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Doppelte Staatsangehörigkeit in Deutschland: Zahlen und Fakten | Deutschland | bpb.de

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Doppelte Staatsangehörigkeit in Deutschland: Zahlen und Fakten

Susanne Worbs

/ 13 Minuten zu lesen

In Deutschland wird regelmäßig und bisweilen heftig über das Thema doppelte Staatsangehörigkeit gestritten. Gegner bezweifeln die Loyalität doppelter Staatsangehöriger zur Bundesrepublik, Befürworter betonen hingegen die integrative Wirkung des "Doppelpasses". Dieser Beitrag bietet einen Überblick über die wichtigsten Daten und wissenschaftlichen Erkenntnisse.

Die 22-jährige Gökben Akgül posiert am 08.03.2014 in Wuppertal (Nordrhein-Westfalen) mit ihrem türkischen und deutschen Pass. Das Thema doppelte Staatsbürgerschaft sorgt seit langem für Streit. Die geplante Gesetzesänderung bringt vielen Deutsch-Türken nichts. Foto: Bernd Thissen/dpa (© picture-alliance/dpa)

Das Thema doppelte Staatsangehörigkeit ist seit einiger Zeit wieder auf die Agenda der deutschen Innenpolitik gelangt. Bereits im August 2016 haben die Innenminister und -senatoren von CDU und CSU in ihrer "Berliner Erklärung" gefordert, die seit Dezember 2014 geltende Neuregelung der sogenannten Optionspflicht (§ 29 Staatsangehörigkeitsgesetz, im Folgenden abgekürzt als StAG) zu evaluieren. . Beim Bundesparteitag der CDU im Dezember 2016 wurde ein Antrag beschlossen, der die Rückkehr zur alten Rechtslage mit Entscheidungspflicht für Migrantenkinder zwischen der deutschen und der Staatsangehörigkeit der Eltern vorsieht. Nicht zuletzt ist durch die Spannungen mit der türkischen Regierung, die Inhaftierung des Journalisten Deniz Yücel und Interner Link: das Ergebnis des türkischen Verfassungsreferendums im April 2017 das Thema erneut virulent geworden.

Zahl und Herkunft der Doppelstaatler in Deutschland

Die Gesamtzahl der Doppelstaatler in Deutschland ist nicht genau bekannt. Während der Interner Link: Mikrozensus 2016 als aktuellste verfügbare Quelle die Zahl der in Deutschland lebenden Menschen, die neben der deutschen auch eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen, auf 1,87 Millionen beziffert, erbrachte der Interner Link: Zensus 2011 eine wesentlich höhere Zahl von von 4,26 Millionen Doppelstaatlern.. Dieser Wert beruht auf einer Auswertung der deutschen Einwohnermelderegister zum Stichtag 9. Mai 2011, der Mikrozensus-Wert hingegen auf einer jährlichen Repräsentativbefragung von rund einem Prozent der Bevölkerung. Es ist davon auszugehen, dass beide Quellen bestimmten Verzerrungstendenzen unterliegen: In den Melderegistern liegt laut Statistischem Bundesamt vermutlich eine Überschätzung vor, weil zwischenzeitliche Verluste der ausländischen Staatsangehörigkeit nicht bekannt geworden sind. Beim Mikrozensus ist dagegen wahrscheinlich, dass eine zweite Staatsangehörigkeit von den Befragten häufiger nicht angegeben wird, also eine Unterschätzung vorliegt. Die Bundesregierung sieht den "wahren Wert" in Abwägung beider Quellen als näher an den Zensuszahlen liegend was schon aus rein rechnerischen Gründen einleuchtet: Allein die Einbürgerungen unter Beibehaltung der bisherigen Staatsangehörigkeit (von 2000 bis 2016: rund 1,03 Millionen Personen) und die Zahl der ius soli (Geburtsrecht) Kinder in Deutschland (rund 601.000 Personen) ergeben zusammen bereits eine Größenordnung, die sich der Mikrozensuszahl von 1,87 Millionen im Jahr 2016 stark annähert. Weitere Gruppen von Doppelstaatlern, die auf andere Entstehungsmechanismen (siehe unten) zurückgehen, sind dann aber noch gar nicht berücksichtigt.

Entgegen dem Eindruck, der vielfach in der öffentlichen Debatte entsteht, handelt es sich bei Doppelstaatlern in Deutschland nicht vorrangig um Menschen mit türkischen Wurzeln. Sowohl bei den Angaben aus dem Mikrozensus als auch aus dem Zensus (Tabelle 1) ergibt sich, dass diese Gruppe nur 12 bis 13 Prozent aller Doppelstaatler ausmacht. Wichtige Herkunftsländer sind daneben die Russische Föderation, Kasachstan, Polen und Rumänien, aus denen in den letzten Jahrzehnten viele Interner Link: Aussiedler und Spätaussiedler nach Deutschland kamen, welche häufig beide Pässe besitzen. . Daneben findet sich mit Italien ein weiterer EU-Staat und zugleich ein Land, in dem bis 1973 Arbeitsmigrantinnen und Arbeitsmigranten angeworben worden sind, unter den wichtigsten Herkunftsländern von Doppelstaatlern. Bei Serbien und Montenegro, Marokko und dem Iran dürfte das Phänomen neben früheren Arbeitsmigranten auch Flüchtlinge betreffen. Bei den Vereinigten Staaten ist durch das dort uneingeschränkte ius soli denkbar, dass es sich bei den Doppelstaatlern in Deutschland zum Teil um Kinder deutscher Eltern handelt, die in den USA geboren wurden, sowie um Kinder aus binationalen deutsch-amerikanischen Partnerschaften, die es natürlich auch bei anderen Staatsangehörigen gibt.

Tabelle 1: Vergleich der Doppelstaatler-Zahlen aus dem Zensus 2011 und dem Mikrozensus 2011 1

Gesamt und Top 10 Herkunftsstaaten

Herkunftsland / zweite Staatsangehörigkeit2Zensus 2011Mikrozensus 2011
Alle Länder4.260.0001.398.000
darunter:
Russische Föderation/Sowjetunion3712.073280.000
Polen 686.777191.000
Türkei530.596184.000
Kasachstan 479.27537.000
Rumänien185.55558.000
Italien 154.47096.000
Serbien und Montenegro3 92.19312.000
Marokko86.45618.000
Iran 84.62235.000
USA 69.21162.000

Fußnote: 1 Aus Gründen der Vergleichbarkeit zu den Zensuszahlen sind hier die Daten des Mikrozensus 2011 dargestellt, obwohl aus dieser Quelle schon neuere Daten vorliegen. Im Jahr 2016 waren im Mikrozensus 1.870.000 Menschen mit deutscher und ausländischer Staatsangehörigkeit verzeichnet.

Fußnote: 2 Aufgenommen wurden die zehn Länder mit der höchsten Anzahl von Doppelstaatlern gemäß Zensus 2011.

Fußnote: 3 Bei diesen Herkunftsländern ist aufgrund unterschiedlicher Benennungen in den Quellen nicht auszuschließen, dass sich die Angaben auf unterschiedliche Gebietseinheiten bzw. Gebietsstände beziehen.

Quellen: Deutscher Bundestag /2016), S. 3 (Zensus 2011), Statistisches Bundesamt (2012), S. 156 (Mikrozensus 2011).

Durch die umfangreiche Zuwanderung von Schutzsuchenden nach Deutschland während der vergangenen Jahre wird es wahrscheinlich zu einem weiteren Anstieg der Zahl der Doppelstaatler kommen, wenn auch mit einer gewissen Zeitverzögerung. Aus Studien geht hervor, dass Flüchtlinge eine verhältnismäßig starke starke Einbürgerungsneigung haben. . Zudem wird bei Asylberechtigten und anerkannten Flüchtlingen bei der Einbürgerung darauf verzichtet, die Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit zu verlangen. Die Herkunftsstaaten Afghanistan, Eritrea, Iran, Nigeria und Syrien nehmen faktisch ohnehin keine Entlassungen vor. . Es ist damit zu rechnen, dass es nach Erfüllen der Mindestaufenthaltsdauer viele Einbürgerungsanträge aus diesen und weiteren Staaten wie dem Irak geben wird. Längerfristig wird zudem auch bei Flüchtlingen das ius soli greifen, d.h. ihre in Deutschland geborenen Kinder werden bei ausreichender Aufenthaltsdauer und einem entsprechenden Aufenthaltstitel mindestens eines Elternteils automatisch (auch) Deutsche.

Entstehungsmechanismen doppelter Staatsangehörigkeit

Das deutsche Staatsangehörigkeitsrecht will Mehrstaatigkeit im Grundsatz vermeiden bzw. nur in Ausnahmefällen zulassen. De facto entsteht diese allerdings auf verschiedenen Wegen, die vom deutschen Gesetzgeber nicht exklusiv steuerbar sind, sondern nur im Zusammenspiel mit dem Recht des jeweils anderen Staates. Im Wesentlichen entsteht doppelte Staatsangehörigkeit auf zwei Wegen: bei der Geburt von Kindern und bei Einbürgerungen, beides sowohl in Deutschland als auch im Ausland.

a) Doppelte Staatsangehörigkeit bei Geburt

Hier gibt es drei Untergruppen:

  • Kinder mit einem deutschen und einem ausländischen Elternteil bei Geburt in Deutschland. Im Regelfall erhalten diese Kinder über das Abstammungsprinzip (ius sanguinis) beide Staatsangehörigkeiten, sofern auch das Recht des anderen Staates dies vorsieht (d.h. die Staatsangehörigkeit bei Auslandsgeburten weitergegeben wird und kein Verbot von Mehrstaatigkeit besteht). Eine Entscheidungspflicht zwischen den beiden Pässen hat es für diese Personengruppe in Deutschland nie gegeben. Zwischen 2000 und 2015 sind jährlich zwischen 71.380 und 88.194 Geburten in Deutschland in diese Kategorie gefallen. .

  • Kinder mit zwei ausländischen Elternteilen, die über das Geburtsortprinzip (ius soli) seit 2000 mit Geburt in Deutschland auch die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten, zusätzlich zu derjenigen der Eltern (§ 4 Abs. 3 StAG). Es gab zudem temporär eine Übergangsregelung, nach der auch Kinder, die schon zwischen 1990 und 1999 geboren wurden, Deutsche werden konnten (§ 40b StAG). Bis Ende 2014 galt für diesen Personenkreis die Optionspflicht: Sobald die Kinder volljährig waren, mussten sie sich für eine der beiden Staatsangehörigkeiten entscheiden. Seit der Gesetzesänderung müssen sie dies nur noch tun, wenn sie nicht in Deutschland aufgewachsen sind. Es gibt ungefähr 50.000 Menschen in Deutschland, die "unechte" ius soli-Kinder nach § 40b des Staatsangehörigkeitsgesetzes sind. Hinzu kommen seit dem Jahr 2000 jährlich zwischen 28.977 und 41.257 "echte" ius soli-Geburten. Damit summiert sich die Gesamtzahl dieser Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen auf derzeit rund 601.000 Personen bundesweit. Schätzungsweise 95 Prozent von ihnen haben (noch) zwei Staatsangehörigkeiten.

  • Kinder deutscher Eltern bzw. mindestens eines deutschen Elternteils bei Geburt im Ausland, sofern der Aufenthaltsstaat ein Geburtsortprinzip (ius soli) kennt. Bei einer Rückkehr nach Deutschland sind diese Kinder ebenfalls zur Gruppe der Doppelstaatler zu rechnen. Ihre Gesamtzahl ist unbekannt. Der deutsche Gesetzgeber hat allerdings bei der Reform des Staatsangehörigkeitsrechts zum 1. Januar 2000 einen "Generationenschnitt" eingeführt, der bei Auslandsgeburten eine unbegrenzte Weitergabe der deutschen Staatsangehörigkeit unterbindet. Momentan wird ein solches Modell auch im Hinblick auf Kinder von Migranten in Deutschland diskutiert.

Durch die Einführung des ius soli, aber auch durch die Kinder aus binationalen Partnerschaften sind die Doppelstaatler in Deutschland eine insgesamt junge Bevölkerungsgruppe. Mehr als zwei Fünftel (42,4 Prozent) waren im Jahr 2016 unter 25 Jahre alt.

b) Doppelte Staatsangehörigkeit bei Einbürgerung

Bei der in Deutschland häufigsten Form der Einbürgerung, der "Anspruchseinbürgerung" nach acht Jahren Aufenthalt, ist die Aufgabe bzw. der Verlust der bisherigen Staatsangehörigkeit vorgeschrieben (§ 10 Abs. 1 Nr. 4 StAG). Das Gesetz sieht allerdings eine Reihe von Ausnahmen vor. So müssen beispielsweise EU-Bürger und Bürger der Schweiz generell nicht ihren bisherigen Pass aufgeben. Auch bei Asylberechtigten und anerkannten Flüchtlingen wird darauf verzichtet, eine Entlassung aus der bisherigen Staatsangehörigkeit zu verlangen, ebenso bei Bürgern aus Staaten wie Iran oder Marokko, deren Recht eine solche Entlassung gar nicht vorsieht oder wo sie in der Praxis an unzumutbare Bedingungen geknüpft wird. Im Resultat aller Ausnahmeregelungen liegt seit dem Jahr 2000 die "Beibehaltungsquote" bei den Einbürgerungen in Deutschland im Durchschnitt bei 49,1 Prozent, d.h. fast die Hälfte der Eingebürgerten konnte die bisherige Staatsangehörigkeit beibehalten (Tabelle 2). Abbildung 1 zeigt für das Jahr 2016, dass es dabei beträchtliche Unterschiede je nach Herkunftsland gibt.

Tabelle 2: Beibehaltung der bisherigen Staatsangehörigkeit bei Einbürgerungen 2000-2016

JahrEinbürgerungen gesamtDavon: mit BeibehaltungAnteil in %
2000186.68883.85644,9
2001178.09885.99548,3
2002154.54764.11741,5
2003140.73157.28540,7
2004127.15355.33143,5
2005117.24155.31947,2
2006124.56663.56851,0
2007113.03059.24152,4
200894.47049.93752,9
200996.12251.60353,7
2010101.57053.93053,1
2011106.89753.90250,4
2012112.35356.21450,0
2013112.35355.80449,7
2014108.42258.14553,6
2015107.18158.09454,2
2016110.38363.75357,8
Summe2.091.8001.026.09449,1

Quelle: Statistisches Bundesamt, Fachserie 1 Reihe 2.1 (Einbürgerungen), verschiedene Jahrgänge.

Deutlich sichtbar ist in Abbildung 1 die Differenz zwischen den EU-Ländern Polen, Rumänien, Italien, Griechenland, Kroatien und (noch) Großbritannien, die durchgehend Beibehaltungsquoten von 100 Prozent oder geringfügig darunter haben, und den übrigen Staaten. Auch beim Irak, einem wichtigen Herkunftsland von Flüchtlingen in Deutschland, konnte 2016 die Mehrheit der Eingebürgerten den bisherigen Pass behalten. Eine deutlich unterdurchschnittliche Quote weisen hingegen die Türkei, die Ukraine und der Kosovo auf. Dieses Muster erklärt auch, warum die türkeistämmigen Migranten nicht die höchste Zahl an Doppelstaatlern in Deutschland bilden, trotz ihrer seit vielen Jahren führenden Position bei der absoluten Zahl von Einbürgerungen.

Abbildung 1: Anteil der Einbürgerungen unter Beibehaltung der bisherigen Staatsangehörigkeit im Jahr 2016 (Interner Link: Grafik zum Download)

Analog zu den Geburten ist auch bei den Einbürgerungen darauf hinzuweisen, dass Deutsche ohne Migrationshintergrund durch die Annahme einer weiteren Staatsangehörigkeit – beispielsweise im Rahmen eines längeren Auslandsaufenthaltes – ebenfalls zu Doppelstaatlern werden können. Handelt es sich um die Staatsangehörigkeit eines anderen EU-Landes oder der Schweiz, ist dies problemlos möglich (§ 25 Abs. 1 StAG), bei anderen Staatsangehörigkeiten kann der deutsche Pass durch einen Antrag auf Beibehaltungsgenehmigung erhalten bleiben (§ 25 Abs. 2 StAG). Bei Antragstellern mit gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland sind dazu fortbestehende Bindungen an Deutschland glaubhaft zu machen.

Pro und contra doppelte Staatsangehörigkeit

Kontroversen über doppelte Staatsangehörigkeit gibt es schon sehr lange, nicht nur in Deutschland, sondern auch in anderen Staaten. Nicht näher eingegangen werden soll an dieser Stelle auf völkerrechtliche, rechtstechnische und demokratietheoretische Aspekte. Dabei geht es unter anderem um Fragen der Wehrpflicht und der Besteuerung von Doppelstaatlern, um den zuständigen Gerichtsstand bei grenzüberschreitenden Rechtsstreitigkeiten, die diplomatische und konsularische Vertretung und das "doppelte" Wahlrecht in zwei Staaten. Es gibt immer wieder prominente Einzelfälle, wie den bereits erwähnten deutsch-türkischen Journalisten Deniz Yücel oder den deutsch-italienischen ZEIT-Chefredakteur Giovanni di Lorenzo, an deren Beispiel Probleme dieser Art in Deutschland öffentlich diskutiert werden. Ob es sich um quantitativ bedeutsame, d.h. häufig auftretende Konfliktfälle handelt, bleibt jedoch fraglich. Die Bundesregierung hat im September 2016 auf eine parlamentarische Anfrage hin mitgeteilt, dass "über Art und Umfang von Problemen, die mit mehrfacher Staatsangehörigkeit verbunden sind, der Bundesregierung keine empirischen Untersuchungsergebnisse [vorliegen]. Hierzu werden weder statistische noch sonstige Erhebungen durchgeführt."

Daneben spielen in der Debatte über den "Doppelpass" auch Argumente bezüglich der Auswirkungen auf die Integration von Migranten eine wichtige Rolle. So wird argumentiert, dass doppelte Staatsangehörigkeit der Integration schade, weil sie verhindere, dass sich Zuwanderer und ihre Nachkommen ganz auf das Aufnahmeland sowie dessen Kultur und Werte einließen. Unterstellt werden Loyalitätskonflikte ("niemand kann zwei Herren gleichzeitig dienen") und die Instrumentalisierung von Doppelstaatlern durch die jeweiligen ausländischen Regierungen. Auch sei das Niveau der politischen Partizipation im Aufnahmeland geringer als bei Personen mit nur einer Staatsangehörigkeit. Abgelehnt wird ebenfalls die Hinnahme von Mehrstaatigkeit, um Einbürgerungen zu fördern, weil die Bedeutung der deutschen Staatsangehörigkeit für Integration generell überschätzt werde.

Die Befürworter des "Doppelpasses" sehen dies genau umgekehrt: Er gilt ihnen als rechtlicher Ausdruck der Anerkennung von Mehrfachbindungen, damit als integrationsfördernd und als Mittel, die seit 2000 zurückgehende bzw. stagnierende Zahl von Einbürgerungen in Deutschland zu steigern. In der Tat kann es als gesicherte Erkenntnis der sozialwissenschaftlichen Forschung gelten, dass die Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit ein wesentliches Hemmnis für Einbürgerungsanträge von Migranten in Deutschland ist, ungeachtet der Tatsache, dass mittlerweile viele Ausnahmen möglich sind. Dies gilt besonders auch für türkeistämmige Zuwanderer. Ebenso ist bekannt, dass Migranten mit deutschem Pass gegenüber nicht-eingebürgerten Migranten bessere Integrationsresultate erzielen, wobei nicht umfassend erforscht ist, ob dies eine Folge der Einbürgerung oder der Tatsache ist, dass der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit schon ein relativ hohes Integrationsniveau voraussetzt.

Über den Zusammenhang von doppelter Staatsangehörigkeit und Integration gibt es in Deutschland bisher keine auf diese Frage fokussierten empirischen Studien. Mithin lässt sich weder die positive noch die negative Sichtweise momentan hinreichend belegen. Die vorhandenen Untersuchungen, die dieses Thema (mit) behandeln, unterstützen allerdings die Auffassung, dass der "Doppelpass" jedenfalls keine schädlichen Auswirkungen hat. So kam eine Studie unter türkeistämmigen Migranten in den Niederlanden, Frankreich und Deutschland zu dem Ergebnis, es gäbe keinerlei Hinweis, dass sich doppelte Staatsangehörigkeit negativ auf die sozio-kulturelle Integration auswirke, insbesondere im Vergleich zwischen den Untersuchungspersonen in Frankreich und Deutschland unter den jeweils dort herrschenden, unterschiedlichen rechtlichen Rahmenbedingungen. Eine nur auf Deutschland bezogene Untersuchung zeigte, dass sich Personen mit doppelter Staatsangehörigkeit nicht weniger mit Deutschland identifizieren als Nicht-Doppelstaatler, aber zusätzlich auch stark mit ihrer Herkunftskultur. Auch bei im Ausland lebenden Schweizern mit Doppelpass ließ sich feststellen, dass die Identifikation mit und die politische Partizipation in beiden Ländern nicht nur möglich sind, sondern sich sogar gegenseitig positiv verstärken.

Einstellungen in der Bevölkerung

Ein ebenfalls häufig vorgebrachtes Argument gegen doppelte Staatsangehörigkeit ist, dass die deutsche Bevölkerung diese mehrheitlich ablehne. Eine Analyse mit Daten der Allgemeinen Bevölkerungsumfrage der Sozialwissenschaften (ALLBUS) aus den Jahren 1996, 2006 und 2016 ergibt, dass Personen, die die deutsche Staatsangehörigkeit seit ihrer Geburt besitzen, tatsächlich signifikant ablehnender gegenüber dem "Doppelpass" sind als ausländische Staatsangehörige und Eingebürgerte (Abbildung 2). Während die beiden zuletzt genannten Gruppen zu fast allen Messzeitpunkten ein mehrheitlich positives Meinungsbild zeigen, liegen die gebürtigen Deutschen jeweils unter dem Wert 4, der die Grenze zwischen Zustimmung und Ablehnung markiert. Dies gilt besonders stark für in Ostdeutschland lebende Befragte. Allerdings zeigt sich im Jahr 2016 bereits eine deutliche Annäherung an den Mittelwert, d.h. die ablehnenden Stimmen überwiegen insgesamt und bei gebürtigen Deutschen in Westdeutschland nur noch knapp.

Abbildung 2: Mittelwertvergleich zwischen gebürtigen Deutschen, Ausländern und Eingebürgerten bezüglich der Akzeptanz des "Doppelpasses" bei Einbürgerung 1996-2016 (Interner Link: Grafik zum Download)

Neben den ALLBUS-Studien gibt es punktuell weitere Umfragedaten zur Akzeptanz doppelter Staatsangehörigkeit in der Bevölkerung. Diese Daten werden oft in zeitlichem Zusammenhang mit aktuellen politischen Debatten oder Ereignissen erhoben und zeigen somit auch entsprechende Schwankungen im Meinungsbild. Eine entsprechende, bundesweit gestellte Frage des FORSA-Instituts im Frühsommer 2013 im Auftrag des damaligen baden-württembergischen Integrationsministeriums ergab, dass Personen ohne Migrationshintergrund mit knapper Mehrheit (51 Prozent) und solche mit Migrationshintergrund sogar mit deutlicher Mehrheit von 67 Prozent der Aussage zustimmten, dass es bei einer Einbürgerung in Deutschland grundsätzlich erlaubt sein solle, die ausländische Staatsangehörigkeit zu behalten. Im Dezember 2016 wurde eine ähnliche Frage gestellt, diesmal jedoch auf die Optionspflicht bezogen. 53 Prozent der Befragten plädierten für die Möglichkeit, beide Staatsangehörigkeiten beizubehalten, nur 38 Prozent sahen es als richtig an, sich entscheiden zu müssen. Im Gegensatz zu den zuvor zitierten Ergebnissen von 2013 sind hier keine weiteren Details, etwa zur genauen Fragestellung und zur Zielgruppe der Umfrage, bekannt. Schließlich wurde für das ARD-Morgenmagazin im April 2017 (unmittelbar nach Bekanntwerden des Referendums-Ergebnisses in der Türkei) einer Stichprobe der wahlberechtigten Bevölkerung Deutschlands die Frage gestellt, ob die Möglichkeit einer doppelten Staatsbürgerschaft befürwortet wird oder nicht. Eine Mehrheit der Befragten von 58 Prozent zeigte sich hier ablehnend.

Somit zeigt sich, dass die Haltung zum "Doppelpass" in der Bevölkerung Deutschlands relativ polarisiert ist und zwischen (knapper) Ablehnung und (knapper) Zustimmung changiert, je nach konkretem Befragungszeitpunkt. Dabei gibt es – wenig überraschend – konstant mehr Zustimmung bei Personen mit Migrationshintergrund im Vergleich zu solchen ohne. Bei letzteren sind zudem in Ostdeutschland lebende Menschen nochmals skeptischer als diejenigen in Westdeutschland.

Fazit

In jüngster Zeit wird – vor allem im Zusammenhang mit türkeistämmigen Migranten und mit der Optionspflicht – oft darüber debattiert, ob der Doppelpass (wieder) "abgeschafft" werden solle oder nicht. Wie in diesem Beitrag gezeigt wurde, geht das Phänomen der doppelten Staatsangehörigkeit jedoch weit über die genannten Gruppen hinaus. Die Zahl der Doppelstaatler in Deutschland liegt bereits heute im siebenstelligen Bereich und umfasst viele junge Menschen. Wie viele und welche Personen mit mehr als einer Staatsangehörigkeit es gibt, hängt auch von den rechtlichen Regelungen anderer Länder ab und kann durch Maßnahmen des deutschen Gesetzgebers nur begrenzt beeinflusst werden. Dies gilt im Übrigen auch und gerade für den momentan als Lösung der Optionsfrage propagierten Generationenschnitt, dessen Erfolg davon abhängt, dass andere Staaten ihre gesetzlichen Regelungen entsprechend gestalten. Eine alternative Wiedereinführung der Optionspflicht in der bis Ende 2014 geltenden Form würde nur in einem Teilbereich doppelte Staatsangehörigkeit vermindern, um den Preis eines hohen bürokratischen Aufwands und eines zweifelhaften integrationspolitischen Nutzens. Es bleibt abzuwarten, wie sich der weitere Umgang mit dem hoch komplexen Thema "Doppelpass" nach der Interner Link: Bundestagswahl 2017 gestaltet.

Zum Thema

Quellen / Literatur

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Externer Link: https://mediendienst-integration.de/artikel/interview-thomas-faist-doppelte-staatsbuergerschaft-foerdert-integration.html (11.4.2017).

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Externer Link: https://www.svr-migration.de/wp-content/uploads/2012/06/studie-ics_svr-fb_deutschland.pdf (13.6.2017).

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Worbs, Susanne/Scholz, Antonia/Blicke, Stefanie (2012): Die Optionsregelung im Staatsangehörigkeitsrecht aus der Sicht von Betroffenen. Qualitative Studie. Forschungsbericht 16. Nürnberg: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge.

Worbs, Susanne/Bund, Eva/Kohls, Martin/Babka von Gostomski, Christian (2013): (Spät-)Aussiedler in Deutschland. Eine Analyse aktueller Daten und Forschungsergebnisse. Forschungsbericht 20. Nürnberg: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge.

Worbs, Susanne/Bund, Eva/Böhm, Axel (2016): Asyl – und dann? Die Lebenssituation von Asylberechtigten und anerkannten Flüchtlingen in Deutschland. BAMF-Flüchtlingsstudie 2014. Forschungsbericht 28. Nürnberg: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge.

Fussnoten

Fußnoten

  1. Aus Gründen der sprachlichen Vereinfachung wird in diesem Beitrag bei nicht geschlechtsneutralen Gruppenbezeichnungen nur die männliche Sprachform verwendet. Frauen sind dabei ausdrücklich mit eingeschlossen.

  2. Externer Link: http://www.regierung-mv.de/serviceassistent/_php/download.php?datei_id=1577972 (19.6.2017). Der entsprechende Passus befindet sich auf Seite 7.

  3. Externer Link: https://www.tagesschau.de/inland/cdu-doppelte-staatsbuergerschaft-101.html (19.6.2017).

  4. Deutscher Bundestag (2016), S. 2. Alle folgenden Zahlennangaben, die auf dem Mikrozensus beruhen, beziehen sich jeweils auf diese "deutschen" Doppelstaatler. Die Zahl der in Deutschland lebenden Menschen mit zwei ausländischen Staatsangehörigkeiten ist dagegen mit 128.000 vergleichsweise gering (Statistisches Bundesamt 2017b, S. 165).

  5. Deutscher Bundestag (2016), S. 2.

  6. Zur Erklärung von ius soli siehe den Abschnitt zu den Entstehungsmechanismen doppelter Staatsangehörigkeit. Die Zahl von 601.000 bezieht sich auf den Zeitraum bis Ende 2015, Daten für 2016 liegen noch nicht vor.

  7. Siehe hierzu Worbs et al. (2013), S. 31ff und 41f. Personen, die bis Ende 1992 über diesen Migrationskanal nach Deutschland kamen, werden als Aussiedler bezeichnet, alle danach Zugezogenen als Spätaussiedler. Bei Polen und Rumänien dürften neben den (Spät-)Aussiedlern auch Einbürgerungen anderer Zuwanderer eine Rolle für die Entste-hung doppelter Staatsangehörigkeit spielen. Als EU-Staatsangehörige (seit 2004 bzw. 2007) können Polen und Ru-mänen unter Beibehaltung ihres bisherigen Passes Deutsche werden.

  8. Weinmann et al. (2012), S. 59f.; Worbs et al. (2016), S. 271.

  9. BMI (2015), S. 33.

  10. BMI/BAMF (2016), S. 238.

  11. Dazu ausführlich Worbs (2014).

  12. Zu den Kriterien von "in Deutschland aufgewachsen" siehe die Webseite des Bundesministeriums des Innern, Externer Link: http://www.bmi.bund.de/DE/Themen/Migration-Integration/Optionspflicht/optionspflicht_node.html (19.6.2017).

  13. BMI/BAMF (2016), S. 238.

  14. Dazu ausführlich SVR (2017).

  15. Statistisches Bundesamt (2017b), S. 165, eigene Berechnung.

  16. Siehe dazu u.a. Naujoks (2009), Talmon (2017).

  17. Deutscher Bundestag (2016), S. 5.

  18. Luft (2010), S. 345.

  19. Beispielhaft: Faist (2017).

  20. Beispielhaft: Weinmann et al. (2012), S. 252; Will (2012), S. 22.

  21. Sauer (2016), S. 81.

  22. Zusammenfassend dazu: Worbs (2014): 27ff.

  23. Ersanilli/Koopmans (2010), S. 775.

  24. Maehler (2012), S. 253.

  25. Schlenker et al. (2017), S. 433.

  26. Frageformulierung: "Die in Deutschland lebenden Ausländer sollten die Möglichkeit haben, die deutsche Staatsbür-gerschaft zu erhalten, ohne dass sie ihre bestehende Staatsbürgerschaft aufgeben müssen, d.h. eine doppelte Staats-bürgerschaft sollte möglich sein." Möglich war Zustimmung oder Ablehnung auf einer siebenstufigen Skala von "stimme gar nicht zu" (Wert 1) bis "stimme völlig zu" (Wert 7).

  27. Externer Link: https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-sm/intern/downloads/Downloads_Forschung-Wissenschaft/Beibehaltung-bisherige-auslaend-Staatsbuergerschaft_Auswertung_2013.pdf (19.6.2017).

  28. Externer Link: http://www.stern.de/politik/deutschland/union-legt-nach-parteitag-im-stern-rtl-wahltrend-zu---cdu-fremdelt-mit-merkel-7238168.html (19.6.2017).

  29. https://www.infratest-dimap.de/umfragen-analysen/bun¬desweit/umfragen/aktuell/mehr-als-die-haelfte-der-deut¬schen-gegen-doppelte-staatsbuergerschaft/ (19.6.2017).

  30. Umsetzungsvorschläge dazu finden sich in SVR (2017), S. 5ff.

  31. Diehl/Fick (2012), S. 356f.; Worbs et al. (2012), S. 160f.

Lizenz

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Dr. Susanne Worbs ist wissenschaftliche Mitarbeiterin im Forschungszentrum Migration, Integration und Asyl des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF-FZ). Ihre Arbeitsschwerpunkte sind die Integration verschiedener Migrantengruppen in Deutschland sowie Fragen der Staatsangehörigkeit und der politischen Partizipation. Die Darstellung in diesem Beitrag gibt ausschließlich ihre persönliche Sichtweise wieder. E-Mail Link: susanne.worbs@bamf.bund.de