Aktuelle Zahlen zu Asyl
Das Interner Link: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat im August über die Anträge von 37.214 Asylsuchenden entschieden. Die Gesamtschutzquote, die Interner Link: Asylberechtigte nach Artikel 16a des Grundgesetzes, Flüchtlinge nach der Genfer Flüchtlingskonvention, Subsidiär Geschützte und Abschiebeverbote einschließt, lag bei 40,5 Prozent, 36 Prozent der Anträge wurden abgelehnt. Gleichzeitig wurden im August 16.312 neu nach Deutschland eingereiste Asylsuchende registriert, Hauptherkunftsland ist nach wie vor Interner Link: Syrien mit 3.893 Neuzugängen, gefolgt von Interner Link: Irak und Afghanistan. 18.651 Personen stellten im August einen Asylantrag, was einen Anstieg von 10,7 Prozent im Vergleich zum Vormonat bedeutet. Währenddessen geht die Anzahl der anhängigen Asylverfahren im Bundesamt weiter zurück, von 129.467 Ende Juli 2017 auf 114.202 Ende August 2017. Durch die Abarbeitung dieser zum Teil komplizierten Altfälle ist jedoch die durchschnittliche Dauer der Asylverfahren weiter angestiegen, sie beträgt im zweiten Quartal des laufenden Jahres etwa 11,7 Monate.
Immer mehr türkische Staatsbürger unter Asylbewerbern
Die Zahl der türkischen Asylbewerber hat einen neuen Höchststand erreicht. Allein im August stellten 877 türkische Staatsbürger einen Asylantrag in Deutschland, im gesamten bisherigen Jahr waren es rund 4.700 Anträge. Insbesondere seit dem Interner Link: gescheiterten Putschversuch in der Türkei im Juli 2016 beantragen immer mehr Türken Asyl in der Bundesrepublik. Allerdings wurde die Mehrheit der seit dem Interner Link: Putsch insgesamt 8.500 gestellten Asylanträge vom BAMF abgelehnt. Nur 670 türkische Staatsangehörige erhielten eine Anerkennung als Asylberechtigte, 1.140 wurden als Flüchtlinge nach der Genfer Flüchtlingskonvention anerkannt, 112 erhielten subsidiären Schutz. Unter den Asylantragstellern waren auch 250 Personen mit türkischem Diplomatenpass und 365 sogenannte Dienstpassinhaber (hierarchisch niedriger gestellte Repräsentanten der Türkei). 80 Prozent von ihnen erhielten laut Bundesinnenministerium einen Schutzstatus.
Familiennachzug von Geflüchteten in Deutschland leicht angestiegen
Der Familiennachzug von Geflüchteten in Deutschland ist im Vergleich zum Vorjahr leicht angestiegen. Das berichtet die Rheinische Post mit Bezug auf das Auswärtige Amt. Demnach kamen im ersten Halbjahr des Jahres 2017 rund 31.000 Familienangehörige über Familiennachzugsvisa ins Land, im gesamten letzten Jahr waren es insgesamt 50.000. Die größte Gruppe stellen syrische Staatsangehörige mit 25.000 Visaerteilungen, gefolgt von 4.400 an irakische und 700 an afghanische Familienmitglieder. Der Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte ist noch bis März 2018 ausgesetzt. Aktuell wird darüber diskutiert, ob die Aussetzung des Familiennachzugs über diese Frist hinaus verlängert wird.
Wieder Abschiebeflüge nach Afghanistan
Seit September finden wieder Abschiebeflüge nach Afghanistan statt: Acht Männer, die zuvor "wegen erheblicher Straftaten" verurteilt worden waren, wurden nach Afghanistan zurückgeführt, einer aus Abschiebehaft, die anderen aus Strafhaft. Damit hält die Bundesregierung an ihrer Praxis fest, Straftäter, Gefährder und Menschen, die ihre Identitätsfeststellung verweigern, in das Land am Hindukusch abzuschieben. Die Abschiebungen waren zwischenzeitlich wegen eines schweren Anschlags Ende Mai, von dem auch die deutsche Botschaft in Kabul betroffen war, ausgesetzt worden. Flüchtlingsorganisationen und Sozialverbände halten die Abschiebungen für "unverantwortlich", da die Männer dadurch einer Gefahr für Leib und Leben ausgesetzt würden. Die Sicherheitslage in Afghanistan gilt weiterhin als angespannt. Die Schutzquote für afghanische Geflüchtete war im August 2017 mit 57 Prozent im Vergleich zu den Vormonaten wieder leicht gestiegen.
Bundestagswahl 2017: 8 Prozent der Parlamentarier haben einen Migrationshintergrund
Eine Externer Link: Recherche des Mediendienstes Integration hat ergeben, dass 57 Parlamentarier, also acht Prozent aller 709 Abgeordneten im neugewählten Deutschen Bundestag, aus Einwandererfamilien stammen. Zwar ist der Anteil seit der letzten Wahl im Jahr 2013 leicht gestiegen, dennoch bleiben Menschen mit Migrationshintergrund im Bundestag weiter unterrepräsentiert. Mit 18,8 Prozent hat die Partei Interner Link: Die Linke den höchsten Anteil an Abgeordneten mit Migrationshintergrund und spiegelt somit am ehesten den Anteil der Menschen mit Migrationshintergrund an der Gesamtbevölkerung (22,5 Prozent) wider. Bei Interner Link: Bündnis 90/ Die Grünen haben 14,9 Prozent der Parlamentarier einen Migrationshintergrund, gefolgt von der Interner Link: SPD mit 9,8 Prozent, der Interner Link: AfD mit 7,5 Prozent und der Interner Link: FDP mit 6,3 Prozent. In der Interner Link: CDU/Interner Link: CSU-Fraktion sind mit 2,9 Prozent anteilig die wenigsten Menschen mit Migrationshintergrund vertreten. Rund ein Drittel der Parlamentarier mit Migrationshintergrund stammen der Erhebung zufolge aus anderen EU-Ländern. Dazu kommen 14 Abgeordnete mit türkischen Wurzeln und ein afrodeutscher Abgeordneter.
Die Ergebnisse der Bundestagswahl am 24. September 2017 sind auch für die Migrationspolitik von zentraler Bedeutung. Die Alternative für Deutschland (AfD), die mit einem zuwanderungsfeindlichen Programm angetreten war, Externer Link: zieht mit einem vorläufigen Endergebnis von 12,6 Prozent als drittstärkste Kraft in den 19. Deutschen Bundestag ein. Somit ist erstmals eine rechtspopulistische Partei im Deutschen Parlament vertreten.
EuGH weist Klage gegen Flüchtlingsquote zurück
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Externer Link: Klage von Ungarn und der Slowakei gegen die verbindliche Aufnahmequote von Geflüchteten, die seit September 2015 gilt, abgelehnt. 120.000 Geflüchtete aus Interner Link: Griechenland und Interner Link: Italien sollten demnach innerhalb von zwei Jahren auf andere EU-Mitgliedstaaten umverteilt werden und zwar mittels bestimmter Quoten, die an die Bevölkerungszahl und die Wirtschaftskraft der jeweiligen Länder angepasst sind. Die Slowakei und Ungarn hatten gegen den Verteilungsschlüssel geklagt, da er ihre staatliche Souveränität untergrabe und die Sicherheit ihrer Staatsbürger gefährde. Laut EuGH ist die Quotenregelung jedoch rechtens. Sie unterstütze Griechenland und Italien dabei, mit den Auswirkungen der Flüchtlingskrise umzugehen. Während die Slowakei das Urteil akzeptiert, leistet Ungarn weiter Widerstand. Die EU-Kommission hat deswegen nun ein Vertragsverletzungsverfahren gegen das Land eingeleitet. Die Umverteilung der Geflüchteten innerhalb der EU sollte ursprünglich bis zum 26. September 2017 abgeschlossen sein. Da bisher Externer Link: nur wenige Staaten ihr Soll erfüllt haben, wird die Frist jedoch weiter ausgedehnt.
EU-Kommission will 50.000 Geflüchtete legal einreisen lassen
Derweil hat die Externer Link: EU-Kommission Pläne zum Aufbau eines Resettlement-Programms vorgelegt, über das innerhalb von zwei Jahren 50.000 Schutzbedürftige aus Ländern in Nordafrika und am Horn von Afrika auf legalem und sicheren Weg in die EU gelangen könnten, beispielsweise zu Studien- oder Beschäftigungszwecken. Dadurch soll auch die Schleusungskriminalität eingedämmt werden. Mitgliedstaaten, die über dieses Programm Flüchtlinge aufnehmen, sollen finanziell unterstützt werden. Dafür will die EU 500 Millionen Euro bereitstellen. Ob sich die Kommission mit diesen Vorschlägen durchsetzen kann, Externer Link: bleibt jedoch abzuwarten. Bereits 2012 hatte sie ein gemeinsames europäisches Interner Link: Resettlement-Programm auf den Weg gebracht, welches jedoch keine rechtlich bindende Wirkung hatte. Die Beteiligung einzelner Mitgliedstaaten erfolgte auf freiwilliger Basis.
In Spanien kommen immer mehr Geflüchtete an
Die Migrationsrouten nach Europa scheinen sich angesichts der jüngeren Entwicklungen in der EU-Migrations- und Asylpolitik zu verschieben. Zwar gelangen die meisten Flüchtlinge und Migranten mit dem Ziel Europa nach wie vor über Interner Link: Libyen und das Mittelmeer nach Italien oder wählen die Route über die Türkei nach Griechenland. Allerdings kommen immer mehr auch auf spanischem Gebiet an. Zwischen Januar und August 2017 hat die EU-Grenzschutzagentur Frontex fast 14.000 Flüchtlinge und Migranten registriert, die entweder auf dem Seeweg über das Mittelmeer oder auf dem Landweg über die spanischen Enklaven Ceuta und Melilla in Nordafrika eingereist sind. Die meisten dieser Geflüchteten stammten aus Interner Link: Marokko. Auch Rumänien registriert derzeit ein erhöhtes Aufkommen von Flüchtlingsbooten auf dem Schwarzen Meer, dessen Überquerung ebenfalls eine Alternative zur Route über das Mittelmeer darstellen könnte.
Drei Viertel der jungen Geflüchteten auf zentraler Mittelmeer-Route Opfer von Menschenrechtsverletzungen
Die zentrale Mittelmeer-Route über Libyen ist vor allem für junge Geflüchtete weitaus gefährlicher, als die östliche Mittelmeer-Route über die Türkei, wie aus einem Externer Link: Bericht des Kinderhilfswerks der Vereinten Nationen (UNICEF) und der Interner Link: Internationalen Organisation für Migration (IOM) hervorgeht. Demnach berichten 77 Prozent der unter 25-Jährigen, dass sie auf der Flucht Opfer von Menschenrechtsverletzungen wie Missbrauch, Ausbeutung und anderen Gewalttaten geworden sind. Dazu wurden zwischen Januar 2016 und Mai 2017 rund 22.000 Geflüchtete befragt, darunter rund 11.000 Jugendliche und junge Erwachsene im Alter von 14 bis 24 Jahren. Der Bericht soll auf diese Missstände aufmerksam machen und die Regierungschefs der EU zu dauerhaften Lösungen animieren – einschließlich sicherer und legaler Zuwanderungsmöglichkeiten und der Einrichtung von Schutzkorridoren, damit Kinder nicht mehr in die Hände von Schmugglern und Menschenhändlern geraten. Bereits im Mai wurde hierzu ein Externer Link: Sechs-Punkte-Plan entwickelt, der Kinder und Jugendliche auf der Flucht und in der Migration schützen soll.
Myanmar: Verfolgung der Rohingya
Fluchtbewegungen und Vertreibung finden auch außerhalb von Europa statt. Aus Myanmar sind seit Ende August etwa 500.000 Angehörige der muslimischen Minderheit der Rohingya vor militanter Gewalt ins Nachbarland Interner Link: Bangladesch geflohen. Auslöser des Konflikts, der zu Morden und Brandstiftungen führte, waren .Angriffe einer Rebellengruppe aus den Reihen der Rohingya auf Polizei- und Militärposten am 25. August. Myanmars Armee reagierte darauf mit einer "Räumungsoperation". Die Vereinten Nationen bezeichnen dies als "ethnische Säuberung". Die muslimischen Rohingyas werden von Myanmar (ehemals Birma) mit seiner buddhistischen Mehrheit seit 1982 nicht als Staatsbürger anerkannt und sind seit Jahren Repressionen ausgesetzt. Die nach Bangladesch Geflohenen finden sich in provisorischen Flüchtlingslagern wieder, teilweise mit schweren Verletzungen und ohne ausreichend Unterkünfte, Nahrung oder sauberes Trinkwasser. Externer Link: Das internationale Hilfsnetzwerk Ärzte ohne Grenzen warnt vor einem hohen Risiko für den Ausbruch von Infektionskrankheiten. Menschenrechtler kritisieren unterdessen Myanmars Regierungschefin und Friedensnobelpreisträgerin Aung San Suu Kyi da sie sich erst spät zu der Gewalt gegen die Rohingyas geäußert hatte. Die Regierung Myanmars weist die Kritik der internationalen Gemeinschaft derweil vehement zurück und wirft stattdessen der muslimischen Rebellengruppe "Terrorismus" und Morde an Hindus vor.
USA: Trump kündigt Schutzprogramm für Kinder irregulärer Einwanderer auf
US-Präsident Donald Trump hat das Schutzprogramm "DACA" (Deferred Action for Childhood Arrivals) für Kinder irregulärer Einwanderer beenden lassen, welches sein Vorgänger Barack Obama im Jahr 2012 per Exekutiverlass in Kraft gesetzt hatte. Das Programm läuft nun in sechs Monaten aus, sofern sich der Kongress nicht auf eine Alternative einigt. Die Beendigung des Programms ist ein Wahlversprechen Trumps. DACA sollte Jugendliche, die mit ihren Eltern illegal in die USA gekommen waren, vor der Abschiebung schützen, indem ihnen unter bestimmten Bedingungen ein legaler Status und eine Arbeitserlaubnis erteilt wurden. Trump argumentiert, dass das Programm verfassungswidrig sei, die Entscheidung Obamas vom Kongress hätte bestätigt werden müssen. Die Aufkündigung des Schutzprogramms löste in den USA Widerstand aus. Bei seinem Auslaufen verlieren die rund 800.000 im Programm eingeschriebenen Personen ihren legalen Aufenthaltsstatus und können in ihre Herkunftsländer abgeschoben werden, die sie zum Teil aber nur noch aus Kindheitserinnerungen kennen.