Diskussionen um die Zulässigkeit der doppelten Staatsbürgerschaft nehmen im gesellschaftlichen Diskurs eine besondere Rolle ein. Neben technischen und praktischen Erwägungen geht es dabei zugleich um Ideen von Staatsbürgerschaft und Einbürgerung als ethnische und politische Grenzziehung, um das Verhältnis zu dauerhaft im Land lebenden Menschen anderer Herkunft und deren Einbindung in das Gesellschaftssystem
Zwei aktuelle Anlässe geben Anstoß, erneut über dieses Thema nachzudenken. Zum Ersten zeigen sich seit Januar 2008 die ersten Folgen des sogenannten Optionsmodells. Bei der Reform des Staatsangehörigkeitsrechts im Jahr 2000 wurde zwar darauf verzichtet, die doppelte Staatsbürgerschaft allgemein anzuerkennen, jedoch wurde eine beschränkte Ius-soli-Regelung eingeführt. Hiernach erhalten in Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern qua Geburt einen deutschen Pass, auch wenn sie eine weitere Staatsangehörigkeit besitzen
Auch darüber hinaus bleibt Mehrstaatigkeit in Deutschland nicht auf Einzelfälle beschränkt. Abgesehen von den oben genannten Konstellationen und Fällen, in denen Kinder aus binationalen Partnerschaften hervorgehen und somit nach dem Abstammungsprinzip ohnehin beide Staatsangehörigkeiten erhalten
Diese Entwicklungen und die gleichzeitig existierenden Vorbehalte gegen die grundsätzliche Hinnahme der doppelten Staatsbürgerschaft geben Anlass, das Für und Wider dieses Konzepts und seiner Auswirkungen in diesem Kurzdossier zu erörtern. Im ersten Teil des Dossiers werden zunächst klassische Einwände gegen die doppelte Staatsbürgerschaft vorgestellt und kommentiert, bevor im zweiten und dritten Teil ein Fokuswechsel auf das eigentliche Fundament vielfach vorgebrachter Kritik erfolgt, das mit Kernfragen der Einbürgerung und der Definition der Gesellschaft zusammenhängt.