Ein Blick auf die Länder, die die Freizügigkeit für Arbeitnehmer aus der EU8 unmittelbar nach dem Beitritt einführten, zeigt, dass die Befürchtung steigender Arbeitslosigkeit und sinkender Löhne durch unkontrollierbare Zuwanderung Geringqualifizierter in diesen Ländern unbegründet war.
Die Zahl der EU8-Arbeitnehmer, die in der EU15 Beschäftigung suchen, ist geringer als angenommen. Die, die tatsächlich kommen, bringen eine Reihe von Qualifikationen und Fähigkeiten mit, die in der EU15 gefragt sind. Angesichts dieser Entwicklungen empfahl die Europäische Kommission in ihrem Bericht den anderen EU15-Staaten, die Übergangsregelungen aufzugeben und das Prinzip der Arbeitnehmerfreizügigkeit vollständig anzuwenden.
Nachdem Spanien, Portugal, Griechenland und Finnland die Arbeitnehmerfreizügigkeit in der ersten Phase der Übergangsregelungen eingeschränkt hatten, geben sie diese Beschränkungen in der zweiten Phase auf
Bei den derzeitigen Rahmenbedingungen auf dem Arbeitsmarkt ist es durchaus möglich, dass Deutschland zunächst nicht gleichermaßen von der Arbeitskräftezuwanderung profitieren wird wie es beim Vereinigten Königreich und Irland der Fall war, da die Arbeitsmärkte in den beiden Ländern wesentlich flexibler sind. Die Zeit der Übergangsregelungen könnte jedoch dazu genutzt werden, die notwendigen Reformen auf dem Arbeitsmarkt einzuleiten. Wird aber die Chance einer frühzeitigen Anwerbung qualifizierter Arbeitskräfte, riskiert Deutschland den Verlust langfristiger wirtschaftlicher und demografischer Vorteile. Je mehr Zeit verstreicht, desto wahrscheinlicher wird es, dass Mittel- und Osteuropa als Quelle junger, motivierter und qualifizierter Arbeitskräfte verloren geht. Diese Arbeitskräfte sind wichtig, um die wirtschaftliche Starre und die Auswirkungen der alternden Erwerbsbevölkerung zu mindern. Wenn Bulgarien und Rumänien 2007 der Europäischen Union beitreten, könnte die EU15 von einem Zustrom junger Arbeitskräfte profitieren. Angesicht des politischen Klimas in Deutschland und der Tatsache, dass das Land auch für Bulgarien und Rumänien von den Übergangsregelungen Gebrauch machen kann, bleibt jedoch abzuwarten, ob die sich bietende Chance genutzt wird und Arbeitskräfte aus Mittel- und Osteuropa tatsächlich als die Bereicherung angesehen werden, die sie sind.