Die Daten des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) und des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) zeigen, dass Geflüchtete, die vor allem zwischen 1990 und 2010 nach
Weiterhin zeigt sich, dass Geflüchtete, vor allem Frauen mit Fluchterfahrung, in der Vergangenheit später als andere MigrantInnen einer Erwerbstätigkeit nachgingen. Auch 2013, also nach etwa 20 Jahren Aufenthaltsdauer Geflüchteter und anderer MigrantInnen in Deutschland, sind ausgeprägte Unterschiede zwischen ihnen und Personen ohne Migrationserfahrung am Arbeitsmarkt zu finden. Beispielsweise fiel die Erwerbslosenquote Geflüchteter mit 21 Prozent deutlich höher aus als die anderer MigrantInnen (zehn Prozent) und in Deutschland geborener Personen (sechs Prozent).
Geflüchtete scheinen Berufe in bestimmten Wirtschaftszweigen zu ergreifen. Sie waren häufiger als andere MigrantInnen oder Personen, die in Deutschland geboren wurden, im verarbeitenden Gewerbe (31 Prozent bei Geflüchteten, 26 Prozent bei anderen MigrantInnen, 20 Prozent bei Personen ohne Migrationserfahrung) sowie im Gastgewerbe erwerbstätig (16 Prozent bei Geflüchteten, acht Prozent bei anderen MigrantInnen, drei Prozent bei Personen ohne Migrationserfahrung). Dabei waren Geflüchtete einem ähnlich hohen Risiko wie andere MigrantInnen ausgesetzt, in einem Beruf zu arbeiten, der unter ihrem eigentlichen Qualifikationsniveau liegt. Dies trifft in diesen Personengruppen auf etwa 27 bis 30 Prozent zu. Auch scheinen Geflüchtete insbesondere in kleineren Unternehmen unterzukommen (41 Prozent), die weniger als 20 MitarbeiterInnen beschäftigen, während andere Personengruppen gleichermaßen in kleinen, mittelständischen und großen Unternehmen arbeiteten.
Die aufgeführten Unterschiede schlagen sich in den Einkommensdifferenzen nieder: Das monatliche Nettoeinkommen von Geflüchteten betrug 2013 im Durchschnitt etwa 1.140 Euro. Andere MigrantInnen hingegen verdienten durchschnittlich circa 280 Euro mehr, Personen ohne Migrationserfahrung sogar 530 Euro mehr als geflüchtete Personen.
Geflüchtete können die unter anderem durch rechtliche Hürden (z.B. Wartefrist oder Vorrangprüfung) beim Erwerbseinstieg bedingte
Positive Auswirkungen auf die Arbeitsmarktchancen sind auch durch den Besuch von Sprachkursen oder die Anerkennung von ausländischen Zertifikaten sowie informell erworbenen Qualifikationen zu erwarten. Mit Hilfe dieser Maßnahmen steigt die Chance Geflüchteter, aber auch anderer MigrantInnen, Arbeitsmarktpositionen einzunehmen, die ihrer tatsächlichen Qualifikation gerecht werden.
Dieser Artikel ist Teil des Kurzdossiers