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Resettlement im Vergleich zu anderen Aufnahmeprogrammen | Legale Zugänge zum Flüchtlingsschutz: Resettlement und andere Aufnahmeprogramme für Flüchtlinge | bpb.de

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Resettlement im Vergleich zu anderen Aufnahmeprogrammen

J. Olaf Kleist

/ 4 Minuten zu lesen

Menschen, die in einem anderen Land Asyl suchen wollen, sind zumeist zu einer irregulären Einreise gezwungen, um einen Asylantrag stellen zu können. Demgegenüber bieten Resettlementprogramme die Möglichkeit, auf legalem Weg in das Zufluchtsland zu gelangen. Neben dem Resettlement ermöglichen dies auch andere humanitäre Aufnahmeprogramme.

Eine geflüchtete syrische Familie läuft im Februar 2016 durch das Mangere Refugee Resettlement Centre in Neuseeland. (© picture-alliance, Newscom | Rafael Ben-Ari)

UNHCR-Resettlement

Das von UNHCR verwaltete System des Resettlements basiert auf der Selbstverpflichtung von Staaten, jährlich eine bestimmte Anzahl, eine sogenannte Quote, von Flüchtlingen durch das Programm aufzunehmen. Obwohl die Zahlen aufgrund innenpolitischer Entwicklungen stark schwanken können, gibt dies UNHCR eine gewisse Planungssicherheit und die Möglichkeit, das globale System des Resettlements als eine dauerhafte Lösung für besonders schutzbedürfte Flüchtlinge aufrechtzuerhalten. Dies erlaubt es UNHCR auch, Resettlement strategisch einzusetzen und über einen längeren Zeitraum zur Lösung von dauerhaften Fluchtsituationen beizutragen. So wurden zwischen 2005 und 2015 fast 100.000 Interner Link: burmesische Flüchtlinge aus Thailand resettled, fast 80.000 alleine in die Interner Link: USA. Idealerweise kann durch die Aufnahme einer größeren Anzahl von Flüchtlingen auch die Integration der verbliebenen Flüchtlinge im Aufenthaltsland ermöglicht werden. Dies ist im Fall Thailands allerdings nicht passiert, wo noch immer über 70.000 Burmesen mit ungeklärten Zukunftsperspektiven in Flüchtlingslagern leben.

Neben den längerfristig festgelegten Resettlementquoten ruft UNHCR die Resettlementstaaten aber auch regelmäßig dazu auf, bestimmte Gruppen von Flüchtlingen möglichst schnell aufzunehmen, wie beispielsweise irakische Flüchtlinge 2008, Flüchtlinge aus Tunesien 2012 und syrische Flüchtlinge ab 2014. Im Rahmen solcher ad hoc-Verfahren nehmen oft auch Länder Flüchtlinge auf, die ansonsten keine jährliche Aufnahmequote haben.

Humanitäre Aufnahmeprogramme (HAP)

2013 kündigte die deutsche Bundesregierung an, 5.000 syrischen Flüchtlingen aus dem Libanon durch ein Interner Link: humanitäres Aufnahmeprogramm temporären Schutz zu gewähren. Die Kriterien für Aufnahmeberechtigte, die zusammen mit UNHCR entwickelt wurden, sahen drei Kategorien vor:

  1. humanitäre Kriterien wie Zugehörigkeit zu einer verfolgten Minderheit,

  2. Verbindungen zu Deutschland,

  3. Potenzial, zum Wiederaufbau Syriens beizutragen.

In Folgeprogrammen der Bundesregierung und der Bundesländer, durch die zusammen mit dem ersten Programm fast 30.000 Syrer aus der ganzen Region aufgenommen wurden, galt nur noch das Kriterium der Familienverbindung nach Deutschland. Diese Kriterien weichen deutlich von den Kategorien besonderer Schutzbedürftigkeit des Resettlements ab. Tatsächlich wurde in den meisten Fällen nicht einmal ein Flüchtlingsstatus überprüft, wobei aufgrund der Umstände des Konflikts in Syrien davon ausgegangen wurde, dass es sich um Flüchtlinge handelte (sogenannte prima facie Flüchtlinge). Für UNHCR waren die nicht-humanitären Kriterien des HAP eine normative Herausforderung, die es umging, indem es, soweit es involviert war, nur registrierte Flüchtlinge mit humanitären Ansprüchen vermittelte.

Tatsächlich generierte das HAP für Syrer jedoch eine neue Form der Neuansiedlung, die für Schutzbedürftige schnell und mit geringerem Aufwand humanitären Zugang zu einem sicheren Staat bietet. Zwar wurden auch in den 1990er Jahren bereits humanitäre Visa an bosnische Flüchtlinge ausgegeben, jedoch weitaus weniger gezielt und strukturiert und ohne anschließenden Schutzstatus. Im Fall von HAP finden Interviews und eine Auswahl statt, die dem regulären Resettlementsystem nicht unähnlich sind. Anders als im Resettlement bietet HAP allerdings keinen Flüchtlingsstatus, sondern nur temporären Schutz mit eingeschränkten Rechten. Dennoch rief UNHCR Anfang 2014 westliche Staaten dazu auf, mehr Syrer nicht nur durch Resettlement, sondern auch durch HAP aufzunehmen. Allerdings folgte dem nur Österreich mit einem gemischten Programm aus Resettlement und HAP für 1.500 Syrer. Inzwischen ist HAP jedoch, obwohl selten praktiziert, neben dem klassischen Resettlement zu einem weiteren offiziellen Aufnahmeinstrument des globalen Flüchtlingsregimes geworden.

Umsiedlung (Relocation)

Die Umsiedlung wird in der EU häufig im gleichen Atemzug mit dem Resettlement genannt. Es handelt sich dabei jedoch um kein Schutzprogramm wie beim Resettlement oder beim HAP, sondern um einen innereuropäischen Mechanismus zur Verteilung von Asylbewerbern. Nach der EU-Interner Link: Dublin-Verordnung ist in der Regel jener Staat für ein Asylverfahren verantwortlich, durch den der Antragsteller den Schengenraum betreten hat. Dadurch sind die Länder an der südlichen Peripherie Europas, insbesondere Malta, Italien und Griechenland, oft über ihre institutionellen Aufnahmekapazitäten belastet. In solchen Fällen können andere Mitgliedstaaten einspringen und durch eine Umsiedlung der Asylbewerber das Asylverfahren übernehmen. Obwohl die EU immer wieder zu einer solchen solidarischen Handlung und damit auch Lastenteilung zwischen den europäischen Staaten aufruft, insbesondere im Sommer 2015, als 160.000 Umsiedlungsplätze verlangt wurden, sind kaum EU-Staaten bereit, solche Umsiedlungen vorzunehmen.

Dieser Text ist Teil des Kurzdossiers Interner Link: Legale Zugänge zum Flüchtlingsschutz: Resettlement und andere Aufnahmeprogramme für Flüchtlinge.

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Dr. phil., Politikwissenschaftler und Mitglied am Institut für Migrationsforschung und Interkulturelle Studien (IMIS), Universität Osnabrück; Gründer des Netzwerks Flüchtlingsforschung.