Moderate Asylzuwanderung im Januar
Im Januar nahm das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) Externer Link: 15.077 Asylanträge entgegen. Dies bedeutet einen leichten Anstieg gegenüber dem Vormonat (14.293 Anträge), aber einen Rückgang um 16,1 Prozent im Vergleich zum Januar 2017 (17.964 Asylanträge). Die drei Hauptherkunftsländer von Asylbewerbern waren Syrien, Irak und Nigeria. Insgesamt entschied das BAMF im Januar über 29.173 Asylanträge. Die Gesamtschutzquote lag bei 33,8 Prozent.
Mehr als 900.000 Menschen mit Schutzstatus in Deutschland
In Deutschland leben rund 900.000 Menschen, die über einen der vier
Bundestag verlängert Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Geschützten
Der Familiennachzug für subsidiär schutzberechtigte Geflüchtete bleibt bis Ende Juli 2017 ausgesetzt. Das hat der Bundestag Anfang Februar mit der Mehrheit der Stimmen von CDU/CSU und SPD entschieden. Alle anderen Bundestagsfraktionen haben Externer Link: gegen die die von Union und Sozialdemokraten vorgeschlagene Kompromisslösung gestimmt. Ursprünglich sollte das im Asylpaket II festgeschriebene Verbot des Familiennachzugs zu Menschen, denen im Asylverfahren nur der
2.219 Angriffe auf Geflüchtete und ihre Unterkünfte 2017
Im Jahr 2017 sind in Deutschland 2.219 Angriffe auf Geflüchtete und ihre Unterkünfte verübt worden. Weitere 132 Angriffe richteten sich gegen Hilfsorganisationen und ehrenamtliche bzw. freiwillige Helfer. Mehr als 300 Menschen wurden dabei verletzt. Das geht aus einer Externer Link: Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linkspartei hervor. Die Zahl der fremdenfeindlichen Übergriffe ist im Vergleich zum Vorjahr um etwa ein Drittel gesunken; 2016 waren rund 3.500 Angriffe registriert worden. Zu den Delikten zählen Beleidigung, Sachbeschädigung, schwere Körperverletzung, Volksverhetzung, Hausfriedensbruch, Brandanschläge und Sprengstoffexplosionen.
Frankreich strebt Asylrechtsreform an
Die französische Regierung will das Asylrecht des Landes reformieren. Der entsprechende Gesetzentwurf sieht unter anderem die Verkürzung von Asylverfahren von durchschnittlich elf auf sechs Monate sowie die Anhebung der möglichen Dauer der Abschiebehaft von 45 auf 90 Tage vor. Nach Erhalt eines ablehnenden Asylentscheids haben die Betroffenen künftig zwei Wochen Zeit, um Widerspruch einzulegen. Gleichzeitig sollen Integrationsmaßnahmen beispielsweise durch den Ausbau von Sprachunterricht verbessert werden. Menschen, die einen subsidiären Schutzstatus erhalten, weil ihnen in ihrem Herkunftsland Folter oder Todesstrafe droht, sollen zudem eine vier Jahre gültige Aufenthaltserlaubnis erhalten. Bislang gilt dieser Aufenthaltstitel nur für ein Jahr. Innenminister Gérard Colomb, der den Gesetzentwurf dem Kabinett vorstellte, begründete das Reformvorhaben auch mit der aktuellen Entwicklung der Asylzuwanderung nach
Israel will 40.000 afrikanische Flüchtlinge zur Ausreise bewegen
Die israelische Einwanderungsbehörde hat damit begonnen, rund 40.000 Ausweisungsbescheide an männliche, kinderlose Migranten aus afrikanischen Staaten zu verteilen. Sie werden aufgefordert, innerhalb von zwei Monaten das Land zu verlassen. Wer dieser Aufforderung freiwillig Folge leistet, erhält umgerechnet rund 2.800 Euro und ein Flugticket. Den übrigen droht eine Gefängnisstrafe. Viele der betroffenen Migranten stammen aus
Syrischer Bürgerkrieg: Kein Ende der Fluchtbewegungen in Sicht
Die Zahl syrischer Flüchtlinge steigt weiter. Allein die Nachbarländer Syriens beherbergen nach Externer Link: Angaben des UN-Flüchtlingshilfswerks UNHCR inzwischen 5,6 Millionen geflüchtete Syrer. Externer Link: Mehr als sechs Millionen Menschen sind als Binnenvertriebene innerhalb Syriens vor der Gewalt ausgewichen. Oft besteht aber nicht einmal die Möglichkeit zur Flucht. So sind nach UN-Angaben allein im von syrischen Regierungstruppen belagerten Rebellengebiet Ost-Ghouta rund 400.000 Menschen einkesselt und können den Luft- und Bombenangriffen nicht entkommen. Den Eingeschlossenen fehlt es den UN zufolge am Nötigsten, da Hilfskonvois oft nicht passieren können. Russland blockiert im UN-Sicherheitsrat bislang eine Resolution, die eine dauerhafte Waffenruhe vorsieht. Stattdessen hat der mit dem syrischen Regime verbündete russische Präsident Wladimir Putin in der letzten Februarwoche eine mehrstündige tägliche Waffenruhe in Ost-Ghouta verordnet. Diese soll es Zivilisten ermöglichen, das Gebiet über dafür eingerichtete Fluchtkorridore zu verlassen.
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