Im Wintersemester 2014/2015 waren an den Universitäten und Fachhochschulen in Deutschland insgesamt 319.283 ausländische Studierende eingeschrieben, das sind ca. 12 Prozent aller knapp 2,7 Millionen Studierenden.
Die Entwicklung der Studierendenzahlen der vergangenen Jahre zeigt, dass das Wachstum der Gruppe der ausländischen Studierenden seit 2008 vor allem aus der Zunahme der Zahl der Bildungsausländer resultiert (siehe Abb. 1). Auch wenn die Anzahl der statistisch erfassten Bildungsausländer unter derjenigen der ausländischen Studierenden liegt, erlaubt die Zahl der ausländischen Studierenden immerhin eine brauchbare Annäherung. In Ermangelung differenzierterer Zahlen beschränken sich die folgenden Ausführungen zumeist auf die Entwicklung und Verteilung ausländischer Studierender in Deutschland, wohl wissend, dass die Erfassung der internationalen Studierendenmobilität und ihrer Folgen eigentlich einer genaueren statistischen Aufschlüsselung bedarf – eine Schwierigkeit, mit der auch statistische Landesämter und die am Thema interessierten Hochschulen umzugehen haben.
Ausländische Studierende in Deutschland studieren zu 67,8 Prozent an Universitäten (deutsche Studierende: 64,2 Prozent), 28,8 Prozent sind an Fachhochschulen (33,2 Prozent) und 3,3 Prozent an Kunsthochschulen (1,3 Prozent) immatrikuliert.
Im Jahr 2013 stammen internationale Studierende in Deutschland aus folgenden Herkunftsregionen: Die meisten Bildungsausländer kommen aus Asien (35,4 Prozent), 27,4 Prozent aus Osteuropa, 18,9 Prozent aus Westeuropa, 9,8 Prozent aus Afrika, 8,1 Prozent aus Amerika und 0,3 Prozent aus Australien und Ozeanien.
Weltweit am mobilsten sind chinesische Studierende, sie machen 20 Prozent der internationalen Studierenden in den sogenannten Industrieländern aus. Auch in Deutschland bilden chinesische Studierende – vor Studierenden aus Russland und Indien – die größte Gruppe: 2013 kamen gut 12 Prozent der studierenden Bildungsausländer aus China. Unter den in Deutschland studierenden Bildungsausländern aus der EU stellen österreichische und bulgarische Studierende die größten Gruppen dar (siehe Tab. 1).
Tabelle 1: Hauptherkunftsländer von Bildungsausländern und -ausländerinnen in Deutschland im Jahr 2013
Herkunftsland | Anzahl der Studierenden |
---|---|
China | 25.565 |
Russland | 10.912 |
Österreich | 8.655 |
Indien | 7.255 |
Bulgarien | 6.764 |
Türkei | 6.666 |
Ukraine | 6.264 |
Kamerun | 5.833 |
Iran | 4.928 |
Marokko | 4.498 |
Quelle: Deutscher Akademischer Austauschdienst (DAAD)/Deutsches Zentrum für Hochschul- und Wissenschaftsforschung (DZHW) (2014): Wissenschaft weltoffen Kompakt 2014. Daten und Fakten zur Internationalität von Studium und Forschung in Deutschland. Bielefeld, S. 3. Online verfügbar unter: Externer Link: http://www.wissenschaftweltoffen.de/kompakt/wwo2014_kompakt_de.pdf (Zugriff: 20.7.2015).
Internationale Studierende aus Drittstaaten
Die deutsche Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, die Zahl der ausländischen Studierenden in Deutschland von heute 300.000 bis zum Jahr 2020 auf 350.000 zu steigern, damit Deutschland im internationalen Wettbewerb weiterhin eines der fünf führenden Zielländer für international mobile Studierende bleibt:
Rechtliche Bedingungen
Ausländische Studierende aus EU-Mitgliedstaaten sind aufgrund der EU-Freizügigkeitsregelung als Unionsbürger deutschen Studierenden rechtlich gleichgestellt und genießen somit privilegierte Studienbedingungen. Im Gegensatz dazu fallen internationale Studierende aus Nicht-EU-Staaten in Deutschland unter die Regelung des § 16 Abs. 1 AufenthG. In der Regel darf ihre Gesamtaufenthaltsdauer für das Studium inklusive Master und Promotion nicht länger als zehn Jahre betragen. Neben dem Nachweis über einen Krankenversicherungsschutz müssen für die Sicherung des Lebensunterhaltes, der sich am Bafög-Höchstsatz von derzeit 670 Euro monatlich orientiert, ausreichende finanzielle Mittel vor Beginn des Studiums nachgewiesen werden. So wird die befristete Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke des Studiums immer nur für den Zeitraum ausgestellt, für den auch die Lebensunterhaltssicherung belegt werden kann. Angestoßen von politischen Debatten über die Fachkräftesicherung und die Folgen des demographischen Wandels wurden in den letzten Jahren größere Änderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen vorgenommen. Die Änderungen sollen mehr internationale Studierende mobilisieren und ihnen einen besseren Zugang zum Arbeitsmarkt ermöglichen. Ziel ist die Steigerung der Wahrscheinlichkeit, internationale Absolventinnen und Absolventen auch längerfristig für die deutsche Wirtschaft zu gewinnen. Darauf zielt auch die Umsetzung der sogenannten Hochqualifizierten- oder Blue-Card-Richtlinie der EU, durch welche die Zuwanderung für (hochqualifizierte) Fachkräfte bzw. der Verbleib internationaler Studierender in Deutschland attraktiver werden soll. Indem ihnen der Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt erleichtert wird, sollen insbesondere Absolventen deutscher Hochschulen, die aus Nicht-EU-Staaten stammen, dazu ermutigt werden, in Deutschland eine Beschäftigung zu suchen und aufzunehmen.
Dieser Text ist Teil des Kurzdossiers