Die EU sollte mit Blick auf die zukünftige Gestaltung ihrer Asyl- und Migrationspolitik drei strategische Ziele verfolgen:
Erstens ist die teilweise Verabschiedung des
Zweitens gilt es, den gewählten Ansatz für ukrainische Schutzsuchende aufrechtzuerhalten. Ihnen wird umgehend ein temporärer Schutzstatus zugesprochen, der ihnen Zugang zum Arbeitsmarkt, zum Bildungssystem, zur Gesundheitsversorgung und sozialstaatlichen Leistungen gewährt. Eine solche verlässliche Versorgung sollte mindestens weitere zwei Jahre aufrechterhalten werden. Zudem wären eine breitere innereuropäische Verteilung sowie Integration über den zeitweisen Schutzstatus hinaus erstrebenswert. Darauf aufbauend sollten mehr Elemente der Freiwilligkeit bei der Flüchtlingsaufnahme (z.B. Wahlmöglichkeiten für Schutzsuchende), frühzeitiger Leistungen und Rechte für Schutzsuchende sowie Krisen-Resilienz – also die Fähigkeit, auf unvorhergesehene Ereignisse und große Fluchtbewegungen reagieren zu können – in ein zukünf-tiges GEAS eingebaut werden.
Drittens muss vor dem Hintergrund wachsender Arbeits- und Fachkräftebedarfe in vielen EU-Ländern unter zunehmend schwierigen wirtschaftlichen Bedingungen eine europäische Agenda der legalen Arbeitsmigration forciert werden – auch in flexiblen Koalitionen, um fehlende EU-Kompetenzen in diesem Bereich zu überbrücken. Damit verbundene positive Anreize für die Kooperation mit Drittstaaten sind absolut unerlässlich, beispielsweise Visaerleichterungen im Gegenzug für eine engere Zusammenarbeit mit der EU bei der Kontrolle irregulärer Migrationsbewegungen.