Asylzuwanderung im Jahr 2017 weiter rückläufig
Im Jahr 2017 sind 186.644 neue Asylsuchende nach Deutschland gekommen. Das sind deutlich weniger als im Vorjahr 2016, als etwa 280.000 Menschen registriert wurden. Die meisten von ihnen stammen aus
Koalitionsverhandlungen: Einigung beim Familiennachzug
CDU, CSU und SPD bilden erneut eine Regierungskoalition. Bereits im Januar hatten sich die Parteien in ihren Koalitionsverhandlungen Externer Link: beim Familiennachzug von subsidiär Schutzberechtigten geeinigt. Laut Interner Link: Koalitionsvertrag vom 7. Februar soll der Nachzug statt bis März 2018 noch bis zum 31. Juli 2018 ausgesetzt werden. Ab August 2018 sollen dann 1.000 Menschen pro Monat zu ihren bereits in Deutschland lebenden Familienangehörigen nachziehen dürfen. Die Regelung, auf die sich Unionsparteien und SPD bereits in den vorangegangenen Sondierungsgesprächen geeinigt hatten, soll durch eine Härtefallregelung ergänzt werden. Laut Regelung können weitere Familienangehörige subsidiär Schutzberechtigter unter bestimmten Voraussetzungen aus völkerrechtlichen oder dringenden humanitären Gründen aufgenommen werden. Der Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für Integration und Migration hält die Regelungen zum Familiennachzug für Externer Link: integrationspolitisch sinnvoll. Einerseits erschwere die Aussetzung innerlich anzukommen und sich etwa um Spracherwerb und Arbeit zu bemühen, andererseits gäbe es so weniger Anreize, gegen den subsidiären Schutz zu klagen. Seit Monaten sind die Verwaltungsgerichte mit solchen Klagen
Koalitionsverhandlungen: Einigung auf migrationspolitische Linie
CDU, CSU und SPD haben sich neben der Regelung zum Familiennachzug auch auf weitere migrationspolitische Maßnahmen geeinigt. Im Externer Link: Koalitionsvertrag kündigen sie Maßnahmen zur Begrenzung der Asylmigration und zur Förderung der Integrationsfähigkeit Deutschlands an. Insgesamt sollen pro Jahr nicht mehr als 180.000 bis 220.000 Fluchtmigranten (inklusive Kriegsflüchtlinge,
Türkische Offensive in Nordsyrien Anstoß für neue Fluchtbewegungen
Der türkische Militäreinsatz in der kurdischen Enklave Afrin in Syrien gegen die kurdische YPG-Miliz hat nach Schätzungen der Vereinten Nationen bereits rund Externer Link: 5.000 Menschen zur Flucht gezwungen. Weitere 323.000 Menschen, von denen die Hälfte bereits aus anderen Teilen Syriens geflohen war, hielten sich demnach noch in und um Afrin auf. Die Militäroperation löste international Besorgnis aus. Insbesondere Externer Link: das Verhältnis zwischen der
Ungarn plant Strafsteuer für Flüchtlingshelfer
Drei Monate vor der Parlamentswahl hat Ungarns Regierung das sogenannte Externer Link: "Stop-Soros-Gesetzespaket" vorgelegt, durch das die restriktive Flüchtlingspolitik des Landes nochmals verschärft werden soll. Es sieht unter anderem eine Externer Link: Strafsteuer für zivilgesellschaftliche Organisationen vor, die Geflüchtete mithilfe von Geldern aus dem Ausland unterstützen. Damit betrifft es nahezu alle ungarischen Menschenrechts- und Flüchtlingshilfsorganisationen. Darüber hinaus sieht das Gesetz vor, dass sich Zivilorganisationen registrieren lassen und periodisch Aktivitätsberichte vorlegen müssen, sofern diese "illegale" Migration unterstützen. Zudem dürfen sich ungarische Staatsbürger, die verdächtigt werden, zu "illegaler Migration" beizutragen, der Schengen-Außengrenze bis auf acht Kilometer nicht nähern. Ausländischen Staatsbürgern droht unter demselben Verdacht eine Ausweisung oder Einreisesperre. Dabei bleibt unklar, was unter "illegaler Migration" zu verstehen ist. Der Name des Gesetzes spielt auf den US-Milliardär mit ungarischen Wurzeln, George Soros, an, der zahlreiche Flüchtlingshilfsorganisationen finanziell unterstützt. Von der ungarischen Regierung wird er beschuldigt, Europa mit Geflüchteten zu "überschwemmen".
EuGH-Urteil: Homosexualitätstests im Asylverfahren nicht erlaubt
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat über sogenannte Externer Link: Homosexualitätstests geurteilt, mithilfe derer die sexuelle Orientierung von Asylbewerbern überprüft werden sollte, um ihre Schutzbedürftigkeit besser einschätzen zu können. Auslöser war die Klage eines Asylbewerbers aus Nigeria in Ungarn. Die ungarischen Behörden hatten dessen Homosexualität psychologisch begutachten lassen und angezweifelt. Sein Asylantrag wurde daraufhin abgelehnt. Der EuGH Externer Link: verbot die Tests, da sie gegen die Charta der Grundrechte der EU und der darin vorgeschriebenen Wahrung der Menschenwürde und das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens verstoßen würden. Im Jahr 2013 hatte der Externer Link: EuGH beschlossen, dass Homosexualität ein Asylgrund sein kann, wenn nachzuweisen ist, dass Homosexuelle als soziale Gruppe im Herkunftsland diskriminiert, verfolgt oder bestraft werden. In Deutschland wurde erstmals im Juni 2017 einem Mann aus Tschetschenien Asyl gewährt, weil er in seiner Heimat wegen seiner sexuellen Orientierung verfolgt wurde. Bisher war unklar, wie Asylbewerber ihre Homosexualität prüfen lassen müssen. Das Urteil legt nun fest, dass die Bewerber zwar zu ihrer sexuellen Orientierung befragt werden dürfen, aber nicht anhand von Stereotypen und klischeehaften Verhaltensmustern. Tests, bei denen sich die Asylbewerber zu Bildern mit pornografischem Inhalt äußern oder sexuelle Handlungen vornehmen sollen, sind verboten. Zudem dürfen sie auf Grundlage der Persönlichkeitsrechte nicht nach ihren sexuellen Praktiken befragt werden. Hinzu kommt nun das Verbot, psychologische Gutachten als Entscheidungsgrundlage zu verwenden. Ungeklärt bleibt weiterhin die Frage, ob und wie die Homosexualität eines Menschen überhaupt "objektiv" geprüft werden kann.