Anerkannten Flüchtlingen kommt nach der Genfer Flüchtlingskonvention nicht nur ein Abschiebeschutz zu, sondern auch eine Reihe von sozialen und politischen Rechten. Diese sollen eine Integration, als dauerhafte Lösung der Flüchtlingssituation, und schließlich die Erlangung der Staatsbürgerschaft ermöglichen. Diese Rechte stehen auch Resettlementflüchtlingen zu. In der Regel profitieren sie jedoch zusätzlich von weiteren Angeboten, die sich von Land zu Land unterscheiden.
Auf der sogenannten "Norrköping-Konferenz" wurden 2001 einige Prinzipien der Integration von Resettlementflüchtlingen festgelegt
Ein wesentlicher Vorteil bei der Integration von Resettlement- gegenüber anderen Flüchtlingen ist, dass die Ankunft vorbereitet und geplant werden kann. Dazu gehören sowohl Orientierungs- und Sprachkurse vor der Abreise ins Aufnahmeland, die insbesondere realistische Erwartungen vermitteln sollen. Im Ankunftsland können Flüchtlinge in passende Gemeinden vermittelt werden, in denen es entsprechende Schulplätze, Gesundheits- und Traumaversorgung gibt oder in denen bereits Verwandte der Flüchtlinge leben. Die aufnehmenden Gemeinden können sich frühzeitig auf die Ankunft der Flüchtlinge einstellen.
Häufig helfen auch soziale Netzwerke des Flüchtlings und Ehrenamtliche den Neuankommenden bei den ersten Schritten in der neuen Umgebung. Für die Gegenseitigkeit des Integrationsprozesses ist dies relevant. Allerdings gibt es bislang keine allgemeinen Kriterien, an denen eine erfolgreiche Integration gemessen werden könnte. Die Integration, die im Resettlement besser planbar ist, ist letztlich von den aufnehmenden Gesellschaften und den aufzunehmenden Flüchtlingen abhängig.
Dieser Text ist Teil des Kurzdossiers