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Wie erfolgreich war die deutsche Green Card? | bpb.de

Wie erfolgreich war die deutsche Green Card?

Dr. Holger Kolb Holger Kolb

/ 3 Minuten zu lesen

Vom August 2000 bis Juli 2003 wurden lediglich 14.876 Arbeitsgenehmigungen im Rahmen der Green Card–Verordnung erteilt. Die meisten IT-Experten bekamen eine Anstellung in Unternehmen in Bayern (25%), Baden-Württemberg (19%), Hessen (24%) und Nordrhein Westfalen (15%). Die ursprünglich anvisierte Quote von 20.000 Experten sowie die um einiges höheren Schätzungen in Wirtschaftskreisen wurden damit weit unterlaufen.

August 2008: Ein tschechischer Computerexperten erhält eine deutsche Green Card. (© picture-alliance/dpa)

Ein wesentlicher Aspekt für diese geringe Anzahl bestand in der rückläufigen wirtschaftlichen Entwicklung des Sektors, was nach den "boomenden 90er Jahren" besonders deutlich wurde. Der IT-Sektor war in der zweiten Hälfte der 90er Jahre bis zum Jahr 2001 stark gewachsen, entwickelte sich von 2002 bis 2003 allerdings stark rückläufig.

Herkunftsregionen der IT-Experten

Die nebenstehende Graphik macht die Herkunftsregionen der IT-Experten deutlich. Die meisten von ihnen kamen dabei aus Osteuropa.

Der Vergleich zwischen der angestrebten Quote und den Schätzungen der Wirtschaft mit den tatsächlich genehmigten Green Cards führte dazu, dass die Green Card allgemein als Misserfolg gewertet wurde. Ein genauerer Blick auf die Zahlen und Fakten um die Green Card trägt jedoch zu einer differenzierten Sichtweise bei.

Betrachtet man die Zahlen aus der Perspektive der verschiedenen Unternehmensgrößen, wird deutlich, dass die IT-ArGV mehrheitlich von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) in Anspruch genommen wurde, d.h. von Unternehmen mit weniger als 500 Angestellten (siehe Tabelle). Diese Unternehmen haben 11.368 Arbeitsgenehmigungen beantragt, was insgesamt 75% aller erteilten Genehmigungen entspricht. Unternehmen mit mehr als 500 Angestellten (hauptsächlich multinationale Großkonzerne) nahmen nur 25% der Genehmigungen für sich in Anspruch. Dies ist umso erstaunlicher, da – laut Angaben von BITKOM - die 20 größten IT-Unternehmen (SAP, Deutsche Telekom, Siemens, IBM, Sun Microsystems, Microsoft, Intel, Vodafone u.a.) 70% des Gesamtumsatzes dieser Branche erwirtschaften. Die geringe Anzahl an angeworbenen internationalen IT-Experten scheint daher in Widerspruch zu der Marktbedeutung dieser Unternehmen und zur eher oligopolistischen Marktstruktur zu stehen. Die Großkonzerne waren entweder nicht in gleichem Maße an dieser Rekrutierungsmöglichkeit interessiert oder nicht auf diese angewiesen. Es war insbesondere die geringe Inanspruchnahme der Green Card-Regelung durch die Großkonzerne, welche später in den Medien dazu geführt hat, dass die Maßnahme als Misserfolg interpretiert wurde.

An diesem Punkt stellt sich jedoch die Frage, warum global agierende Großkonzerne nicht stärker dieses – scheinbar so dringend gebrauchte – Rekrutierungsinstrument genutzt haben?

Der Schlüssel zur Beantwortung dieser Frage ist die wachsende Bedeutung unternehmensinterner, grenzüberschreitender Arbeitsmärkte einzelner Großkonzerne. Multinationale Konzerne haben ihre eigenen institutionellen Kanäle für die Steuerung der Migration von Hochqualifizierten geschaffen. Sie haben damit ihr eigenes Instrument für Humankapitaltransfers und sind nicht in gleichem Maße wie kleinere Unternehmen auf externe Instrumente wie die Green Card zur Rekrutierung von internationalen Spezialisten angewiesen.

Der gesetzgeberische Rahmen für die unternehmensinternen Arbeitsmärkte wurde im Jahr 1998 mit zwei Verordnungen geschaffen. Diese beiden Verordnungen ermöglichen eine Arbeitserlaubnis für internationale Fachkräfte (§ 4 Abs. 7 und 8 ASAV , § 9 no 2 ArGV ). Sie zielen darauf ab, einen schnellen und unbürokratischen unternehmensinternen Personaltransfer zu gewährleisten. Im Gegensatz zu diesen Regelungen war die externe Anwerbung von internationalen Fachkräften vor der Möglichkeit durch die Green Card ein zeitintensives und bürokratisches Unterfangen.

Nationalitätin %TotalUnternehmen mit ... Angestellten
weniger als 100100 bis 500mehr als 500
Indien26,43.9262.478866581
Russland, Weißrussland, Ukraine, Baltische Staaten12,61.8741.237268370
Rumänien7,01.039624195220
Tschechische / Slowakische Republik6,6983169659151
Ex-Jugoslawien5,1756434105217
Ungarn3,451032279109
Nordafrika (Marokko, Algerien, Tunesien)2,94322622772
Bulgarien2,94312934692
Südafrika2,638918368138
Pakistan1,42111362154
Nicht spezifiziert29,14.3252.2126921.421
Total10014.8768.8052.5633.508
  100%59,2%17,2%23,6%
Quelle: Bundesagentur für Arbeit


Die Green Card war aus diesem Grund ein wirkungsvolles Mittel, um Chancengleichheit im Wettbewerb zwischen den verschiedenen Unternehmen bzw. Unternehmensgrößen in der IT-Branche wieder herzustellen. Vor ihrer Einführung hatten die IT-Global Players gegenüber KMU einen klaren Wettbewerbsvorteil. KMU mussten in umständlichen Verfahren ein "öffentliches Interesse" bei der Anwerbung von internationalen Fachkräften nachweisen (§ 5 Abs. 2 ASAV). Die Green Card kann somit als strukturäquivalentes Pendant zu den unternehmensinternen Arbeitsmärkten multinationaler Konzerne gesehen werden. Der überproportionale Gebrauch dieses Instrumentes durch die KMU lässt sich damit verstehen.

Fussnoten

Fußnoten

  1. ASAV: "Verordnung über Ausnahmeregelungen für die Erteilung einer Arbeitserlaubnis an neu einreisende ausländische Arbeitnehmer" (Anwerbestopp-Ausnahmeverordnung)

  2. ArGV: "Verordnung über die Arbeitsgenehmigung für ausländische Arbeitnehmer" Arbeitsgenehmigungsverordnung).

Dr. Holger Kolb ist wissenschaftlicher Mitarbeiter am "Institut für Migrationsforschung und Interkulturelle Studien" (IMIS), Universität Osnabrück.