das Mittelmeer nach Europa gelangen. In Deutschland demonstrierten in mehreren Städten tausende Menschen für die Rettung von in Seenot geratenen Flüchtlingen und Migranten. Die Oberbürgermeister von Köln, Düsseldorf und Bonn erklärten sich in einem offenen Brief an Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) bereit, aus Seenot gerettete Geflüchtete aufzunehmen bis eine europäische Lösung gefunden sei.
Fluchtrouten verschieben sich
Immer mehr Flüchtlinge und Migranten kommen an Spaniens Küsten an. Nach Externer Link: Angaben der europäischen Grenzschutzagentur Frontex gelangten im Juni über die sogenannte Westliche Mittelmeerroute erstmals mehr Menschen in die Europäische Union als über die von Nordafrika nach Italien verlaufende Zentrale Mittelmeerroute. Während die Zahl der registrierten illegalen Grenzübertritte auf der Zentralen Mittelmeerroute in den ersten sechs Monaten des Jahres 2018 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum abgenommen hat, stieg ihre Zahl auf der Westlichen Mittelmeerroute Externer Link: der Internationalen Organisation für Migration (IOM) zufolge deutlich an. Hauptsächlich handelt es sich um Menschen aus Marokko, Guinea und Mali, die Spanien über das Mittelmeer zu erreichen versuchen. Marokkaner und Tunesier werden auf der Basis bilateraler Rückführungsabkommen umgehend in ihr Herkunftsland abgeschoben. Flüchtlinge und Migranten aus anderen Ländern dürfen so lange in Spanien bleiben, bis ihre Identität bzw. ihr Aufenthaltsstatus geklärt sind. Angesichts des wachsenden Migrationsdrucks fordert die spanische Regierung eine europäische Lösung.
UN-Vollversammlung schließt Beratungen zum Migrationspakt ab
Die Vollversammlung der Vereinten Nationen hat sich im Juli auf einen Externer Link: globalen Migrationspakt geeinigt. Dieses Abkommen soll eine sichere, geordnete und legale Migration sicherstellen. Migration wird dabei als wichtige Entwicklungsstrategie betrachtet. Chancen der Migration sollen besser genutzt, Risiken minimiert werden. Ziel ist unter anderem eine bessere Kooperation zwischen Herkunfts- und Aufnahmeländern. Allerdings ist das Abkommen völkerrechtlich nicht bindend. Externer Link: UN-Angaben zufolge leben weltweit schätzungsweise 258 Millionen Menschen nicht in dem Land, in dem sie geboren wurden, sind also Migranten. Das entspricht 3,4 Prozent der Weltbevölkerung. Der Anteil der Flüchtlinge und Asylsuchenden an allen internationalen Migranten beläuft sich auf rund 10 Prozent. Die Verhandlungen der UN-Mitgliedstaaten zum Migrationspakt haben 18 Monate gedauert. Das Abkommen soll im Dezember von den Staats- und Regierungschefs der UN-Mitgliedstaaten auf einem Gipfeltreffen in Marokko unterzeichnet werden. Bislang haben sich lediglich die USA und Ungarn aus dem Migrationspakt zurückgezogen.