Die sich dem Ende zuneigende Dekade 2000 bis 2010 war in Deutschland von tief greifenden politischen, gesetzgeberischen und institutionellen Veränderungen auf dem Gebiet der Integrationspolitik gekennzeichnet
Dazu zählen zum Beispiel die im Jahr 2000 in Kraft getretene Reform des Staatsangehörigkeitsrechts, die Einführung bundesweiter Integrationskurse mit dem Zuwanderungsgesetz (2005), und die Verabschiedung des Nationalen Integrationsplans (2007). In diesem Rahmen stellt sich zunehmend auch die Frage, ob und wie sich (Miss-)Erfolge von Integrationspolitik feststellen lassen. Beispielhaft hierfür ist in der Erklärung des Bundes zum Nationalen Integrationsplan formuliert, dass sich "erfolgreiche Integrationspolitik an klaren Indikatoren messen lassen [muss] ... Diese müssen fortentwickelt und zur Grundlage einer regelmäßigen Berichterstattung und Evaluation werden"
Damit ist das Thema dieses Kurzdossiers angesprochen, die Entwicklung sogenannter "Integrationsmonitorings", die in den letzten Jahren einen regelrechten Boom in Deutschland erfahren haben. Dabei handelt es sich um den Versuch, Stand und Veränderung der Integration von Migranten mit regelmäßig erhobenen statistischen Kenngrößen (Indikatoren) abzubilden
Nicht thematisiert werden in diesem Beitrag entsprechende Entwicklungen in anderen Ländern und auf europäischer Ebene, obgleich sie wichtige Referenzpunkte für Deutschland darstellen. Im Dezember 2009 hat die schwedische EU-Ratspräsidentschaft erstmals konkrete Vorschläge für gemeinsame europäische Integrationsindikatoren in den Bereichen Beschäftigung, Bildung, soziale Inklusion und aktive Bürgerschaft vorgelegt