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Die EU-Osterweiterung und die Arbeitnehmerfreizügigkeit | bpb.de

Die EU-Osterweiterung und die Arbeitnehmerfreizügigkeit

Sind längere Zugangsbeschränkungen sinnvoll für Deutschland?


Am 1. Mai 2004 traten acht mittel- und osteuropäische Staaten der Europäischen Union (EU) bei. Als Antwort auf die Befürchtungen einiger alter Mitgliedstaaten, dass eine 'Flutwelle' billiger Arbeitskräfte aus den neuen Mitgliedstaaten zu höherer Arbeitslosigkeit und sinkenden Löhnen führen würde, führte die EU 'Übergansregelungen' ein, die es den Mitgliedstaaten erlauben, die Freizügigkeit der Arbeitnehmer aus den neuen Mitgliedstaaten für einen Zeitraum von bis zu sieben Jahren einzuschränken. Nachdem nunmehr zwei Jahre seit der Erweiterung vergangen sind, betrachtet dieses Kurzdossier die Auswirkungen auf die Länder, die sich für eine Öffnung ihrer Arbeitsmärkte entschieden hatten. Besonderes Augenmerk liegt dabei auf dem Vereinigten Königreich. Im Anschluss daran wird geprüft, ob eine Fortführung der Beschränkungen für Deutschland Sinn ergibt. (Erschienen: 7/2006)