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Bekämpfung illegaler Zuwanderung und illegalen Aufenthalts auf der europäischen Ebene | bpb.de

Bekämpfung illegaler Zuwanderung und illegalen Aufenthalts auf der europäischen Ebene

Dr. Dita Vogel Dr. Norbert Cyrus Dita Vogel und Norbert Cyrus

/ 3 Minuten zu lesen

In dem im Dezember 2005 von der Europäischen Kommission beschlossenen Gesamtansatz zur Migration wird eine kohärente Politik angestrebt, die die unterschiedlichsten migrationspolitischen Fragen betrifft und verschiedene damit in Zusammenhang stehende Politikbereiche einbezieht, wie Außenbeziehungen, Entwicklung, Beschäftigung sowie Justiz, Freiheit und Sicherheit.

Eine Gruppe illegaler Einwanderer aus dem Senegal auf dem Weg nach Nordafrika. (© picture-alliance/AP)

Der Gesamtansatz geht einerseits von einem anhaltenden Interesse potentieller Migranten an Zuwanderung aus, das notfalls irregulär realisiert wird ("Migrationsdruck") und Maßnahmen zur Bekämpfung irregulärer Migration erforderlich macht.

Andererseits wird angenommen, dass die EU angesichts einer alternden und schrumpfenden Bevölkerung auf Zuwanderung angewiesen sein wird, um die Dynamik und Konkurrenzfähigkeit des europäischen Wirtschaftsraums zu sichern . Für die Zuwanderer der Vergangenheit und für die künftig erwünschten Zuwanderer wird eine aktive Zuwanderungs- und Integrationspolitik befürwortet und mit europäischen Initiativen gefördert . Allerdings soll der Schwerpunkt der Zusammenarbeit mit Herkunfts- und Transitländern irregulärer Migranten zuerst im Bereich der Bekämpfung irregulärer Migration liegen, wie das folgende Zitat verdeutlicht:

"Sobald bestimmte Bedingungen erfüllt sind, wie die Zusammenarbeit im Bereich der illegalen Zuwanderung und wirksame Rückübernahmeverfahren, könnte das Ziel sein, mit einer Reihe interessierter Drittländer Mobilitätspakete zu vereinbaren, die ihren Bürgern einen besseren Zugang zur EU ermöglichen würden."

Generell dominiert in der europäischen Migrationspolitik eine restriktive Agenda der Abwehr, Einschränkung und Kontrolle von Zuwanderung. Anfang 2002 hatte der Ministerrat einen Aktionsplan zur Bekämpfung von illegaler Einwanderung und Menschenhandel verabschiedet, der vor allem die Entwicklung einer gemeinsamen Visums- und Rückkehrpolitik, einen verbesserten Informationsaustausch und eine Koordinierung von Kontrollbehörden, die Schaffung eines europäischen Grenzschutzes und eine Verschärfung von Sanktionen anregte .

Die politische Linie einer Intensivierung der Migrationskontrolle zieht sich seitdem durch alle einschlägigen Dokumente. In einer 2006 vorgelegten "Mitteilung über politische Prioritäten bei der Bekämpfung der illegalen Einwanderung" wird sogar die Einrichtung so genannter e-borders angeregt, bei der mittels elektronischer, biometrisch gestützter Systeme eine automatisierte Registrierung der Ein- und Ausreisen erfolgen soll. Nach diesem Vorschlag soll der in einigen Mitgliedsländern bereits eingeführte automatisierte Datenaustausch zwischen Behörden auf die Europäische Union übertragen und verallgemeinert werden. Einige Vorschläge wurden zwischenzeitlich bereits umgesetzt: So hat die europäische Grenzpolizei FRONTEX ihre Arbeit im Jahr 2005 aufgenommen. Insgesamt lässt sich sagen, dass allein Maßnahmen zur Ausweitung und Verschärfung von Kontrollen als verbindliche Regelungen vorgeschlagen wurden und diese in der Umsetzung leichter Eingang finden als Vorschläge, die auf eine Liberalisierung ausgerichtet sind .

Aus eigenen Haushaltsmitteln hat die EU für das Rahmenprogramm "Solidarität und Steuerung der Migrationsströme" insgesamt 4 Mrd. Euro für den Zeitraum 2007 bis 2013 bereitgestellt. Die Prioritätensetzung spiegelt sich auch in den Finanzzuweisungen wider: der Fonds zum Schutz der Außengrenzen (1.820 Mio. EUR), der Rückkehrfonds (676 Mio. EUR), der Flüchtlingsfonds (699 Mio. EUR) und der Integrationsfonds (825 Mio. EUR).

Für die mit dem Ausbau verbundene Vereinheitlichung des Kontrollregimes werden auf europäischer und nationalstaatlicher Ebene Investitionen und Ausgaben in einem erheblichen Umfang aufgewendet. Ob diese Mittel effektiv und wirtschaftlich eingesetzt werden, ist keineswegs gesichert, wie am Beispiel des Richtlinienvorschlags zu Arbeitgebersanktionen gezeigt werden soll, der im Mai des Jahres 2007 vorgelegt wurde.

Fussnoten

Fußnoten

  1. Siehe Kommission der Europäischen Gemeinschaften (2006a).

  2. Siehe Kommission der Europäischen Gemeinschaften (2007b).

  3. Siehe Kommission der Europäischen Gemeinschaften (2006a): 8.

  4. Zur Politik der Europäischen Kommission siehe auch den Punkt "Externer Link: Illegal Immigration" auf der Homepage der Generaldirektion für Freiheit, Sicherheit und Recht.

  5. Siehe Bendel (2006).

Dr. Dita Vogel, wissenschaftliche Mitarbeiterin am HWWI und Leiterin des EU-Projektes CLANDESTINO (Erarbeitung systematischer Verfahren zur quantitativen Schätzung irregulärer Migration in der EU).

Dr. Norbert Cyrus, wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Carl-von-Ossietzky Universität Oldenburg und Leiter des EU-Projektes WinAct (Winning Immigrants as Active Members).