Die deutsche Politik handelt seit Beginn der 2000er Jahre zunehmend aus der Erkenntnis heraus, dass Deutschland zu einem Einwanderungsland geworden ist. Die letzten zehn Jahre offenbaren eine zunehmende Dynamik im Integrationsgeschehen. Die Migrationsforscher Klaus J. Bade und Michael Bommes haben bereits 2004 für den damaligen Zuwanderungsrat Integration als "die messbare Teilhabe aller an den zentralen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens, das heißt an Erziehung, Bildung, Ausbildung, Arbeitsmarkt, Recht, Sozialem bis hin zur politischen Partizipation" definiert Zur Auflösung der Fußnote[1]. Diese Definition macht deutlich, dass im letzten Jahrzehnt ein Paradigmenwandel in der Definition von Integration stattgefunden hat und der Integrationsbegriff zumindest theoretisch nicht mehr allein für Minderheiten oder für Migranten gedacht, sondern ausgeweitet wurde. Dieser Paradigmenwandel hat sich aber bis dato im allgemeinen Verständnis von Integration noch nicht durchsetzen können, wo dieser Begriff immer noch vor allem als Anpassungsleistung von Migranten wahrgenommen wird. Ein solcher erweiterter Integrationsbegriff schließt an ältere soziologische Theorien an, die Integration als einen gesamtgesellschaftlichen Prozess definierten und nicht als einen Bedarf von Einzelgruppen Zur Auflösung der Fußnote[2].
Der einsetzende Paradigmenwandel, der das Integrationsverständnis zunehmend auf die gesamte Gesellschaft ausweitet, sollte nun auch in der Integrationspolitik sichtbar werden. Diese sollte Integrationsanreize und Sanktionsmechanismen für die gesamte Gesellschaft entwickeln, die sich seit den 2000er Jahren als Einwanderungsgesellschaft zu beschreiben versucht. Integration wird somit zu einer politischen und weniger zu einer persönlichen Bringschuld. Wie der Politikwissenschaftler und Migrationsforscher Dietrich Thränhardt 2008 bemerkte, entsteht zunehmend ein "ganz weitreichender Konsens über die Notwendigkeit der Integration und staatlicher Förderung von Integration, einschließlich der grundsätzlichen Erkenntnis, dass dabei nicht nur Leistungen der Einwanderer, sondern auch der Gesellschaft zu erbringen sind" Zur Auflösung der Fußnote[3]. Das öffnet den Blick für die gesellschaftlich zu leistenden Integrationsbemühungen, die strukturell und institutionell gesellschaftliche Zugänge für alle Bürger gleichermaßen offen gestalten und Diskriminierung und Ausschlüsse deutlicher thematisieren sowie Sanktionsmodalitäten stärker verankern müssten. Dazu sollte jedoch die deutsche Gesellschaft – hier verstanden als Zusammenschluss von Bürgern, Institutionen und normsetzenden Instanzen in einem durch Gesetzgebung regulierten Nationalstaat – die Heterogenität ihres Kollektivs deutlicher als Ausgangsbasis von Aushandlungen um Werte und Normen definieren, die gemeinsam mit- und gleichwertig nebeneinander bestehen können.
Integrationsleistungen können und müssen weiterhin konkret für Neuzuwanderer angeboten werden, was im Rahmen der neuen politischen Maßnahmen zur Willkommenskultur auch geschieht. Darüber hinaus sollte es bei Integrationsansätzen aber darum gehen, die Zugangschancen zu begrenzten materiellen und immateriellen Ressourcen wie Bildung, Lebenssicherung, Einkommen und sozialer Anerkennung für alle Bürger so weit zu ermöglichen, dass keine systematischen Ungleichheiten aufgrund des sozialen, religiösen, kulturellen oder nationalen Status entstehen. Daher forderte auch Migrationsforscher Klaus J. Bade mit dem Externer Link: Rat für Migration und dem Verein Externer Link: DeutschPlus, dass Integrationspolitik nicht mehr eine Zuständigkeit des Innenministeriums sein sollte, sondern ins Arbeits- und Sozialressort übergehen sollte Zur Auflösung der Fußnote[4].
Dieser Text ist Teil des Kurzdossiers Interner Link: "Die Einheit der Verschiedenen: Integration in der postmigrantischen Gesellschaft".