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Orte der dauerhaften Vorläufigkeit: Flüchtlingslager im globalen Süden

Annett Bochmann Katharina Inhetveen

/ 8 Minuten zu lesen

Der globale Süden ist der Teil der Welt, in dem die meisten Menschen vor Verfolgung und Krieg fliehen. Dort befinden sich auch die meisten Flüchtlingslager. Zunächst werden in ihnen vorläufige Strukturen etabliert. In der Praxis haben die Flüchtlingslager aber häufig über Jahrzehnte Bestand.

Das undatierte Bild zeigt eine Ansicht des Flüchtlingslagers in Dadaab, Kenia, das Teil einer Ausstellung im Modern Museum of Art, New York, war. (© picture-alliance/AP)

Der globale Süden ist die Weltregion, in der die meisten Menschen vor Verfolgung und Krieg fliehen. Die Mehrzahl dieser Flüchtlinge bleibt in der Herkunftsregion und sucht Zuflucht in Nachbarländern, insbesondere in Afrika und Asien. Auch Flüchtlingslager, als institutionalisierte Form der Unterbringung, finden sich vor allem dort. Die größten Flüchtlingslager der Welt bestehen derzeit in Ostafrika, allein in Kenias Lageranlage Dadaab waren Ende Februar 2016 fast 330.000 Flüchtlinge registriert.

In vielen Ländern sind Flüchtlinge gesetzlich verpflichtet, in Lagern zu leben, die häufig in der Peripherie und relativ grenznah errichtet werden. Gleichwohl wählen viele Flüchtlinge alternative, oft irreguläre, Formen der Unterbringung.

Flüchtlingslager werden zum einen deshalb eingerichtet, weil es dort logistisch einfacher ist, Flüchtlinge zu versorgen, als bei dezentraler Unterbringung – gerade im Fall von Massenflucht und kurzfristigen Notmaßnahmen. Zum anderen bieten Lager nationalen wie internationalen Akteuren bessere Möglichkeiten, Flüchtlinge zu kontrollieren, ihre Mobilität und ihren Zugang zu Ressourcen des Aufnahmelandes einzuschränken und die Chancen für eine Repatriierung über längere Zeit aufrechtzuerhalten.

In diesem Dossier werden allgemeine Charakteristika von Flüchtlingslagern im globalen Süden vorgestellt. Der Fokus liegt dabei auf den folgenden Themenkomplexen: Strukturen und Akteure, Macht und Mitbestimmung, das Lager und die Zeit: Dauerhafte Vorläufigkeit, Lageralltag und Lebensgestaltung.

Strukturen und Akteure in Flüchtlingslagern

Eingerichtet und betrieben werden Flüchtlingslager in den meisten Fällen von der Regierung des Aufnahmelandes in Zusammenarbeit mit UNHCR, dem UN-Hochkommissariat für Flüchtlinge. In den Lagern sind in der Regel Vertreter der Regierung und (teils paramilitärische) Polizeieinheiten präsent. UNHCR ist für das Gesamt-Monitoring der Abläufe im Lager zuständig und an der Koordination der verschiedenen Hilfsorganisationen vor Ort beteiligt. Dabei handelt es sich häufig um Nicht-Regierungsorganisationen (NGOs). Diese führen (oft durch UNHCR mitfinanziert) Hilfs- und Schulungsprojekte durch – beispielsweise in den Bereichen Gesundheit, Bildung, Wasser und Sanitär oder Friedenserziehung.

Nur als sporadische Besucher vor Ort, aber als Orientierungsinstanz bei Entscheidungen der Lagerorganisationen immer präsent sind schließlich die Geldgeber. Dies sind insbesondere Regierungsstellen einzelner Geberländer und Hilfsfonds von Staatenverbünden wie der EU, aber auch kirchliche und andere nichtstaatliche Geldgeber. Sie bewilligen die unterschiedlichen Projekte im Flüchtlingslager meist nur von Jahr zu Jahr, weshalb die Organisationen ihnen gegenüber unter stetem Legitimierungsdruck stehen und eine langfristige Programmplanung häufig nur schwer möglich ist.

Nicht zuletzt gehören die Bewohnerinnen und Bewohner eines Lagers zu dessen Akteuren. Sie werden von der Lagerverwaltung unter der juristisch-administrativen Kategorie "Flüchtlinge" gefasst. Dies bringt die Problematik mit sich, dass die ganz unterschiedlichen Identitäten verschiedener Lagerflüchtlinge im Verwaltungshandeln hinter diesem vereinheitlichenden "Master-Status" zurücktreten. Dagegen ist zu betonen, dass Flüchtlingslager in aller Regel heterogene Bevölkerungen haben, mit Individuen und strukturierten Gruppen, deren Aktivitäten, Biographien, Ressourcen, Interessen und Orientierungen sich erheblich voneinander unterscheiden. Als solche prägen sie die Strukturen des Flüchtlingslagers teils formell, teils informell mit.

Macht und Mitbestimmung in Flüchtlingslagern

Die Frage nach der Leitung eines Flüchtlingslagers ist nicht eindeutig zu beantworten. Zwar gilt die Souveränität des aufnehmenden Staates auch innerhalb von Flüchtlingslagern, doch wo Interner Link: UNHCR präsent ist, verfügt diese Organisation aufgrund ihrer finanziellen und organisatorischen Ressourcen über erhebliche Macht. Der Einfluss von NGOs hängt von deren finanzieller Unabhängigkeit, aber auch von ihrer Organisationskultur ab. Während manche NGOs auf eine reibungslose Zusammenarbeit mit UNHCR setzen, verstehen sich andere auch als Beistand der Flüchtlinge gegenüber der Lagerleitung, so dass sie auch Konflikte mit UNHCR nicht scheuen.

Zu den etablierten Leitlinien des Lagermanagements gehört es, dass die Flüchtlingsbevölkerung eigene Vertreter wählt. Diese fungieren im Wesentlichen als Verbindung zwischen der Lagerbevölkerung und den Hilfsorganisationen und als Streitschlichter etwa bei häuslicher Gewalt oder Nachbarschaftskonflikten. Tatsächliche Entscheidungsmacht gegenüber dem Lagermanagement haben die Flüchtlingsvertreter selten; inwieweit sie bei den im Lager tätigen Organisationen Gehör finden, liegt weitgehend in deren Ermessen.

Informellen Einfluss auf das Lagergeschehen können Flüchtlinge über Strukturen nehmen, die sie aus ihren Herkunftsregionen in das Lager mitgebracht haben – etwa, wenn politisch organisierte Gruppen gemeinsam in einem Lager untergebracht sind. Als solche agieren sie nicht nur bezogen auf ihr Herkunftsland, sondern können ihre Interessen auch gegenüber den Lagerorganisationen wirkungsvoller einbringen als nicht organisierte Flüchtlinge. Zugleich macht die Lagersituation eine Politisierung der dort segregiert untergebrachten Flüchtlingsgruppen wahrscheinlicher. In einigen Fällen dienten Flüchtlingslager als Rückzugs-, Alimentierungs- und Rekrutierungsorte für bewaffnete Gruppen.

Das Lager und die Zeit: Dauerhafte Vorläufigkeit

Flüchtlingslager sind als vorläufige Einrichtungen konzipiert. UNHCR wie Zielländer richten sie mit der Erwartung ein, dass die Geflüchteten in ihr Herkunftsland zurückkehren, sobald sich die Situation dort wieder stabilisiert hat.

Häufig jedoch bestehen diese Exilsituationen längerfristig, da die erwartete politische Stabilität und Sicherheit in der Heimatregion nicht eintritt. Bleibt das als vorläufig definierte Leben im Exil über Jahre oder Jahrzehnte bestehen, entsteht das Paradox der dauerhaften Vorläufigkeit, ein typisches Merkmal von Flüchtlingslagern. Jede Form des Lebens im Exil, die kurzfristig intendiert ist und sich zu einem dauerhaften Zustand entwickelt, trägt dieses Paradox in sich. Flüchtlingslager im Speziellen stellen eine Institutionalisierung dieser dauerhaft vorläufigen Lebenssituation dar. Das internationale Flüchtlingsregime ermöglicht diese Entwicklungen über die ursprünglich als kurzfristig intendierten Hilfsstrukturen, die nach und nach zu quasi-permanenten Residenzstrukturen werden. Während programmatisch nur drei dauerhafte Lösungen für Flüchtlingssituationen angestrebt werden (Repatriierung, lokale Integration im Zufluchtsland oder Interner Link: resettlement in einem Drittland), münden viele Flüchtlingssituationen de facto in der dauerhaften "Zwischenlösung" des Flüchtlingslagers. Es bietet eine relativ stabile Ordnung und ein Maß an Sicherheit, jedoch keine verlässliche, langfristige Bleibeperspektive für die Geflüchteten und deren Nachkommen. Dies hat Konsequenzen für die Legitimierung von Provisorien und nicht zuletzt für den Planungshorizont der Lagerbevölkerung, etwa wenn es um lokal gebundene Investitionen oder Bildungsentscheidungen geht. Die Flüchtlinge sind einerseits verpflichtet, im Lager zu leben, andererseits kann ihr Aufenthalt dort jederzeit beendet werden, wenn internationale Akteure eine Repatriierung und das Ende der Unterstützung beschließen, weil sie die Fluchtgründe im Herkunftsland nicht mehr als gegeben sehen.

Lageralltag: Lebensgestaltung im Flüchtlingslager

Trotz der permanenten Vorläufigkeit der Lebenssituation entwickelt sich in Flüchtlingslagern über die Jahre ein Alltagsleben. Die institutionellen Strukturen des Lagers und die eigene Fluchtgeschichte werden in bestimmten Situationen relevant, dominieren jedoch nicht den Alltag, in dem Bewohnerinnen und Bewohner des Lagers erfolgreich Normalität etablieren. Sie ersetzen nach und nach die Notunterkünfte aus Zeltplanen durch Häuser in lokaler Bauweise; sie kümmern sich um ihren Lebensunterhalt – eröffnen beispielsweise Geschäfte, arbeiten für Hilfsorganisationen oder gehen anderen (auch gezwungenermaßen illegalen) Formen der Erwerbstätigkeit außerhalb des Lagers nach –; sie gestalten ihr Privatleben mit Familie und Freunden. Das in fast allen Lagern etablierte Schulsystem wird in unterschiedlichem Ausmaß genutzt. Einen Unterschied bedeutet es für die Normalisierung des Alltags, ob ein Lager die Möglichkeit bietet, Land zu kultivieren, oder ob die Flüchtlinge auf regelmäßige Essensrationen des internationalen Flüchtlingsregimes angewiesen sind. Aufgrund politischer Restriktionen gerade der Mobilität der Flüchtlinge ist das Leben im Lager jedoch auch durch Erwerbs- und Perspektivlosigkeit geprägt. Festzuhalten ist dabei, dass die tatsächliche Kontrolle des Lageralltags durch die Organisationen des Flüchtlingsregimes gering bleibt – es ist ein Alltag der Flüchtlinge, den sie auch im einschränkenden Kontext des Lagers aktiv gestalten.

Wenngleich Stimmen aus Forschung und Praxis die Einrichtung von Flüchtlingslagern kritisch diskutieren und sich UNHCR inzwischen vom Primat der Lagerunterbringung programmatisch distanziert, werden Flüchtlingslager auch in der näheren Zukunft eine wesentliche Unterbringungsart von Flüchtlingen im globalen Süden bleiben.

Quellen / Literatur

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Bochmann, Annett (2013): Die Ordnung des Räumlichen in einem Flüchtlingslager – ein Essay. In: Christiane Bähr/Hans Günther Homfeldt/Christian Schröder/Wolfgang Schröer/Cornelia Schweppe (Hg.): Weltatlas Soziale Arbeit. Jenseits aller Vermessungen. Weinheim, Basel: Beltz Juventa, S. 198-212.

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Goodwin-Gill, Guy S. (1998): The Refugee in International Law. 2. Aufl. Oxford/New York: Oxford University Press.

Harrell-Bond, Barbara E. (1986): Imposing Aid. Emergency Assistance to Refugees. Oxford, New York, Nairobi: Oxford University Press.

Horst, Cindy (2006): Transnational Nomads. How Somalis Cope with Refugee Life in the Dadaab Camps of Kenya. New York, Oxford: Berghahn.

Inhetveen, Katharina (2010): Die politische Ordnung des Flüchtlingslagers. Akteure - Macht – Organisation. Eine Ethnographie im südlichen Afrika. Bielefeld: transcript.

Inhetveen, Katharina (2013): Another Kind of Empowerment? Imported Power Structures and the International Refugee Regime in a Zambian Camp. In: Trialog 112/113 (1-2 2013), S. 54–59.

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Zum Thema



Kenia: Weltweit größtes Flüchtlingslager vor dem Aus?
http://www.bpb.de/gesellschaft/migration/newsletter/206616/fluechtlingslager-vor-dem-aus

Vereinte Nationen:
Interner Link: http://www.bpb.de/izpb/7428/vereinte-nationen

360 Grad Damaskus: Zur Lage der Flüchtlinge in der Region:
Interner Link: http://www.bpb.de/apuz/221178/360-grad-damaskus-zur-lage-der-fluechtlinge-in-der-region

Das Notaufnahmelager Gießen:
Interner Link: http://www.bpb.de/geschichte/zeitgeschichte/deutschlandarchiv/vanlaak20130331/

Themenseite Flucht:
http://www.bpb.de/politik/innenpolitik/flucht/

Fussnoten

Fußnoten

  1. Für die Institution des Flüchtlingslagers ist der juristisch-administrative Begriff "Flüchtling" (bzw. "refugee") von handlungsleitender Bedeutung. Wenn wir daher im Folgenden von "Flüchtlingen" sprechen, beziehen wir uns auf diejenigen, die unter diese juristisch-administrativ definierte Kategorie fallen und die daher im Prinzip in Flüchtlingslagern aufgenommen werden könnten. Viele der betreffenden Menschen leben allerdings informell und unregistriert in Zufluchtsländern (s.u.).

  2. Die Zuverlässigkeit von Zahlenangaben im Bereich der Zwangsmigration ist grundsätzlich problematisch, da Daten hier schwer zu erheben und Schätzungen unter Umständen politisch beeinflusst sind (s.a. Schmeidl/Jenkins 2003). Nach Schätzungen des UNHCR hielten sich Mitte 2015 in der "UN major region" Afrika 4.419.845 anerkannte Flüchtlinge und 73.294 Menschen in flüchtlingsähnlicher Situation auf, in der "major region" Asien waren es 7.853.396 anerkannte Flüchtlinge und 324.984 Menschen in flüchtlingsähnlicher Situation; weltweit geht UNHCR für diesen Zeitpunkt von 14.441.674 anerkannten Flüchtlingen und 655.959 Menschen in flüchtlingsähnlicher Situation aus (UNHCR (2015a), Annex table 1). Binnenvertriebene, also Menschen, die innerhalb ihres eigenen Landes auf der Flucht sind und keine Staatsgrenze überquert haben, sind in diesen Zahlen nicht enthalten.

  3. UNHCR (2015b), Annex table 18.

  4. UNHCR (2016).

  5. UNHCR (2015b), Annex table 18; Bakewell (2014), S. 128ff.

  6. S.a. UNHCR (2014), S. 4.

  7. Zur formalen und informellen Verteilung von Zuständigkeiten und Befugnissen unter den am Lagerbetrieb beteiligten Akteuren vgl. Inhetveen (2010), S. 81-140.

  8. Voutira/Harrell-Bond (1995), S. 211-213; Inhetveen (2010), S. 16f.

  9. Vgl. z.B. Pottier (1996); Inhetveen (2010), S. 141-148. Zu den wenigen institutionell gestützten Differenzierungen innerhalb der Flüchtlingsbevölkerung gehören unter anderem die Kategorien der Nationalität, des Geschlechts, der self reliance und der vulnerability.

  10. Global betrachtet ist UNHCR an der Einrichtung und Leitung der meisten Flüchtlingslager beteiligt. Es gibt jedoch auch solche, in denen UNHCR keine bzw. eine geringe Rolle spielt, insbesondere in Asien, z.B. in Thailand (Bochmann (2013), S. 206) oder Indien (Valatheeswaran/Irudaya Rajan (2011), S. 24).

  11. Zu den komplexen Hierarchien in Flüchtlingslagern vgl. Harrell-Bond (1986); Inhetveen (2010), S. 93-140; Turner (2005).

  12. Z.B. IOM/NRC/UNHCR (2015).

  13. Vgl. Inhetveen (2010), S. 165-190.

  14. Vgl. Inhetveen (2013).

  15. Vgl. die einschlägige Studie von Liisa Malkki (1995).

  16. Vgl. z.B. Lischer (2005).

  17. Wenn eine Flüchtlingssituation mehr als fünf Jahre und ohne Aussicht auf Lösung andauert, spricht man von einer protracted refugee situation (zur Diskussion des Begriffs s. Milner (2014), S. 152). Der Begriff bezieht sich auf die politische Konstellation, nicht auf die Exildauer individueller Flüchtlinge, die während einer andauernden Flüchtlingssituation durchaus mobil sein können.

  18. Inhetveen (2010), S. 253.

  19. Mit dem Begriff des "internationalen Flüchtlingsregimes" bezeichnen wir hier, den in der Literatur gängigen Gebrauch spezifizierend, ein institutionalisiertes System bestehend aus impliziten und expliziten Regeln und Normen, organisationalen Akteuren sowie operationalen Praktiken, wobei sich diese drei Elemente jeweils spezifisch auf den Umgang mit Flüchtlingen beziehen (Inhetveen (2010), S. 17; dort auch weitere Literatur).

  20. Strategien des Lebensunterhalts bilden einen Schwerpunkt der Ethnographie von Cindy Horst (2006) über das kenianische Lager Dadaab.

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Dieser Text ist unter der Creative Commons Lizenz "CC BY-NC-ND 3.0 DE - Namensnennung - Nicht-kommerziell - Keine Bearbeitung 3.0 Deutschland" veröffentlicht. Autoren/-innen: Annett Bochmann, Katharina Inhetveen für bpb.de

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Weitere Inhalte

ist wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Allgemeine Soziologie an der Universität Siegen. Ihre Forschungsschwerpunkte liegen in den Bereichen Flucht und Migration, Interaktionsforschung, qualitative Methoden der Sozialforschung und Südostasien-Studien.

ist Professorin für Allgemeine Soziologie an der Universität Siegen. Ihre Forschungsschwerpunkte liegen in den Bereichen Flucht/Mobilität/Rückmigration, Gewalt und Körper, Macht und Herrschaft, qualitative Methoden, Soziologie des südlichen Afrikas.