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Migrationspolitik – Februar 2018 | Migrationspolitik – Monatsrückblick | bpb.de

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Migrationspolitik – Februar 2018

Vera Hanewinkel

/ 5 Minuten zu lesen

Was ist in der Migrations- und Asylpolitik im letzten Monat passiert? Wie haben sich die Flucht- und Asylzahlen entwickelt? Wir blicken zurück auf die Situation in Deutschland und Europa.

Eine leerstehende Lagerhalle in Oberteuringen (Baden-Württemberg) wird Ende September 2015 nach einem Brandanschlag mit einem Absperrband der Polizei gesichert. Diese sollte zu einer Unterkunft für Asylbewerber*innen umgebaut werden. Die Polizei geht hierbei von Brandstiftung aus. (© Felix Kästle/dpa)

Moderate Asylzuwanderung im Januar

Im Januar nahm das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) Externer Link: 15.077 Asylanträge entgegen. Dies bedeutet einen leichten Anstieg gegenüber dem Vormonat (14.293 Anträge), aber einen Rückgang um 16,1 Prozent im Vergleich zum Januar 2017 (17.964 Asylanträge). Die drei Hauptherkunftsländer von Asylbewerbern waren Syrien, Irak und Nigeria. Insgesamt entschied das BAMF im Januar über 29.173 Asylanträge. Die Gesamtschutzquote lag bei 33,8 Prozent.

Mehr als 900.000 Menschen mit Schutzstatus in Deutschland

In Deutschland leben rund 900.000 Menschen, die über einen der vier Interner Link: Schutzstatus verfügen, die im Asylverfahren vergeben werden können. Das geht aus der Externer Link: Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage von Abgeordneten der Fraktion Die Linke im Bundestag hervor. Demnach hielten sich zum Stichtag 31. Dezember 2017 41.739 Asylberechtigte, 602.538 Menschen, die nach der Genfer Flüchtlingskonvention als Flüchtlinge anerkannt worden sind, 192.406 subsidiär Geschützte sowie 73.367 Personen, für die ein Abschiebungsverbot gilt, in Deutschland auf. Hinzu kommen Geflüchtete, denen aus anderen Gründen ein (befristetes) humanitäres Aufenthaltsrecht gewährt worden ist, beispielsweise im Zuge der Interner Link: Aufnahmeprogramme der Bundesländer. Zudem halten sich 338.857 Menschen in Deutschland auf, die sich noch im Asylverfahren befinden, sowie 166.068 Interner Link: Geduldete.

Bundestag verlängert Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Geschützten

Der Familiennachzug für subsidiär schutzberechtigte Geflüchtete bleibt bis Ende Juli 2017 ausgesetzt. Das hat der Bundestag Anfang Februar mit der Mehrheit der Stimmen von CDU/CSU und SPD entschieden. Alle anderen Bundestagsfraktionen haben Externer Link: gegen die die von Union und Sozialdemokraten vorgeschlagene Kompromisslösung gestimmt. Ursprünglich sollte das im Asylpaket II festgeschriebene Verbot des Familiennachzugs zu Menschen, denen im Asylverfahren nur der Interner Link: eingeschränkte subsidiäre Schutzstatus gewährt wurde, nur bis März 2017 gelten. Union und SPD hatten sich im Zuge ihrer Interner Link: Verhandlungen zur Neuauflage der Großen Koalition allerdings für eine Verlängerung der Regelung ausgesprochen. Ab August sollen dann nach dem Willen der möglichen Koalitionspartner monatlich 1.000 Angehörige zu in Deutschland lebenden subsidiär Schutzberechtigten nachziehen dürfen. Gegen die Verlängerung des Familiennachzugsverbots sprachen sich insbesondere Abgeordnete der Grünen und der Linkspartei aus. Auch die FDP-Fraktion kritisierte das Vorhaben. Die AfD-Fraktion forderte die generelle Abschaffung des Familiennachzugs für Menschen mit subsidiärem Schutzstatus.

2.219 Angriffe auf Geflüchtete und ihre Unterkünfte 2017

Im Jahr 2017 sind in Deutschland 2.219 Angriffe auf Geflüchtete und ihre Unterkünfte verübt worden. Weitere 132 Angriffe richteten sich gegen Hilfsorganisationen und ehrenamtliche bzw. freiwillige Helfer. Mehr als 300 Menschen wurden dabei verletzt. Das geht aus einer Externer Link: Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linkspartei hervor. Die Zahl der fremdenfeindlichen Übergriffe ist im Vergleich zum Vorjahr um etwa ein Drittel gesunken; 2016 waren rund 3.500 Angriffe registriert worden. Zu den Delikten zählen Beleidigung, Sachbeschädigung, schwere Körperverletzung, Volksverhetzung, Hausfriedensbruch, Brandanschläge und Sprengstoffexplosionen.

Frankreich strebt Asylrechtsreform an

Die französische Regierung will das Asylrecht des Landes reformieren. Der entsprechende Gesetzentwurf sieht unter anderem die Verkürzung von Asylverfahren von durchschnittlich elf auf sechs Monate sowie die Anhebung der möglichen Dauer der Abschiebehaft von 45 auf 90 Tage vor. Nach Erhalt eines ablehnenden Asylentscheids haben die Betroffenen künftig zwei Wochen Zeit, um Widerspruch einzulegen. Gleichzeitig sollen Integrationsmaßnahmen beispielsweise durch den Ausbau von Sprachunterricht verbessert werden. Menschen, die einen subsidiären Schutzstatus erhalten, weil ihnen in ihrem Herkunftsland Folter oder Todesstrafe droht, sollen zudem eine vier Jahre gültige Aufenthaltserlaubnis erhalten. Bislang gilt dieser Aufenthaltstitel nur für ein Jahr. Innenminister Gérard Colomb, der den Gesetzentwurf dem Kabinett vorstellte, begründete das Reformvorhaben auch mit der aktuellen Entwicklung der Asylzuwanderung nach Interner Link: Frankreich. Während sich im EU-Schnitt die Externer Link: Zahl der Asylbewerber 2017 im Vergleich zum Vorjahr halbierte, stieg sie in Frankreich an. Rund 100.000 Menschen stellten hier 2017 einen Asylantrag – 17 Prozent mehr als im Jahr zuvor.

Israel will 40.000 afrikanische Flüchtlinge zur Ausreise bewegen

Die israelische Einwanderungsbehörde hat damit begonnen, rund 40.000 Ausweisungsbescheide an männliche, kinderlose Migranten aus afrikanischen Staaten zu verteilen. Sie werden aufgefordert, innerhalb von zwei Monaten das Land zu verlassen. Wer dieser Aufforderung freiwillig Folge leistet, erhält umgerechnet rund 2.800 Euro und ein Flugticket. Den übrigen droht eine Gefängnisstrafe. Viele der betroffenen Migranten stammen aus Interner Link: Eritrea und Interner Link: Südsudan, von wo sie wegen des repressiven Regimes bzw. des Bürgerkriegs geflohen waren. In Israel haben sie jedoch kaum Aussicht auf eine Asylanerkennung. Das Land ist für seine restriktive Politik gegenüber Geflüchteten aus afrikanischen Staaten bekannt. Seit Israel im Jahr 2013 einen Zaun an der Grenze zu Ägypten fertiggestellt hat, kommen nach Angaben israelischer Behörden deutlich weniger Flüchtlinge aus afrikanischen Staaten ins Land.

Syrischer Bürgerkrieg: Kein Ende der Fluchtbewegungen in Sicht

Die Zahl syrischer Flüchtlinge steigt weiter. Allein die Nachbarländer Syriens beherbergen nach Externer Link: Angaben des UN-Flüchtlingshilfswerks UNHCR inzwischen 5,6 Millionen geflüchtete Syrer. Externer Link: Mehr als sechs Millionen Menschen sind als Binnenvertriebene innerhalb Syriens vor der Gewalt ausgewichen. Oft besteht aber nicht einmal die Möglichkeit zur Flucht. So sind nach UN-Angaben allein im von syrischen Regierungstruppen belagerten Rebellengebiet Ost-Ghouta rund 400.000 Menschen einkesselt und können den Luft- und Bombenangriffen nicht entkommen. Den Eingeschlossenen fehlt es den UN zufolge am Nötigsten, da Hilfskonvois oft nicht passieren können. Russland blockiert im UN-Sicherheitsrat bislang eine Resolution, die eine dauerhafte Waffenruhe vorsieht. Stattdessen hat der mit dem syrischen Regime verbündete russische Präsident Wladimir Putin in der letzten Februarwoche eine mehrstündige tägliche Waffenruhe in Ost-Ghouta verordnet. Diese soll es Zivilisten ermöglichen, das Gebiet über dafür eingerichtete Fluchtkorridore zu verlassen.

Unterdessen Interner Link: setzt die türkische Armee ihre "Operation Olivenzweig" gegen die Kurdenmiliz YPG in Afrin im Nordwesten Syriens fort. Ankara fühlt sich von der starken kurdischen Präsenz in der Nähe seiner Grenze Interner Link: bedroht. Die YPG ist der syrische Ableger der in der Türkei, den USA und der EU als Terrororganisation eingestuften "Arbeiterpartei Kurdistans" (PKK). Seit 2015 führt sie das von den USA unterstützte Bündnis der "Demokratischen Kräfte Syriens" an. Im Zentrum des im Frühjahr 2011 ausgebrochenen Interner Link: Bürgerkriegs steht der Kampf zwischen Unterstützern und Gegnern des syrischen Präsidenten Baschar al-Assad. Beide Konfliktparteien sind stark fragmentiert und werden von unterschiedlichen regionalen und internationalen Akteuren unterstützt.

Fussnoten

Vera Hanewinkel ist Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Migrationsforschung und Interkulturelle Studien (IMIS) der Universität Osnabrück.
E-Mail: E-Mail Link: vera.hanewinkel@uni-osnabrueck.de