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Globale Flüchtlingskrise hält weiter an | Das Jahr 2016: Migration und Migrationspolitik im Fokus – Ein Rückblick | bpb.de

Das Jahr 2016: Ein Rückblick Globale Flüchtlingskrise hält weiter an Diskussion um kriminelle Geflüchtete Europa Literatur

Globale Flüchtlingskrise hält weiter an

Anna Flack Vera Hanewinkel Viktoria Latz

/ 8 Minuten zu lesen

Auch wenn derzeit wieder weniger Schutzsuchende nach Deutschland kommen – die weltweite Flüchtlingskrise hält weiter an. Vor allem der Krieg in Syrien trägt weiterhin zum weltweiten Fluchtgeschehen bei.

Flüchtlinge im Niemandsland zwischen Ungarn und Serbien im Mai 2016. (© picture-alliance, pixsell)

Nach Externer Link: Angaben des Interner Link: Flüchtlingshilfswerks der Vereinten Nationen (UNHCR) sind weltweit etwa 65,3 Millionen Menschen auf der Interner Link: Flucht. 21,3 Millionen davon gelten als internationale Flüchtlinge, weil sie außerhalb ihres Herkunftslandes Schutz gesucht haben. Dabei trägt insbesondere der Interner Link: Krieg in Syrien zum weltweiten Fluchtgeschehen bei. Laut UNHCR lebten Ende 2016 ca. 4,8 Millionen syrische Flüchtlinge allein in Syriens Nachbarländern, vor allem in der Interner Link: Türkei (2,8 Millionen), Interner Link: Libanon (eine Million) und Interner Link: Jordanien (655.000). Seit Beginn des Krieges 2011 im Zuge des "Arabischen Frühlings" bis Oktober 2016 haben 884.461 Syrer einen Asylantrag in einem europäischen Land Externer Link: gestellt, allen voran in Deutschland und Schweden. Syrien ist damit das weltweite Hauptherkunftsland von Flüchtlingen, vor Interner Link: Afghanistan (2,7 Millionen) und Interner Link: Somalia (1,1 Millionen).

In den letzten Monaten des Jahres 2016 spitzte sich die Situation in Syrien noch einmal zu. Symbolisch dafür steht der Externer Link: Kampf um die Stadt Aleppo. Die erschreckende Bilanz des Krieges zum Jahresende 2016: Mehr als die Hälfte aller Syrer ist auf der Flucht – Externer Link: 54 Prozent der vor dem Krieg etwa 22 Millionen Menschen umfassenden Bevölkerung. Der Großteil davon (55 Prozent, Externer Link: 6,8 Millionen Personen) flieht innerhalb Syriens vor der Gewalt, 39 Prozent haben in den Nachbarländern Schutz gesucht, vier Prozent in der Europäischen Union. Externer Link: Mehr als die Hälfte der Geflüchteten sind Kinder. Um den Flüchtlingsschutz für die syrische Bevölkerung zu gewährleisten, veranschlagte UNHCR Externer Link: 2016 eine Summe von rund 4,5 Milliarden US-Dollar, von denen zum Jahresende allerdings noch knapp zwei Milliarden US-Dollar fehlten. Somit bleibt der Flüchtlingsschutz weiterhin unterfinanziert.

Deutschland – Zahl der Asylsuchenden rückläufig

Nachdem im Interner Link: Jahr 2015 in der Bundesrepublik Deutschland eine Rekordzahl an neu eingereisten Asylsuchenden registriert worden war, entspannte sich die Situation im Laufe des Jahres 2016 deutlich. Wurden 2015 noch 890.000 Asylsuchende bei der Einreise nach Deutschland registriert, so waren es 2016 noch rund Externer Link: 321.000 Personen. Hintergrund war zum einen die bis Interner Link: März vollzogene Schließung der sogenannten "Balkanroute", über die 2015 die meisten Schutzsuchenden nach Mittel- und Nordeuropa gelangt waren. Zum anderen führte ein im März geschlossenes Abkommen mit der Türkei über die Rückführung irregulär in die Europäische Union eingereister Menschen zu einem Rückgang der Asylsuchendenzahl.

Insgesamt gingen 2016 745.545 Externer Link: Asylanträge (Erst- und Folgeanträge) in Deutschland ein. In dieser Zahl spiegelt sich allerdings auch der Bearbeitungsrückstau bei den Interner Link: Asylverfahren wider. Viele der Anträge, die das zuständige Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) erfasste, wurden von Personen gestellt, die bereits 2015 nach Deutschland eingereist waren, aber erst 2016 einen offiziellen Asylantrag bei der Bundesbehörde stellen konnten. Die Fluchtzuwanderung im Jahr 2016 nach Deutschland wird durch die Zahl der Asylanträge somit nicht gut abgebildet, da die Zahl neu eingereister Schutzsuchender deutlich darunter lag.

Nicht zuletzt aufgrund des hohen Bearbeitungsrückstaus geriet das BAMF in die Kritik. Im September 2015 erfolgte ein Wechsel an der Spitze der Behörde. Der neue Leiter Franz-Jürgen Weise, gleichzeitig Vorstandsvorsitzender der Bundesagentur für Arbeit, wurde mit dem Umbau des Bundesamtes beauftragt. Die Einführung des sogenannten Externer Link: integrierten Flüchtlingsmanagements und eine erhebliche Aufstockung des Personals – von 3.000 auf mehr als 7.600 Stellen – sollten bis Ende 2016 zur Verkürzung der Asylverfahren und zu einem Abbau der Zahl anhängiger Verfahren führen. Dennoch lagen Ende 2016 noch Externer Link: 434.000 Asylanträge beim BAMF, über die noch nicht entschieden worden war. Die Bearbeitung eines Asylantrags dauerte 2016 zwischen durchschnittlich 6 und 7,3 Monaten und damit deutlich länger als im Externer Link: Koalitionsvertrag von 2013 vorgesehen. Er legte fest, dass Asylverfahren nach spätestens drei Monaten abgeschlossen sein sollten. Die weitere Beschleunigung der Asylverfahren sowie die Gestaltung der gesellschaftlichen Integration der langfristig in Deutschland verbleibenden Flüchtlinge werden zwei der zentralen Aufgaben von Jutta Cordt sein, die im Februar 2017 die Leitung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge übernimmt.

Herkunftsländer von Asylsuchenden

Wie schon in den beiden Vorjahren war Syrien auch 2016 das Hauptherkunftsland von Asylbewerbern in Deutschland. Insgesamt registrierte das BAMF 266.000 Erstanträge syrischer Staatsangehöriger. Viele Asylanträge wurden auch von Menschen aus den kriegs- und krisengeschüttelten Ländern Interner Link: Afghanistan (127.000 Erstanträge) und Interner Link: Irak (96.000) gestellt. Stark rückläufig war hingegen die Zahl der Asylbewerber aus den Westbalkanländern, die 2014 und 2015 zu Interner Link: sicheren Herkunftsstaaten erklärt worden waren. Dadurch gibt es für Asylbewerber aus diesen Ländern kaum Perspektiven auf eine Anerkennung als Flüchtling in Deutschland. So ging beispielsweise die Zahl der von Albanern gestellten Asylanträge zurück – von 53.800 (2015) auf 14.900 (2016). Angestiegen ist dagegen die Arbeitsmigration aus den Westbalkanstaaten nach Deutschland. Mit dem am 23. Oktober 2015 in Kraft getretenen Asylpaket I (Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz) erhielten Bürger der Westbalkanstaaten die Möglichkeit, zwischen 2016 und 2020 über die deutschen Auslandsvertretungen in ihren Herkunftsländern eine Arbeitserlaubnis zu beantragen. Diese soll ihnen einen Externer Link: legalen Aufenthalt in Deutschland ermöglichen und eine Alternative zum – in den meisten Fällen aussichtslosen – Asylgesuch schaffen. Voraussetzung für die Erteilung einer Arbeitserlaubnis ist ein konkretes Jobangebot aus Deutschland und eine bestandene Vorrangprüfung. Zudem dürfen die Antragsteller in den vorherigen zwei Jahren keine Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bezogen haben. Nach Externer Link: Recherchen der Wochenzeitung DIE ZEIT hat die Bundesagentur für Arbeit zwischen Januar und November 2016 rund 50.000 Arbeitserlaubnisse an Albaner, Bosnier, Serben, Montenegriner, Mazedonier und Kosovaren erteilt – rund dreimal so viele wie im Vorjahr (2015: 16.500 Erlaubnisse). Ein Visum hätten bis Ende Oktober dagegen nicht einmal die Hälfte, lediglich 21.000 Personen, beantragt – 14.400 mit positivem Bescheid.

Verschärfung des Asylrechts – häufiger subsidiärer Schutz

Insgesamt hat das BAMF 2016 über 695.733 Asylanträge entschieden. In 62,4 Prozent der Fälle wurde ein Interner Link: Schutzstatus gewährt (Gesamtschutzquote 2015: Externer Link: 49,8 Prozent). Der Großteil der Antragsteller darf also (vorerst) in Deutschland bleiben. Die im Vergleich zu 2015 höhere Schutzquote erklärt sich durch die sinkende Zahl von Asylsuchenden aus den Westbalkanstaaten, deren Asylanträge fast durchgängig abgelehnt werden. Die Schutzquote bei Asylbewerbern aus Syrien, Irak, Iran und Eritrea ist dagegen weiterhin hoch (mehr als 45 Prozent). Allerdings gewährt das BAMF im Vergleich zu den Vorjahren deutlich seltener die Anerkennung als Flüchtling, stattdessen aber häufiger sogenannten subsidiären Schutz. Wurde dieser 2015 in nur 0,6 Prozent aller Sachentscheidungen über Asylanträge gewährt, so belief sich der Anteil 2016 auf Externer Link: 22,1 Prozent der Fälle. Besonders Syrer erhalten zunehmend nur noch subsidiären Schutz. Das BAMF begründet dies in den Asylbescheiden damit, dass in der Anhörung im Asylverfahren die individuelle Verfolgung des Schutzsuchenden in Syrien nicht hinreichend dargelegt werden konnte – eine Voraussetzung für die Zuerkennung des Flüchtlingsschutzes nach der Interner Link: Genfer Flüchtlingskonvention. Für die Betroffenen ist diese Entscheidung folgenreich, denn das im Interner Link: März 2016 in Kraft getretene Asylpaket II (Externer Link: Gesetz zur Einführung beschleunigter Asylverfahren) hat die Rechte von subsidiär Geschützten deutlich eingeschränkt. Es sieht unter anderem vor, dass der Familiennachzug bis März 2018 ausgesetzt wird. Weil der subsidiäre Schutz 2015 an wenige Geflüchtete vergeben worden war (rund 1.700 Menschen), sah es zunächst so aus, als wäre nur ein überschaubarer Personenkreis von den Einschränkungen betroffen. Die zunehmend häufige Vergabe des subsidiären Schutzes führt nun aber dazu, dass mehr und mehr Geflüchtete ihre Familienangehörigen nicht unmittelbar nach Erhalt eines positiven Asylentscheids nachholen dürfen. Menschenrechts- und Flüchtlingshilfsorganisationen befürchten, dies könnte dazu führen, dass die Zahl der Frauen und Kinder steigt, die sich auf die gefährliche Reise über das Mittelmeer machen, um ihren Ehemännern und Vätern nach Europa zu folgen. Nach Externer Link: Angaben des UN-Flüchtlingshilfswerks UNHCR sind 43 Prozent der seit dem 1. Januar 2016 über das Mittelmeer nach Europa gekommenen Migranten Frauen und Kinder.

Abschiebungen und freiwillige Rückführungen

Neben dem Asylpaket II trat im März ein Externer Link: Gesetz in Kraft, das die Abschiebung straffällig gewordener Ausländer aus Deutschland erleichtern soll. Es ist eine Reaktion auf die zahlreichen Diebstähle und sexuellen Übergriffe auf Frauen in der Externer Link: Silvesternacht 2015 in Interner Link: Köln. Diese hatten intensive Debatten über die Integrationsfähigkeit bestimmter Zuwanderergruppen ausgelöst, da die Tatverdächtigen überwiegend aus den nordafrikanischen Maghreb-Staaten stammten. Interner Link: Im Mai Externer Link: beschloss der Bundestag, Marokko, Algerien und Tunesien als "sichere Herkunftsstaaten" einzustufen, um die Asylverfahren von Bürgern aus diesen Staaten beschleunigen zu können. Bis Ende 2016 war die Zustimmung des Bundesrates allerdings (noch) nicht erfolgt. Bislang scheiterte sie am Widerstand der Grünen. Keines der drei Länder fand sich 2016 unter den zehn wichtigsten Herkunftsländern von Asylsuchenden.

Bereits seit Herbst 2015 war der Druck auf die Bundesländer erhöht worden, mehr abgelehnte Asylbewerber in ihre Herkunftsländer zurückzuführen. Externer Link: Bis Oktober 2016 reisten 47.928 Personen im Rahmen des Externer Link: Förderprogramms REAG/GARP freiwillig aus Deutschland aus, im Vergleich zum Vorjahr zunehmend in den Irak, Iran und nach Afghanistan. Die häufigsten Rückkehrländer waren die Westbalkanstaaten. Bundesinnenminister Thomas de Maizière plädiert für den weiteren Ausbau der freiwilligen Rückkehr, bei der Ausreisepflichtige entweder die Reisekosten erstattet oder Gelder für den Start in ein neues Leben zur Verfügung gestellt bekommen. Diese kostengünstigere Alternative funktioniere aber nur, wenn Personen, die nicht freiwillig ausreisen, weiterhin durch Abschiebungen in ihr Heimatland zurückgeführt würden. Allein bis Oktober 2016 geschah dies in Externer Link: 22.788 Fällen. Zudem lebten rund 168.000 (Stand: Ende Juni 2016) Personen mit einer Interner Link: Duldung in Deutschland – ihre Abschiebung ist etwa aus rechtlichen oder dringenden humanitären Gründen "vorübergehend ausgesetzt" worden.

Obwohl sich Teile der Zivilgesellschaft Interner Link: aktiv gegen Abschiebungen einsetzen, steht die Praxis der Rückführung abgelehnter Asylbewerber in ihre Herkunftsländer eher selten in der Kritik. Für hitzige Debatten sorgte 2016 allerdings die Frage, ob Menschen nach Afghanistan abgeschoben werden dürfen. Nach Externer Link: Angaben der Bundesregierung hielten sich Ende September rund 12.500 ausreisepflichtige afghanische Staatsangehörige in Deutschland auf. Anfang Oktober hatten die Europäische Union und die Bundesregierung mit der afghanischen Regierung Interner Link: Vereinbarungen zur Abschiebung afghanischer Staatsangehöriger getroffen, die ohne Aufenthaltserlaubnis in Europa leben. Obwohl die Sicherheitslage in vielen Gebieten Afghanistans von Menschenrechtsorganisationen weiterhin Externer Link: als prekär eingestuft wird und die Opposition Abschiebungen nach Afghanistan scharf kritisiert, hat die Bundesregierung damit begonnen, abgelehnte Asylbewerber und Straftäter in das Land Externer Link: zurückzuschicken. Seit 2009 bis Mitte 2016 sind nach Externer Link: Angaben der UN-Mission UNAMA in Afghanistan fast 23.000 Zivilisten getötet und mehr als 40.000 verletzt worden. Mitte Dezember Externer Link: stimmte der Bundestag für eine Interner Link: Verlängerung des Einsatzes der Bundeswehr am Hindukusch.

Weitere Inhalte

Anna Flack ist wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Migrationsforschung und Interkulturelle Studien (IMIS) der Universität Osnabrück und Redakteurin bei focus Migration. E-Mail Link: anna.flack@uni-osnabrueck.de

Vera Hanewinkel ist wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Migrationsforschung und Interkulturelle Studien (IMIS) der Universität Osnabrück und Redakteurin bei focus Migration.
E-Mail Link: vera.hanewinkel@uni-osnabrueck.de

Viktoria Latz ist studentische Hilfskraft in der Redaktion von focus Migration am Institut für Migrationsforschung und Interkulturelle Studien (IMIS) der Universität Osnabrück.
E-Mail Link: vlatz@uni-osnabrueck.de