Das Anfang April 2012 in Kraft getretene Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen schafft erstmalig einen allgemeinen Rechtsanspruch auf ein Verfahren zur Anerkennung von im Ausland erworbenen Qualifikationen. Darauf können sich fortan auch Drittstaatsangehörige berufen, denen bislang der rechtliche Zugang zu einem Anerkennungsverfahren verwehrt blieb. Dieser allgemeine Rechtsanspruch gilt zudem unabhängig vom Aufenthaltsstatus, so dass auch für Asylsuchende grundsätzlich die Möglichkeit besteht, ihre Qualifikationen bewerten zu lassen. Gleichzeitig können Inhaber/-innen nicht-akademischer Berufe anders als bislang auch im Bereich der nicht reglementierten Berufe die Prüfung der Gleichwertigkeit beantragen. Diese Regelungen erweitern erheblich den Kreis derjenigen, die von einem Qualifikationsanerkennungsverfahren profitieren können. Ob jedoch tatsächlich die etwa 300.000 der in Deutschland lebenden rund drei Millionen Zugewanderte mit im Ausland erworbenen Bildungsabschlüssen von den neuen Regelungen erreicht werden, wird sich erst in der Praxis zeigen, insbesondere auch deshalb, da sich der Geltungsbereich des Gesetzes nur auf bundesrechtlich geregelte Berufe erstreckt. Für diese führt das BQFG einheitliche Verfahrensvorschriften und -abläufe ein, mit dem Ziel, die Bewertungspraxis transparenter zu gestalten. Insgesamt wird der Zugang zu Anerkennungsverfahren durch das Gesetz gerechter, chancengleicher und potentialorientierter. Auch die neu geschaffenen Informationsangebote bieten den Betroffenen wichtige Unterstützung vor, während und nach dem Anerkennungsverfahren. Insbesondere die "Erstanlaufstellen Anerkennung" sind hier als wichtige beratende Anlaufstellen zu nennen. Sie spielen besonders im Hinblick auf die Orientierung im Anerkennungssystem eine wichtige Rolle, da die Verantwortung für die Anerkennung im Ausland erworbener Qualifikationen und Abschlüsse nach wie vor in der Hand der einzelnen Bundesländer mit ihren spezifischen Umsetzungsregelungen liegt. Darüber hinaus erschweren die jeweils unterschiedlichen Regelungen der Berufsrechte die Anerkennung, so dass die unterstützende Beratung einen wichtigen Baustein darstellt. Die Finanzierung des Anerkennungsverfahrens und eventuell abzuleistender Anpassungsqualifizierungen bleibt für viele Bildungsausländer/-innen eine große Hürde auf dem Weg zur Anerkennung ihrer im Ausland erworbenen Qualifikationen, da das Gesetz hierfür keine Regelungen getroffen hat. Sofern keine Finanzierungsprogramme entwickelt werden, kann davon ausgegangen werden, dass sich viele Inhaber/-innen mitgebrachter Qualifikationen aus ökonomischen Gründen gegen ein Anerkennungsverfahren entscheiden werden. Zuletzt könnten Anerkennungsverfahren auch daran scheitern, dass es zu wenige oder zu wenig passende Anpassungsmaßnahmen gibt, die der erwarteten hohen Anzahl von Antragstellenden gerecht werden können.
Das Anerkennungsgesetz bedeutet einen ersten Erfolg für eine verbesserte Anerkennung im Ausland erworbener Qualifikationen, obwohl wichtige Aspekte nicht beantwortet wurden. Ob die Regelungen nicht zu kurz greifen und wirklich das primäre Ziel des Gesetzes, "die bessere Nutzung von im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen für den deutschen Arbeitsmarkt" (§ 1 BQFG), erreicht wird, wird sich spätestens in vier Jahren zeigen, wenn dem Bundestag und dem Bundesrat der erste Evaluationsbericht aus der Bundesstatistik vorgelegt wird.
Dieser Text ist Teil des Kurzdossiers