Im Mittelalter bestrafte die Obrigkeit Diebe, Ehebrecher und Totschläger mit dem Stadtverweis. Ab dem 15. Jahrhundert trat der Landesverweis hinzu. Misshandlungen und eine Zurschaustellung am Pranger sollten dazu dienen, eine Rückkehr des Ausgewiesenen zu verhindern. Die Abschiebepraxis betraf dabei Einheimische ebenso wie Fremde. Ausweisungen waren die mildere Alternative in einem Rechtssystem, in dem Folter und Todesstrafe üblich waren. Und sie waren aus Sicht der Herrschenden notwendig, weil kein modernes Gefängnissystem existierte. Dies änderte sich erst mit dem Bau von Zuchthäusern. In deutschen Landen wurde der Landesverweis damit ab dem 18. Jahrhundert peu á peu durch die Gefängnisstrafe ersetzt.
Ein zweiter Strang der Abschiebepolitik galt historisch dem Ausschluss der Armen. Hier setzte sich eine Unterscheidung zwischen Einheimischen und Fremden durch, nachdem die Gesellschaft mit dem Eintritt in die Neuzeit sesshafter wurde. 1530 wurde das Betteln von Fremden im Interner Link: Heiligen Römischen Reich deutscher Nation kraft Reichspolizeiordnung verboten. Die Abschiebungen, auch "Bettelschübe" genannt, betrafen ortsfremde Bettler und Vagabunden. Gebürtige Rheinländer oder Bayern mussten dann zum Beispiel das schlesische Bunzlau verlassen. Erst nach der Einführung des Wohnsitzprinzips 1842 in Preußen verschwand die Praxis, bedürftige Deutsche von einer deutschen Stadt in eine andere deutsche Stadt abzuschieben.
Mit der Konstituierung des Nationalstaats und der Herausbildung bürgerlicher Rechte im 19. Jahrhundert vollzog sich schließlich eine Trennung: Deutsche waren als Staatsangehörige vor der Ausweisung und Abschiebung aus einem deutschen Territorium geschützt. Diese Formen des Ausschlusses betrafen fortan nur noch ausländische Staatsangehörige. In der Praxis wurden häufig Menschen abgeschoben, die wegen Bettelei oder Landstreicherei verurteilt worden waren. Zugleich bildete sich ein moderner Interner Link: Rassismus heraus, der sich im Deutschen Reich darin äußerte, dass vor allem polnische Saisonarbeitskräfte sowie Jüdinnen und Juden aus Osteuropa von Abschiebungen und den dazugehörigen Stigmatisierungen in öffentlichen Debatten betroffen waren.
Die schon im Kaiserreich eingeführte Kategorie der "Lästigkeit" als Ausweisungsgrund, existierte in der Interner Link: Weimarer Republik fort. Im Fokus stand die unerwünschte Zuwanderung ausländischer Arbeitskräfte, ebenso wie die Diskriminierung jüdischer Zuwandererinnen und Zuwanderer. Zwar wurden Abschiebungen nun genauer rechtlich geregelt, allerdings konnten die Behörden in der Weimarer Republik nach freiem Ermessen ausweisen, eine Klagemöglichkeit hatten die Betroffenen nicht. Während der Herrschaft der Nationalsozialisten stellten Massenabschiebungen jüdischer Ausländerinnen und Ausländer, insbesondere im Zuge der Novemberpogrome 1938 eine Vorstufe des Völkermords dar.
Abschiebungen im Nachkriegsdeutschland
Die Interner Link: Grundrechtsgarantie der Bundesrepublik sorgte schließlich nach Kriegsende dafür, dass ausländische Staatsangehörige erstmals in Deutschland die Möglichkeit erhielten, gegen ein Aufenthaltsverbot zu klagen. In Zeiten des Interner Link: "Wirtschaftswunders" und der Anwerbung von Interner Link: "Gastarbeitern" stand die Durchsetzung von Abschiebungen zunächst nicht im Vordergrund. Baden-Württemberg zum Beispiel beschloss 1964, alle illegal eingereisten Jordanier auszuweisen, legalisierte aber nach Protesten alle bis 1962 Eingereisten. 1965 regelte die Innenministerkonferenz, dass eine "einheitliche Zurückweisung beziehungsweise Abschiebung der Illegalen" stattfinden sollte. 1966 beschlossen die Innenminister allerdings, Flüchtlinge aus den Staaten Osteuropas generell nicht abzuschieben – obwohl die Anerkennungsquote in Asylverfahren dieser Gruppe nur noch 13,6 Prozent betrug.
Demgegenüber traf die bundesdeutsche Abschiebepolitik Ende der 1960er Jahre iranische Studierende, die sich in Deutschland politisch betätigten und in die Interner Link: Schah-Diktatur abgeschoben wurden. Teils wurden diese Abschiebungen aber auch durch Proteste der außerparlamentarischen Opposition verhindert. Darüber hinaus richteten sich Abschiebungen in Westdeutschland vor allem gegen illegalisierte ausländische Arbeitskräfte, die zum Beispiel auf Baustellen tätig waren, Straftäter oder im Fall der arabischen Studierenden und Arbeitskräfte, die nach dem Interner Link: Olympia-Attentat 1972 ausgewiesen wurden, gegen Ausländerinnen und Ausländer, die als Sicherheitsrisiko betrachtet wurden.
Ab Mitte der 1970er Jahre rückten Abschiebungen als Mittel der Interner Link: Migrationspolitik in den Vordergrund, mit dem Ziel, als unerwünscht definierte, nachhaltige Einwanderung zu verhindern. Sie wurden umso mehr zum Politikum und Gegenstand Interner Link: zivilgesellschaftlicher Kontroversen, je mehr um die Selbst-Definition Interner Link: Deutschlands als Einwanderungsland gerungen wurde. Nach dem Interner Link: Anwerbestopp 1973 wurde ein Rückführungsprogramm für "Gastarbeiter" diskutiert, aber nicht verwirklicht. Bei etwa 30.000 koreanischen, indischen und philippinischen Krankenschwestern verlängerten die Behörden die dreijährige Arbeitserlaubnis nicht mehr, und damit wurde auch die Aufenthaltsgenehmigung nicht verlängert. Erst durch öffentliche Proteste konnten schließlich rund 9.000 Krankenschwestern erreichen, dass sie in Deutschland bleiben durften.
Vermehrt gerieten Interner Link: Asylsuchende in den Fokus der bundesdeutschen Abschiebepolitik. Anders als heutzutage waren in den 1970er Jahren nur fünf Prozent aller aus Deutschland abgeschobenen Personen Asylsuchende, deren Antrag auf Schutz abgelehnt worden war. Seit den 1980er Jahren beklagten deutsche Politiker immer häufiger den "Missbrauch des Asylrechts". Es folgten wiederholt Gesetzesverschärfungen. Die Innenminister von Bund und Ländern beschlossen schließlich, dass auch in Krisengebiete abgeschoben werden dürfe. Die Westpolitiker hoben damit den bis dahin ideologisch motivierten Abschiebestopp für die kommunistisch regierten Länder in Osteuropa auf. 1988 stammte fast die Hälfte der insgesamt 103.000 Asylsuchenden aus Polen und Jugoslawien.
In der DDR waren Arbeitsmigrantinnen und -migranten aus Vietnam, Angola, Mosambik oder Algerien einem rigiden Abschieberegime ausgesetzt, das aber auch Lücken aufwies. Es gab immer wieder Fälle, in denen ausländische Vertragsarbeitnehmende und Studierende abgeschoben wurden, nachdem sie politische Kritik geäußert hatten. Oder es wurden vietnamesische Arbeiterinnen abgeschoben, weil sie schwanger wurden und dadurch für die Arbeit ausfielen. Die Behörden stellten diese Praxis aber schließlich ein, weil der Arbeitskräftemangel im Land schwerer wog.
Nach der Wiedervereinigung nahm die Zahl Interner Link: rassistischer Anschläge in Deutschland zu. Im Zuge des starken Zuzugs von Migrantinnen und Migranten aus dem zerfallenen Ostblock und von Bürgerkriegsflüchtlingen aus dem zerfallenden Jugoslawien wurden Forderungen nach erleichterter Abschiebung lauter. Dies führte schließlich dazu, dass die schwarz-gelbe Regierung unter Bundeskanzler Helmut Kohl 1993 mit Stimmen der SPD das Grundgesetz änderte und das Asylrecht Interner Link: einschränkte. 1994 wurden 53.043 Menschen aus Deutschland abgeschoben, so viele wie nie zuvor.
Zugleich sahen sich Bund und Länder immer wieder gezwungen, Bleiberechtsregelungen für jene abgelehnten Asylsuchenden zu beschließen, deren Abschiebung nicht durchgesetzt werden konnte. 2015 wurde die Alters- und Stichtagunabhängige Bleiberechtsregelung bei nachhaltiger Integration ins Aufenthaltsgesetz geschrieben. Nach einem mehrjährigen Aufenthalt in Deutschland soll damit zukünftig ein Bleiberecht gewährt werden. Seit der Interner Link: Wende 1989/90 wurden offiziellen Angaben zufolge etwa eine halbe Million Ausländer aus Deutschland abgeschoben. Weit mehr aber konnten bleiben, obwohl sie gehen sollten. Heute leben über 600.000 Menschen in Deutschland, die ehemals abgelehnte Asylsuchende waren und die mittlerweile zu über 80 Prozent ein Aufenthaltsrecht erworben haben.
Dieser Artikel ist Teil des Kurzdossiers Interner Link: Flucht und Asyl: Grundlagen