Am 1. Mai 2004 traten acht mittel- und osteuropäische Staaten mit einer Gesamtbevölkerung von ca. 75 Millionen Menschen der Europäischen Union (EU) bei. Die Mitgliedschaft in der EU garantiert den Bürgern dieser Länder Grundfreiheiten in den anderen Mitgliedstaaten, darunter die Reisefreiheit und die freie Wahl des Wohnsitzes, die Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit für Unternehmen und das Recht, eine Beschäftigung anzunehmen.
Einleitung
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Polnische Arbeitsuchende stehen im August 2006 auf einer Jobmesse in Warschau an, um sich für Stellen in Irland zu bewerben. (© AP)
Unmittelbar vor dem Beitritt der acht neuen osteuropäischen Staaten (im Folgenden EU8 genannt)
Als Antwort auf die Befürchtungen einiger Mitgliedstaaten, dass eine solche "Flutwelle" billiger Arbeitskräfte aus der EU8 zu höherer Arbeitslosigkeit und sinkenden Löhnen führen würde, fügte die EU den Aufnahmeverträgen "Übergangsvereinbarungen" hinzu, die von den neuen Mitgliedstaaten unterschrieben wurden. Diese Bestimmungen erlauben es den einzelnen Mitgliedstaaten, die Freizügigkeit der Arbeitnehmer
Michael Heinen und Anna Pegels sind Doktoranden am Lehrstuhl für Internationale Wirtschaftsbeziehungen an der Ruhr-Universität Bochum.