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Einleitung

Dr. Dita Vogel Dr. Norbert Cyrus Dita Vogel und Norbert Cyrus

/ 2 Minuten zu lesen

Die "Weltkommission für Internationale Migration" hat darauf hingewiesen, dass ein erheblicher Anteil der aktuell etwa 200 Millionen Migranten weltweit keinen regulären Aufenthaltsstatus besitzt.

Demonstration für die Rechte illegaler Einwanderer unter dem Eiffelturm in Paris. (© AP)

Die irreguläre Zuwanderung nach Europa ist in der Bevölkerung und Politik mit vielerlei Ängsten verbunden: dass Staaten die Kontrolle über ihre Grenzen verlieren, dass Sozialsysteme durch unberechtigten Gebrauch überlastet werden, dass einheimische Arbeitnehmer vom Arbeitsmarkt verdrängt werden, und dass die Kriminalität anwächst.

Daher gehört die Bekämpfung irregulärer Migration auch zu den Prioritäten der Europäischen Union im Bereich Migrationspolitik. Eine Vielzahl von Maßnahmen zur Migrationskontrolle mit unterschiedlicher Eingriffsintensität und zum Teil erheblichem Finanzvolumen wird damit begründet, der Bekämpfung von Illegalität zu dienen (zur Begrifflichkeit siehe Kasten).

In diesem Dossier wird herausgestellt, dass die Europäische Kommission weitreichende Maßnahmen zur Bekämpfung irregulärer Zuwanderung vorschlägt, obwohl Zweifel an der Wirtschaftlichkeit und Effektivität dieser Maßnahmen berechtigt sind. Zunächst wird anhand des aktuellen Forschungsstands ein knapper Überblick über das Phänomen sowie die Politikentwicklung in ausgewählten Mitgliedstaaten gegeben. Vor diesem Hintergrund wird gezeigt, dass Maßnahmen zur Bekämpfung irregulärer Migration in der europäischen Migrationspolitik eine zentrale Rolle spielen.

InfoDefinition

Irreguläre Migranten, Papierlose, undokumentierte Zuwanderer, Ausländer ohne Aufenthaltsstatus, Clandestinos, Illegale, Illegalisierte, illegal aufhältige Personen, Untergetauchte – all dies sind Begriffe, die für Menschen verwendet werden, die sich ohne den erforderlichen Aufenthaltstitel und ohne eine formelle Duldung in einem Staat aufhalten, dessen Staatsangehörigkeit sie nicht haben. Manche Autoren verteidigen bestimmte Begriffe mit Leidenschaft, weil sie andere Bezeichnungen entweder als abwertend oder aber als beschönigend empfinden, während andere sie weitgehend synonym gebrauchen . In diesem Dossier verwenden wir in der Regel "irreguläre Migration" , weil sich dieser Begriff in der internationalen wissenschaftlichen Diskussion zunehmend durchzusetzen scheint, greifen aber – z. B. beim Bericht über EU-Regelungen – auch die rechtliche Begrifflichkeit und offizielle Sprachregelung von "llegalem Aufenthalt" und "illegaler Beschäftigung" auf.

Fußnoten

  1. Siehe z. B. "Externer Link: Europa: Illegalität – Formen, Probleme und Strategien", in: "Migration und Bevölkerung" Ausgabe 10/2006 als Beispiel für eine Begriffsdiskussion.

  2. Irreguläre Migranten nutzen teilweise die illegalen Dienste von Menschenschmugglern oder werden gegen ihren Willen von Menschenhändlern nach Deutschland gebracht. Menschenschmuggel, Menschenhandel und Zwangsarbeit werden in diesem Dossier nicht näher diskutiert.


Anschließend wird ein aktueller Richtlinienvorschlag der Europäischen Kommission zur Verschärfung von Arbeitgebersanktionen vorgestellt und exemplarisch aufgezeigt, dass die finanziellen und personellen Investitionen in die Migrationskontrolle ohne ausreichende Informationen über Wirtschaftlichkeit und Wirksamkeit erfolgen. Es besteht ein dringender Bedarf an Evaluation der Migrationskontrolle auf europäischer und nationaler Ebene.

Fussnoten

Fußnoten

  1. Siehe GCIM (2005): 32-41.

Dr. Dita Vogel, wissenschaftliche Mitarbeiterin am HWWI und Leiterin des EU-Projektes CLANDESTINO (Erarbeitung systematischer Verfahren zur quantitativen Schätzung irregulärer Migration in der EU).

Dr. Norbert Cyrus, wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Carl-von-Ossietzky Universität Oldenburg und Leiter des EU-Projektes WinAct (Winning Immigrants as Active Members).