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Migrationspolitische Ziele der Ampel-Koalition | Deutschland | bpb.de

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Migrationspolitische Ziele der Ampel-Koalition

Vera Hanewinkel

/ 11 Minuten zu lesen

Wie will die neue Bundesregierung aus SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP die Migrations- und Integrationspolitik gestalten? Welche Pläne hat sie für das Asylsystem und die europäische Flüchtlingspolitik? Ein Blick in den Koalitionsvertrag.

Pressetermin zur Unterzeichnung des Koalitionsvertrages zwischen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. (© picture-alliance, Geisler-Fotopress/Jean MW)

Zum zweiten Mal in ihrer Geschichte bildet ein Dreier-Bündnis die Bundesregierung der Bundesrepublik Deutschland. Am 08. Dezember 2021 wurden die Bundesministerinnen und -minister der Interner Link: Sozialdemokratischen Partei Deutschland (SPD), Interner Link: Bündnis 90/Die Grünen und der Interner Link: Freien Demokratischen Partei (FDP) vom Bundespräsidenten ernannt und vereidigt. Zuvor war Olaf Scholz vom Bundestag zum neuen Interner Link: Bundeskanzler gewählt worden. Nach 16 Jahren bekleidet damit wieder ein Sozialdemokrat das Externer Link: (protokollarisch) dritthöchste Amt im Staat. Reem Alabali-Radovan (SPD) löst Annette Widmann-Mauz (CDU) als Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration ab.

Die sogenannte Ampel-Koalition sieht sich als "Bündnis für Freiheit, Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit" und tritt mit dem Versprechen "Mehr Fortschritt wagen" ihre Amtszeit an. Das soll auch für die zukünftige Gestaltung der Politik im Bereich Migration, Integration, Flucht und Asyl gelten. Bereits in der Präambel ihres Externer Link: Koalitionsvertrages betonen die drei Parteien ihr gemeinsames "Verständnis von Deutschland als vielfältige Einwanderungsgesellschaft" und versprechen, gleichberechtigte Teilhabe zu ermöglichen, die Rechtsnormen "vom Familienrecht bis hin zum Staatsbürgerschaftsrecht" zu modernisieren und jeglicher Diskriminierung entgegenzuwirken. Außerdem bekennen sie sich zu Deutschlands humanitärer Schutzverantwortung und wollen entsprechend " die Verfahren zu Flucht und Migration ordnen".

In diesem Sinne streben die Koalitionäre ein "stimmiges, widerspruchsfreies Einwanderungsrecht an, das anwenderfreundlich und systematisiert idealerweise in einem Einwanderungs- und Aufenthaltsgesetzbuch zusammengefasst wird".

Arbeitsmigration

Deutschlands Externer Link: Bevölkerung altert. Um sich bereits heute abzeichnenden Arbeitskräfteengpässen auf dem Arbeitsmarkt entgegenzuwirken, will die neue Bundesregierung "bewährte Ansätze des Interner Link: Fachkräfteeinwanderungsgesetzes wie die Interner Link: Westbalkanregelung" entfristen. Außerdem soll die Interner Link: Blaue Karte EU im nationalen Recht auf nicht-akademische Berufe ausgeweitet werden. Dadurch sollen auch ausländische Arbeitskräfte zuwandern können, die zwar nicht über einen Hochschulabschluss, aber ein "konkretes Jobangebot zu marktüblichen Konditionen" verfügen. Bislang können nur Hochschulabsolvent:innen eine Blaue Karte erhalten. Voraussetzung ist aber auch bei ihnen eine Arbeitsplatzzusage aus Deutschland. Neben der Reform der Blauen Karte EU ist die Einführung eines neuen Aufenthaltstitels für ausländische Fachkräfte geplant: die sogenannten Chancenkarte. Sie soll jenen die Einreise ermöglichen, die zwar noch kein konkretes Jobangebot haben, sich aber in Deutschland einen Arbeitsplatz suchen wollen. Um eine Chancenkarte erhalten zu können, sollen Einreisewillige eine bestimmte Punktzahl im Rahmen eines Punktesystems erhalten, welches die Einwanderung an festgelegte Kriterien bindet, wie Bildungsgrad, Arbeitserfahrung und Deutschkenntnisse. Darüber hinaus soll es zukünftig leichter möglich sein, für ein Studium oder eine Ausbildung nach Deutschland zu kommen. Grundsätzlich wollen die Koalitionspartner die Visavergabe beschleunigen und verstärkt digitale Verfahren einführen. Aufenthaltsgenehmigungen sollen zudem nicht mehr bei vorübergehenden Auslandsaufenthalten erlöschen. Auch das soll dazu beitragen, transnationale Interner Link: Arbeitsmigration zu ermöglichen.

Damit Eingewanderte sich schnell auf dem Arbeitsmarkt integrieren können und eine Arbeitsstelle finden, die ihren Qualifikationen entspricht, wollen SPD, Grüne und FDP die Interner Link: Anerkennung von im Ausland erworbenen Abschlüssen weiter erleichtern und die entsprechenden Verfahren beschleunigen. Die Arbeitsmarktintegration von Frauen mit Migrations- und Fluchtgeschichte wollen die drei Parteien gezielt fördern – u.a. durch Angebote mit flankierender alltagspraktischer Sprachförderung. Außerdem sollen die Hürden beim Zugang zu Finanzierung und Förderungen für Menschen mit Migrationshintergrund abgebaut werden, die ein Unternehmen gründen möchten. Darüber hinaus wollen die Koalitionspartner eine Förderinitiative auflegen, um Menschen mit Migrationsgeschichte im Ausbildungsmarkt zu stärken. Schließlich planen sie, Arbeitsverbote für in Deutschland lebende ausländische Staatsangehörige abzuschaffen und einen "Spurwechsel" vom Asylsystem in die Arbeitsmigration zu ermöglichen. Asylsuchende könnten demnach einen Aufenthaltstitel zum Zweck der Erwerbstätigkeit erhalten, "sofern bei Einreise die Voraussetzungen für die Aufenthaltserlaubnis bereits vorlagen".

Asylverfahren

Die Ampel-Koalition tritt für faire, zügige und rechtssichere Interner Link: Asylverfahren ein. Um das für Asylverfahren zuständige Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und die für Entscheidungen über Klagen gegen Asylbescheide verantwortlichen Verwaltungsgerichte zu entlasten, sollen die Verfahren schneller abgeschlossen werden. Damit dies gelingt, wollen die Koalitionspartner eine "flächendeckende, behördenunabhängige Asylverfahrensberatung" einführen sowie "schnellere Entscheidungen in Asylprozessen sowie eine Vereinheitlichung der Rechtsprechung" ermöglichen. Vulnerable Gruppen sollen zudem von Beginn an identifiziert und im Verfahren unterstützt werden. So sollen z.B. Interner Link: queere Verfolgte eine besondere Rechtsberatung erhalten und im Asylverfahren die Verfolgungswahrscheinlichkeit bei einer Rückkehr ins Herkunftsland beurteilt werden. Zur Verfahrensbeschleunigung sollen Asylanträge von Schutzsuchenden, die aus Ländern mit niedrigen Anerkennungsquoten kommen, mit Priorität bearbeitet werden. Darüber hinaus sollen Widerrufsprüfungen nicht mehr pauschal, sondern anlassbezogen erfolgen. Das BAMF müsste also in den ersten drei bis fünf Jahren nach Zustellung eines positiven Asylbescheids nicht mehr in allen Fällen prüfen, ob die Gründe für die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft oder einer Asylberechtigung noch vorliegen, sondern dies nur dann tun, wenn z.B. Hinweise vorliegen, dass die als schutzberechtigt eingestufte Person über ihre Identität getäuscht hat. Am Konzept der Interner Link: AnKER-Zentren zur Unterbringung von Asylantragstellenden will die neue Bundesregierung nicht festhalten. Außerdem plant sie, die Interner Link: Einschränkungen beim Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten zurückzunehmen und sie wieder mit Personen gleichzustellen, die als Interner Link: Flüchtlinge im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention anerkannt werden. Darüber hinaus sollen unbegleitete Minderjährige Geflüchtete zukünftig nicht nur ihre Eltern, sondern auch ihre minderjährigen Geschwister nach Deutschland nachholen dürfen. Das Asylbewerberleistungsgesetz wollen SPD, Grüne und FDP weiterentwickeln und dabei die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts berücksichtigen. So sollen minderjährige Kinder von Leistungsbeschränkungen und -kürzungen ausgenommen werden. Außerdem soll der Interner Link: Zugang von Asylantragstellenden zur Gesundheitsversorgung unbürokratischer möglich sein. Psychosoziale Hilfe für Geflüchtete möchte die Ampel-Koalition verstetigen; ebenfalls sollen die Meldepflichten von Menschen, die keinen rechtlichen Aufenthaltsstatus in Deutschland haben, im Gesundheitssystem so überarbeitet werden, dass Kranke nicht aus Angst vor einer möglichen Meldung ihres irregulären Aufenthalts bei den Behörden von einer Behandlung absehen. Für Opfer häuslicher und partnerschaftlicher Gewalt mit einem vom Partner abgeleiteten Aufenthaltsrecht sollen präzise Regelungen für den Verbleib in Deutschland ausgearbeitet werden. Opfer von Interner Link: Menschenhandel möchte das Drei-Parteien-Bündnis ein Aufenthaltsrecht gewähren, auch wenn sie nicht gegen die Täter:innen aussagen.

Bleiberecht für Geduldete

Für abgelehnte Asylbewerber:innen und andere nicht aufenthaltsberechtigte Migrant:innen, die mit einer Interner Link: Duldung in Deutschland leben und gut integriert sind, wollen SDP, Grüne und FDP Möglichkeiten schaffen, nach sechs Jahren Aufenthalt (Externer Link: statt wie bislang nach acht Jahren) ein Bleiberecht zu erhalten. Gut integrierte geduldete Familien sollen bereits nach vier Jahren Aufenthalt (Externer Link: statt wie bislang nach sechs Jahren) ein Bleiberecht erhalten können, Jugendliche nach drei (Externer Link: statt wie bislang nach vier) Jahren. Interner Link: Kettenduldungen möchte die neue Bundesregierung durch ein "Chancen-Aufenthaltsrecht" entgegenwirken: "Menschen, die am 1. Januar 2022 seit fünf Jahren in Deutschland leben, nicht straffällig geworden sind und sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung bekennen, sollen eine einjährige Aufenthaltserlaubnis auf Probe erhalten können, um in dieser Zeit die übrigen Voraussetzungen für ein Bleiberecht zu erfüllen." Zu diesen Voraussetzungen zählen insbesondere die eigenständige Sicherung des Lebensunterhalts sowie der Nachweis der Identität. Geduldete wiederum, die in Deutschland eine Ausbildung machen, sollen eine Aufenthaltserlaubnis erhalten, ebenfalls soll die Beschäftigungsduldung entfristet werden. Die sogenannte "Duldung light", die Personen erhalten, deren Identität nicht hinreichend geklärt ist, möchte die Bundesregierung abschaffen. Geduldeten, die nicht zur Klärung ihrer Identität beitragen, soll aber (weiterhin) der Zeitraum der Duldung nicht für ein mögliches Bleiberecht angerechnet werden. Im Ausländerrecht wollen die Koalitionäre eine Regelung schaffen, eine eidesstattliche Versicherung als alternative Möglichkeit zur Klärung der Identität abzugeben.

Rückführungen

Ausländer:innen, die kein Bleiberecht haben, sollen konsequenter in ihre Herkunftsländer zurückgeführt werden. Dafür möchte die neue Bundesregierung eine "Rückkehroffensive" starten, die den Ausbau der Förderung der sogenannten Interner Link: freiwilligen Rückkehr beinhaltet sowie eine systematische staatliche und unabhängige Rückkehrberatung. Abgeschoben werden sollen insbesondere Straftäter und Interner Link: Gefährder, dabei will der Bund die Länder zukünftig stärker unterstützen. Kinder und Jugendliche sollen zukünftig nicht mehr in Abschiebehaft genommen werden. Außerdem möchte die Bundesregierung die zuständige oberste Bundesbehörde befähigen, für einzelne Herkunftsländer einen zeitlich befristeten nationalen Abschiebestopp erlassen zu können. Bislang trifft die Innenministerkonferenz solche Entschlüsse.

Gemeinsame Europäische Asyl- und Flüchtlingspolitik

Mit Blick auf die europäische und internationale Flüchtlingspolitik will sich die neue Bundesregierung für "eine grundlegende Reform des Europäischen Asylsystems" einsetzen und eine "faire Verteilung von Verantwortung und Zuständigkeit bei der Aufnahme zwischen den EU-Staaten" erreichen. Der Koalitionsvertrag weist dabei darauf hin, dass die Bundesregierung hierfür mit "einer Koalition der aufnahmebereiten Mitgliedstaaten" vorangehen müsse. Dies soll dazu beitragen, "dass andere EU-Staaten mehr Verantwortung übernehmen und EU-Recht einhalten". Das bezieht sich auch auf Interner Link: illegale Zurückweisungen an den EU-Außengrenzen, die die Ampel-Koalition beenden will. Beibehalten möchte die Bundesregierung das Instrument bilateraler Migrationsabkommen mit Drittstaaten, die u.a. dazu dienen, irreguläre Migration einzudämmen. Allerdings betonen die drei Koalitionspartner, dass solche Abkommen "partnerschaftliche Vereinbarungen" sein sollten, die einen Gesamtansatz umfassen und menschenrechtliche Standards und Vorgaben aus dem Europa- und Völkerrecht einhalten müssten. Ihr Abschluss solle zudem nicht (Interner Link: wie in den letzten Jahren verstärkt zu beobachten) "von finanzieller Unterstützung im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit abhängig" gemacht werden. Die Gestaltung solcher Migrationsabkommen möchte die Bundesregierung in die Hände eines Sonderbevollmächtigten legen. Zumindest prüfen will die Bundesregierung, ob in Ausnahmefällen ein Schutzstatus bereits in Drittstaaten gewährt werden kann. Durch die Einführung humanitärer Visa für gefährdete Personen sollen Schutzsuchende zukünftig sicher nach Deutschland einreisen können. Dies soll auch im Wege geordneter Interner Link: Resettlement-Verfahren möglich sein; ebenso will die Ampel-Koalition Interner Link: humanitäre Aufnahmeprogramme des Bundes verstärken bzw. verstetigen und nun auch für die Aufnahme Schutzbedürftiger aus Interner Link: Afghanistan nutzen. Zudem sollen gefährdete Ortskräfte über ein reformiertes Ortskräfteverfahren zusammen mit engsten Familienangehörigen unbürokratisch in Deutschland aufgenommen werden. Aufnahme- und Transitländer von Geflüchteten will das Drei-Parteien-Bündnis "dauerhaft unterstützen", unter anderem mittels einer "verlässlichen Finanzierung humanitärer Organisationen". Dadurch sollen Geflüchtete in den aufnehmenden Gemeinden "nachhaltige Perspektiven" erhalten.

Die Bundesregierung möchte darauf hinwirken, die Agentur für die Interner Link: Europäische Grenz- und Küstenwache (Frontex) zu einer "echten EU-Grenzschutzagentur" auf Grundlage der Menschenrechte weiterzuentwickeln. Das Ziel sei "ein wirksamer und rechtsstaatlicher Außengrenzschutz (...), der transparent ist und parlamentarisch kontrolliert wird." Dabei soll sich Frontex im Rahmen seines Mandats auch aktiv an der Interner Link: Seenotrettung beteiligen. Die Koalitionäre betonen darüber hinaus, dass die zivile Seenotrettung nicht behindert werden dürfe. Sie treten aber auch für eine "staatlich koordinierte und europäisch getragene" Seenotrettung ein. Diese soll mit einer fairen Verantwortungsteilung zwischen den am Mittelmeer liegenden Staaten einhergehen. Maßnahmen wie den Interner Link: Malta-Mechanismus zur Verteilung von aus Seenot geretteten Menschen auf verschiedene EU-Mitgliedsländer wollen die Koalitionäre weiterentwickeln und darauf hinwirken, dass sich mehr Länder daran beteiligen. Aus Seenot gerettete Menschen sollen an sichere Orte gebracht werden. In den vergangenen Jahren drehte sich hierbei die Debatte vor allem um aus Seenot gerettete Menschen, die ins kriegs- und krisengeschüttelte Interner Link: Libyen zurückgebracht wurden.

Integration

Die Bundesregierung aus SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP strebt an, die Repräsentanz und Teilhabe von Eingewanderten und ihren Nachkommen zu verbessern. Dazu will sie ein Partizipationsgesetz erarbeiten, welches das Leitbild "Einheit in Vielfalt" beinhaltet und von weiteren Maßnahmen flankiert wird, etwa von einem Partizipationsrat. Darüber hinaus soll – u.a. in Zusammenarbeit mit Interner Link: Migrantenselbstorganisationen – in der Bundesverwaltung und Unternehmen mit Bundesbeteiligung eine "ganzheitliche Interner Link: Diversity-Strategie" eingeführt werden, die konkrete Fördermaßnahmen und Zielvorgaben beinhaltet. Um eine schnelle Integration in Deutschland zu ermöglichen, sollen alle Menschen, die nach Deutschland kommen, von Beginn an zur Teilnahme an Interner Link: Integrationskursen berechtigt sein. Bislang haben zum Beispiel Asylsuchende in der Regel kein Recht, an Integrationskursen Externer Link: teilzunehmen, wenn sie nicht aus Ländern kommen, bei denen hohe Schutzquoten eine sogenannte "sichere Bleibeperspektive" nahelegen. Fördern möchte die neue Bundesregierung auch Berufssprachkurse, die Migrationsberatung des Bundes und Migrantenselbstorganisationen. Insgesamt sieht die neue Bundesregierung vor, dass sich der Bund weiterhin an Interner Link: flüchtlingsbezogenen Kosten und der Unterstützung der Interner Link: Integrationsarbeit von Ländern und Kommunen beteiligt.

Interner Link: Einbürgerungen möchte die Ampel-Koalition durch eine Reform des Staatsangehörigkeitsrechts erleichtern. Statt wie bislang nach acht Jahren sollen Eingewanderte zukünftig bereits nach fünf Jahren Aufenthalt in Deutschland die Möglichkeit erhalten, sich einbürgern zu lassen, im Falle "besonderer Integrationsleistungen" sogar bereits nach drei Jahren. Außerdem sollen Eingewanderte Interner Link: ihre alte Staatsangehörigkeit bei der Einbürgerung nicht mehr aufgeben müssen. In Deutschland geborene Kinder, ausländischer Eltern sollen zudem mit der Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten, sofern ein Elternteil seit mindestens fünf Jahren legal in Deutschland lebt. Die Interner Link: 2019 eingeführte (und vielfach wegen ihrer Unklarheit kritisierte) Einbürgerungsvoraussetzung der "Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse", die vor allem Menschen, die in einer Vielehe leben, vom Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit ausschließen soll, wollen die Koalitionspartner im Staatsangehörigkeitsrecht durch klare Kriterien ersetzen. Außerdem soll für Angehörige der sogenannten Interner Link: Gastarbeitergeneration das für die Einbürgerung nachzuweisende Sprachniveau abgesenkt werden. Mit einer Einbürgerungskampagne möchte die Bundesregierung für den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit werben. Nachziehende Ehepartner:innen von bereits in Deutschland lebenden Eingewanderten sollen den ggf. erforderlichen Nachweis, "Externer Link: sich zumindest auf einfache Art in der deutschen Sprache verständigen" zu können, auch "erst unverzüglich nach ihrer Ankunft erbringen" dürfen.

Vielfalt und Diskriminierungsschutz

In ihrem Koalitionsvertrag bekennen sich SPD, Grüne und FDP zur vielfältigen (Einwanderungs-)Gesellschaft. Sie möchten queeres, muslimisches und Interner Link: jüdisches Leben fördern und schützen und Interner Link: gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit bekämpfen. Dies soll unter anderem durch eine angemessene Ausstattung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes mit Personal und finanziellen Mitteln sichergestellt werden. Zudem möchte die Bundesregierung bestehende Schutzlücken im Antidiskriminierungsrecht schließen und beispielsweise den Anwendungsbereich des Interner Link: Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes ausweiten. Eingesetzt werden soll auch ein:e Anti-Rassismus-Beauftragte:r sowie eine unabhängige Monitoring- und Beratungsstelle für Interner Link: antiziganistische Vorfälle. Außerdem strebt die Bundesregierung eine "entschlossenere Verfolgung und Dokumentation Interner Link: antisemitischer Vorfälle" an. Ergänzend will die Ampel-Koalition die Forschung zu verschiedenen Formen von Diskriminierung ausbauen und in diesem Rahmen z.B. das Deutsche Zentrum für Integrations- und Migrationsforschung (DeZIM) dauerhaft stärken. Eingebettet werden diese Maßnahmen in eine Strategie für Interner Link: gesellschaftlichen Zusammenhalt, Demokratieförderung und Extremismusprävention.

Ausblick

Die im Koalitionsvertrag dargelegten Vorhaben zur zukünftigen Gestaltung der Migrations-, Integrations- und Flüchtlingspolitik bedeuten keinen radikalen Bruch mit der Politik der vergangenen Jahre. Dennoch stellen sie die Weichen für einen anderen Umgang mit Migration und Vielfalt. So betont die Ampel-Koalition viel stärker die Potenziale von Einwanderung. Eingewanderte und ihre Nachkommen werden als selbstverständlicher Teil der Gesellschaft begriffen. Mit Blick auf die Flüchtlings- und Asylpolitik legt der Koalitionsvertrag einen Grundstein für einen (wieder) stärker von Menschenrechten geprägten Diskurs. Mehrfach betonen die Koalitionspartner, ihrer humanitären Verantwortung gerecht werden zu wollen. Ob ihnen dies gelingt, wird sich in den kommenden vier Jahren zeigen.

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Vera Hanewinkel ist Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Migrationsforschung und Interkulturelle Studien (IMIS) der Universität Osnabrück.
E-Mail: E-Mail Link: vera.hanewinkel@uni-osnabrueck.de