Asylrecht weiter verschärft
Der Deutsche Bundestag verabschiedete am 18. Mai die im Februar vom Bundeskabinett beschlossene Verschärfung des Interner Link: Asylrechts. Demnach sind eine Verlängerung der Abschiebehaft für sogenannte "Gefährder", die Überwachung per Externer Link: Fußfessel und die Auswertung von Handy-Daten zur Identitätsfeststellung von Flüchtlingen nun zulässig. Hintergrund ist das Attentat auf den Berliner Weihnachtsmarkt im Dezember 2016. Menschenrechtsorganisationen sehen darin einen Eingriff in die Grundrechte.
Bundeswehrsoldaten planten Terrorakte – Kritik an Bundeswehr und BAMF
Der unter Terrorverdacht stehende Oberleutnant Franco A. hatte sich Anfang 2016 unter falschem Namen und mit einer ungewöhnlichen Geschichte als syrischer Flüchtling mit französischen Wurzeln ausgegeben. Er wurde vom Interner Link: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) anerkannt und erhielt Interner Link: subsidiären Schutz. Zusammen mit seinen beiden Komplizen Maximilian T. und Mathias F. plante er laut Bundesanwaltschaft eine "schwere staatsgefährdende Gewalttat". Getarnt als islamistischer Terrorakt hätten die Bundeswehrsoldaten Politiker und Personen des öffentlichen Lebens, die sich für Ausländer und Flüchtlinge engagieren, angreifen wollen.
Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) hatte Anfang Mai eine Untersuchungsgruppe eingesetzt, die nach systematischen Mängeln im Asylentscheidungsverfahren des BAMF suchen sollte. Das BAMF stand bereits mehrfach in der Kritik, nur unzureichend qualifiziertes Personal mit Asylentscheiden zu betrauen. In einer Externer Link: Stellungnahme hatte das BAMF angekündigt, insgesamt 2.000 positive Asylentscheidungen aus den Herkunftsländern Interner Link: Syrien und Afghanistan in der Zeit vom 01.01.2016 bis 27.04.2017 zu überprüfen. Im Ergebnis seien Mängel vor allem in der Qualitätssicherung und Dokumentation festgestellt worden. De Maizière kündigte nun an, im Sommer weitere 80.000 bis 100.000 positive Asylbescheide überprüfen zu lassen. Dafür sollen ohnehin gesetzlich vorgesehene Prüfungen vorgezogen werden.
Türkischen Soldaten wurde Asyl in Deutschland gewährt
Unter Berufung auf das Bundesinnenministerium meldete die Süddeutsche Zeitung, dass erstmals mehrere türkische Soldaten mit ihren Familien in Deutschland Asyl erhalten hätten. Es handele sich um NATO-Soldaten, die vor ihrer Entlassung aus der türkischen Armee in Deutschland stationiert waren. Sie befürchteten, in der Interner Link: Türkei als Regimegegner verhaftet zu werden. Seit dem Putschversuch im vergangenen Jahr wurden Zehntausende Menschen inhaftiert. Mehr als 400 türkische Diplomaten stellten seither in Deutschland einen Asylantrag. Laut dem Spiegel liegen dem BAMF etwa 7.700 Asylanträge türkischer Staatsbürger vor. Die Asylentscheidungen belasten weiter das deutsch-türkische Verhältnis.
Von den 11.952 Externer Link: Asylsuchenden im April 2017 stammen 449 aus der Türkei. Damit belegt die Türkei den zehnten Platz auf der Liste der Hauptherkunftsländer. Angeführt wird die Asylgesuch-Statistik weiterhin von Geflüchteten aus Syrien (2.779 Personen), Irak (1.242) und Afghanistan (1.208).
Zahl freiwilliger Ausreisen gesunken
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) sowie die Interner Link: Internationale Organisation für Migration (IOM) haben gemeinsam das Externer Link: Onlineportal "Returning from Germany" ins Leben gerufen. Damit wollen sie Fördermöglichkeiten, die nächstgelegene Rückkehrberatung und Informationen zum Herkunftsland für rückkehrwillige Migranten und abgelehnte Asylbewerber bereitstellen. Zuletzt war die Zahl Interner Link: freiwilliger Rückkehrer gesunken: Laut Migazin seien im ersten Quartal 2017 8.500 Personen freiwillig aus Deutschland ausgereist. Im Vorjahreszeitraum seien es ca. 14.000 Personen gewesen. Die Zahl der Externer Link: Abschiebungen im ersten Quartal 2016 (ca. 7.100 Personen) und 2017 (6.900) unterschieden sich dagegen kaum. Das gehe aus Angaben des Bundesinnenministeriums hervor. 2016 wurden insgesamt Externer Link: etwa 25.000 Menschen abgeschoben. 54.000 kehrten freiwillig in ihre Herkunftsländer zurück.
Ukrainer dürfen ohne Visum in die EU reisen
Am 11. Mai verabschiedete der Interner Link: Rat der Europäischen Union eine Externer Link: Verordnung, nach der ukrainische Staatsbürger mit biometrischem Reisepass von der Visumpflicht befreit sind, wenn sie sich höchstens 90 Tage in Mitgliedstaaten der EU aufhalten. Laut dem maltesischen Innenminister ist dies ein wichtiger Schritt, "die Bande zwischen den Menschen in der Interner Link: Ukraine und in der EU zu stärken".
Zahl unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge auf Rekordhoch
Aus einem Externer Link: aktuellen Bericht des Kinderhilfswerks Unicef geht hervor, dass sich die Zahl der Interner Link: unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge weltweit verfünffacht hat: Wurden 2010 bis 2011 in 80 Ländern 66.000 von ihren Eltern getrennte Kinder registriert, waren es 2015 bis 2016 300.000. 2015 waren insgesamt 10 Millionen Kinder auf der Flucht. Weitere 17 Millionen suchten innerhalb ihres eigenen Landes Schutz. 92 Prozent aller Kinder und Jugendlichen, die Italien zwischen Anfang 2016 und Ende Februar 2017 auf dem Seeweg erreichten, waren ohne ihre Familien unterwegs. 2015 waren 75 Prozent der Minderjährigen alleine nach Europa gekommen. Die Fluchtursachen sind vielfältig: Krieg und Zwangsrekrutierung, Zwangsheirat, Hunger, aber auch Folgen von Naturkatastrophen. Unicef beklagt, dass unbegleitete flüchtende Kinder häufig auf Schleuser angewiesen sind und dadurch Opfer von Ausbeutung und Menschenhandel werden.
Laut Externer Link: Eurostat haben 2016 63.300 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in den Mitgliedstaaten der Interner Link: Europäischen Union (EU) Asyl beantragt. Das sind fast ein Drittel weniger als 2015, aber fünfmal so viele wie durchschnittlich in den Jahren 2008 bis 2013. 38 Prozent dieser minderjährigen Asylsuchenden waren Afghanen, 19 Prozent Syrer. 57 Prozent (fast 36.000 Personen) aller in der EU registrierten Asylbewerbungen von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen entfielen auf Deutschland (Italien: 10 Prozent; Österreich: 6 Prozent).
Bootsunglück vor Libyens Küste
Mehr als 30 Flüchtende, darunter viele Kinder, sind bei einem Bootsunglück vor Libyen ertrunken. Eines von drei überfüllten Booten, auf denen insgesamt 1.500 Menschen unterwegs waren, ist in Seenot geraten. Zahlen der Interner Link: Internationalen Organisation für Migration (IOM) zufolge sind in diesem Jahr Externer Link: 1.569 Personen (Stand: 30.05.2017) bei der Überfahrt über das Mittelmeer umgekommen. Seit Jahresbeginn bis Ende Mai flüchteten fast 70.000 Personen über die zentrale Mittelmeerroute nach Europa. Mehr als 80 Prozent davon erreichten Italien. Im Vorjahreszeitraum waren es knapp 200.000 gewesen. Anfang Mai meldete die EU-Grenzschutzagentur Frontex die Rettung von Externer Link: 2.800 in Seenot geratenen Geflüchteten.
Schleppende Umverteilung von Flüchtlingen innerhalb der EU
In Italien und Griechenland betreten die meisten Flüchtenden erstmals europäischen Boden. Um die beiden Mitgliedstaaten zu entlasten, sollen bis September dieses Jahres 160.000 Asylsuchende in andere EU-Länder Interner Link: umverteilt werden. Mitte Mai kritisierten Externer Link: Abgeordnete des Interner Link: Europäischen Parlaments die schleppende Umsetzung. Bis zum 11. Mai seien lediglich 11 Prozent der Gesamtzahl umverteilt worden. Interner Link: Polen, Ungarn und Österreich hätten im Rahmen des EU-Relocation-Programms noch keine Flüchtlinge aufgenommen. Auch andere EU-Staaten stehen einer verpflichtenden Umverteilung kritisch gegenüber. Sie nähmen lieber Strafzahlungen in Kauf. EU-Innenkommissar Dimitris Avramopoulos drohte mit EU-Vertragsverletzungsverfahren. Außer Portugal erfülle bisher kein EU-Mitglied vollständig seine Verpflichtung zur Umverteilung.