UNHCR-Resettlement
Das von UNHCR verwaltete System des Resettlements basiert auf der Selbstverpflichtung von Staaten, jährlich eine bestimmte Anzahl, eine sogenannte Quote, von Flüchtlingen durch das Programm aufzunehmen. Obwohl die Zahlen aufgrund innenpolitischer Entwicklungen stark schwanken können, gibt dies UNHCR eine gewisse Planungssicherheit und die Möglichkeit, das globale System des Resettlements als eine dauerhafte Lösung für besonders schutzbedürfte Flüchtlinge aufrechtzuerhalten. Dies erlaubt es UNHCR auch, Resettlement strategisch einzusetzen und über einen längeren Zeitraum zur Lösung von dauerhaften Fluchtsituationen beizutragen. So wurden zwischen 2005 und 2015 fast 100.000
Neben den längerfristig festgelegten Resettlementquoten ruft UNHCR die Resettlementstaaten aber auch regelmäßig dazu auf, bestimmte Gruppen von Flüchtlingen möglichst schnell aufzunehmen, wie beispielsweise irakische Flüchtlinge 2008, Flüchtlinge aus Tunesien 2012 und syrische Flüchtlinge ab 2014. Im Rahmen solcher ad hoc-Verfahren nehmen oft auch Länder Flüchtlinge auf, die ansonsten keine jährliche Aufnahmequote haben.
Humanitäre Aufnahmeprogramme (HAP)
2013 kündigte die deutsche Bundesregierung an, 5.000 syrischen Flüchtlingen aus dem Libanon durch ein
humanitäre Kriterien wie Zugehörigkeit zu einer verfolgten Minderheit,
Verbindungen zu Deutschland,
Potenzial, zum Wiederaufbau Syriens beizutragen.
In Folgeprogrammen der Bundesregierung und der Bundesländer, durch die zusammen mit dem ersten Programm fast 30.000 Syrer aus der ganzen Region aufgenommen wurden, galt nur noch das Kriterium der Familienverbindung nach Deutschland. Diese Kriterien weichen deutlich von den Kategorien besonderer Schutzbedürftigkeit des Resettlements ab. Tatsächlich wurde in den meisten Fällen nicht einmal ein Flüchtlingsstatus überprüft, wobei aufgrund der Umstände des Konflikts in Syrien davon ausgegangen wurde, dass es sich um Flüchtlinge handelte (sogenannte prima facie Flüchtlinge). Für UNHCR waren die nicht-humanitären Kriterien des HAP eine normative Herausforderung, die es umging, indem es, soweit es involviert war, nur registrierte Flüchtlinge mit humanitären Ansprüchen vermittelte.
Tatsächlich generierte das HAP für Syrer jedoch eine neue Form der Neuansiedlung, die für Schutzbedürftige schnell und mit geringerem Aufwand humanitären Zugang zu einem sicheren Staat bietet. Zwar wurden auch in den 1990er Jahren bereits humanitäre Visa an bosnische Flüchtlinge ausgegeben, jedoch weitaus weniger gezielt und strukturiert und ohne anschließenden Schutzstatus. Im Fall von HAP finden Interviews und eine Auswahl statt, die dem regulären Resettlementsystem nicht unähnlich sind. Anders als im Resettlement bietet HAP allerdings keinen Flüchtlingsstatus, sondern nur temporären Schutz mit eingeschränkten Rechten. Dennoch rief UNHCR Anfang 2014 westliche Staaten dazu auf, mehr Syrer nicht nur durch Resettlement, sondern auch durch HAP aufzunehmen
Umsiedlung (Relocation)
Die Umsiedlung wird in der EU häufig im gleichen Atemzug mit dem Resettlement genannt. Es handelt sich dabei jedoch um kein Schutzprogramm wie beim Resettlement oder beim HAP, sondern um einen innereuropäischen Mechanismus zur Verteilung von Asylbewerbern. Nach der EU-
Dieser Text ist Teil des Kurzdossiers