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EU: Reaktionen auf die Fluchtzuwanderung | Das Jahr 2015: Flucht und Flüchtlinge im Fokus – ein Rückblick | bpb.de

Das Jahr 2015: Ein Rückblick Fluchtmigration: Hintergründe Verwaltungs- und Infrastrukturkrise EU: Reaktionen auf die Fluchtzuwanderung Flüchtlingszahlen weltweit

EU: Reaktionen auf die Fluchtzuwanderung

Vera Hanewinkel

/ 5 Minuten zu lesen

In der Europäischen Union ist im Jahr 2015 die Zahl der Menschen, die vor Krieg, Verfolgung und Not fliehen, gegenüber dem Vorjahr deutlich angestiegen. Die Fluchtzuwanderung konzentriert sich dabei aber nur auf einige wenige Staaten. Diese ungleiche Verteilung der Asylanträge führt zu teilweise heftigen Debatten um Kernelemente des Europäischen Asylsystems und Möglichkeiten der Zuwanderungsbegrenzung.

Der griechische Premier Alexis Tsipras und der Präsident von Guinea, Alpha Conde, beim Gipfeltreffen der EU-Länder und afrikanischen Länder zur Flüchtlingskrise. (© picture-alliance, AA)

Dublin-System am Scheideweg

Die Interner Link: Dublin-Verordnung wird von allen EU-Mitglieds- und Schengenstaaten angewendet. Sie besagt, dass in der Regel derjenige Staat für die Prüfung eines Asylverfahrens zuständig ist, in den ein Asylsuchender als erstes eingereist ist. Damit wurde die Verantwortung für die Bearbeitung der Asylanträge im Wesentlichen an die an der EU-Außengrenze gelegenen Staaten wie Griechenland oder Italien übertragen, die sich mit der Fluchtzuwanderung allein gelassen und teilweise vollkommen überfordert fühlten, wie die katastrophalen Zustände bei der Versorgung und Unterbringung von Asylsuchenden in diesen Ländern deutlich machen. Erst Ende August hatte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) verkündet, Dublin-Überstellungen von syrischen Asylantragstellern auszusetzen. Im November wurde das Dublin-Verfahren für syrische Flüchtlinge dann per Anweisung des Bundesinnenministeriums wieder eingeführt. Wie viele syrische Asylsuchende nun tatsächlich an andere Mitgliedstaaten überstellt werden, bleibt abzuwarten. Das Ersteinreiseland der meisten Flüchtlinge in der Interner Link: Europäischen Union ist derzeit Griechenland. Einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) von Dezember 2011 zufolge, dürfen Asylsuchende nicht an Mitgliedstaaten überstellt werden, deren Asylsysteme "systemische Mängel" aufweisen. Solche "systemischen Mängel" sind Interner Link: Griechenlands Asylsystem attestiert worden. Von Deutschland aus kann dorthin also nicht überstellt werden. Ist der Flüchtling auf seinem Weg von Griechenland nach Deutschland allerdings in einem anderen EU-Staat als asylsuchend registriert worden – was sich in der europäischen Datenbank zur Speicherung von Fingerabdrücken von Asylsuchenden (EURODAC) nachprüfen lässt – dann kann ggf. an diesen Staat überstellt werden. Die in vielen EU-Staaten praktizierte "Praxis des Durchwinkens" ohne eine Registrierung der Flüchtlinge führt allerdings dazu, dass Überstellungen nicht vorgenommen werden können.

Faktisch ist das Dublin-Verfahren mit einem sehr hohen Verwaltungsaufwand verbunden und in der Praxis kaum erfolgreich, wie Externer Link: Zahlen aus 2014 belegen. Demnach erhielt Deutschland zwar in 27.157 Fällen auf Anfrage die Zustimmung eines anderen Mitgliedstaates, Asylbewerber zum Zwecke der Antragsbearbeitung überstellen zu dürfen. Tatsächlich wurden dann aber nur 4.772 Personen zur Bearbeitung ihres Asylantrags in ein anderes EU-Land abgeschoben. Grundsätzlich gilt: Erfolgt eine Überstellung nicht innerhalb von sechs Monaten nach Stellen des Übernahmeersuchs, müssen die deutschen Behörden das Asylverfahren durchführen. Immer mehr führende Politiker kommen jetzt zu einer Erkenntnis, die viele Migrationsforscher und Flüchtlingsaktivisten schon seit langem vertreten: Das Dublin-System funktioniert nicht (mehr). Dennoch ist es bis heute geltendes EU-Recht. Auf eine andere Regelung zur Verteilung von Asylsuchenden auf die EU-Mitgliedstaaten, wie einen verbindlichen Verteilungsschlüssel, der Faktoren wie Bevölkerungsgröße, Wirtschaftskraft oder die Zahl bereits aufgenommener Flüchtlinge berücksichtigt, konnten sich die 28 Staats- und Regierungschefs bislang nicht einigen. Stattdessen konzentrieren sich ihre Anstrengungen – alten Mustern folgend – auf die verstärkte Kontrolle der EU-Außengrenze und die Kooperation mit der Türkei, dem wichtigsten Transitland syrischer Flüchtlinge, die in einen EU-Mitgliedstaat weiterreisen wollen.

Vorfeldsicherung: EU-Türkei-Deal

Wie Ende November auf einem Sondergipfel in Brüssel beschlossen wurde, soll die Türkei den Grenzschutz verstärken und so verhindern, dass Schutzsuchende in die EU einreisen. Im Gegenzug dazu stellt die EU drei Milliarden Euro für die Verbesserung der Lebensbedingungen von Flüchtlingen in der Türkei zur Verfügung, verspricht die Einführung der visumfreien Einreise türkischer Staatsangehöriger in den Schengenraum und nimmt die Beitrittsverhandlungen mit der Türkei wieder auf. Der Externer Link: Deal ist umstritten. Ein im November vorgelegter Externer Link: Bericht der EU-Kommission verweist auf die zunehmende Beschränkung der Meinungs- und Versammlungsfreiheit in der Türkei, die seit Herbst 2005 in Externer Link: EU-Beitrittsverhandlungen steht. Menschenrechts- und Minderheitenschutz seien nicht ausreichend gewährleistet. Einige Kommentatoren warnen, dass sich die EU nicht erpressbar machen dürfe. Ob sich die Situation der über zwei Millionen Flüchtlinge in der Türkei verbessern wird, ist ebenfalls fraglich. Die Türkei hat zwar die Genfer Flüchtlingskonvention von 1951 und das dazugehörige Protokoll aus dem Jahr 1967 unterzeichnet, dabei aber einen geografischen Vorbehalt angemeldet: Die Genfer Flüchtlingskonvention findet nur auf Schutzsuchende aus Europa Anwendung. Damit sind nicht-europäische Flüchtlinge weitgehend von der Möglichkeit ausgeschlossen, dauerhaft in der Türkei zu bleiben und dort Zugang zu zentralen gesellschaftlichen Bereichen wie dem Bildungssystem und dem Arbeitsmarkt sowie zu wohlfahrtsstaatlichen Leistungen zu erhalten. Stattdessen sieht sich die Türkei nur als temporärer Zufluchtsort: Asylsuchende dürfen solange in der Türkei bleiben, wie ihr Asylgesuch vom des Hohen Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen (UNHCR) und vom türkischen Innenministerium bearbeitet wird. Erhalten sie den Flüchtlingsstatus, wird über das Resettlement-Programm UNHCR ein Land gesucht, in das sie umgesiedelt werden können. Angesichts der großen Zahl der Flüchtlinge aus Syrien, die bereits in der Türkei leben, stehen die Chancen auf eine tatsächliche Umsiedlung in ein anderes Land allerdings schlecht. Der UNHCR beziffert die Externer Link: Zahl der weltweit benötigten Resettlement-Plätze im Jahr 2015 auf 960.000. Weltweit stellen Staaten aber nur rund 100.000 solcher Plätze zur Verfügung. Angesichts dieser Lücke zwischen Bedarf und Angebot ist abzusehen, dass die syrischen Flüchtlinge in der Türkei längerfristig in einer Situation der "dauerhaften Vorläufigkeit" leben werden. Solange ihnen in der Türkei kein Zugang zu zentralen Bereichen gesellschaftlicher Teilhabe – insbesondere Bildung und Arbeit – gewährt wird, steht zu erwarten, dass sich weiterhin viele von ihnen einen Weg in die Europäische Union suchen werden.

Kooperation mit afrikanischen Staaten

Mit dem Ziel, die Flüchtlingsbewegung auf der Westbalkanroute in "geordnete Bahnen" zu lenken und dem Eindruck von Chaos entgegenzuwirken, verabschiedeten Staatschefs der an der Balkanroute gelegenen Nationalstaaten Ende Oktober einen Externer Link: 17-Punkte-Aktionsplan. Neben einem stärkeren Informationsaustausch über die Migrationsbewegungen und einer besseren Versorgung der Flüchtlinge auf der Balkanroute sieht dieser unter anderem auch eine Intensivierung der Zusammenarbeit mit Herkunftsländern von Asylsuchenden, wie Afghanistan und Pakistan, vor, damit abgelehnte Asylbewerber aus diesen Staaten schneller wieder dorthin abgeschoben werden können. Bereits in der Vergangenheit hatte die Interner Link: EU zunehmend Drittstaaten in ihr Grenzregime einbezogen, um Migranten davon abzuhalten (illegal) in den EU-Raum einzureisen. Diese "Vorfeldsicherung" war jedoch teilweise von politischen Entwicklungen wie dem Bürgerkrieg in Libyen, einem weiteren wichtigen Transitland für Migranten auf dem Weg in die Europäische Union, aufgelöst worden. Sie soll nun verstärkt wieder aufgebaut werden. Zu diesem Zweck trafen sich die EU-Staats- und Regierungschefs im November in der maltesischen Hauptstadt Valetta mit Vertretern aus 35 afrikanischen Staaten. Dabei verabschiedeten sie eine Externer Link: politische Erklärung und einen Externer Link: Aktionsplan, der die Bekämpfung von Armut und Perspektivlosigkeit, eine verbesserte Zusammenarbeit in Bezug auf die Steuerung legaler Migration, mehr Schutz für Migranten und Asylbewerber, die Bekämpfung irregulärer Migration sowie von Schleusernetzwerken und Menschenhandel und eine verbesserte Kooperation bei Rückführung und Rückübernahme von Migranten vorsieht. Über einen Externer Link: Nothilfe-Treuhandfonds für Afrika will die EU die Lebensbedingungen in afrikanischen Staaten verbessern, damit sich Menschen von dort nicht zur Abwanderung nach Europa entschließen. Ob diese Maßnahmen allerdings Wirkung zeigen, wird von Migrationsforschern bezweifelt, unter anderem deshalb, weil sie die Komplexität von Migrationsprozessen ausblenden.

Dieser Text ist Teil des Kurzdossiers Interner Link: Jahresrückblick Migration 2015.

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Vera Hanewinkel ist wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Migrationsforschung und Interkulturelle Studien (IMIS) der Universität Osnabrück und Redakteurin bei focus Migration.
E-Mail Link: vera.hanewinkel@uni-osnabrueck.de