Die Studie "Brain Waste" von Bettina Englmann und Martina Müller (2007) war auf dem Weg zur Entwicklung des BQFG ein wichtiger Schritt, da sie erstmalig die Rechtsgrundlagen sowie die Anerkennungszuständigkeiten und -möglichkeiten von mitgebrachten Qualifikationen im Detail analysierte. Damit war die Studie das erste offizielle Dokument, welches auf das Gesamtausmaß der defizitären und intransparenten Anerkennungspolitik für im Ausland erworbene Abschlüsse in Deutschland aufmerksam machte und zeigte, dass Anerkennung auch von der Herkunft und nicht nur von der Qualifikation eines Zuwanderers bzw. einer Zuwanderin abhängt (Reiche et al. 2010: 15). Es folgten zahlreiche weitere Studien, die insbesondere auch die einzelnen bundeslandbezogenen Spezifika der Anerkennungspraxis behandelten und den Kontext der Anerkennung mitgebrachter Qualifikationen untersuchten. Parallel zur Studie "Brain Waste" begann mit der Veröffentlichung des "Nationalen Integrationsplans" 2007 die politische Auseinandersetzung mit der Verbesserung der Situation in Bezug auf die Anerkennung im Ausland erworbener Qualifikationen (Bundestagsdrucksache 17/6919: 1). Dennoch war das Thema im "Nationalen Integrationsplan" 2007 insgesamt noch von untergeordneter Bedeutung (Integrationsbeauftragte 2007), was sich auf dem Dresdner Bildungsgipfel 2008 änderte. Hier einigten sich die Regierungschefs von Bund und Ländern darauf, die Anerkennung mitgebrachter Abschlüsse in Deutschland zu verbessern (Maier et al. 2012: 3). Die zunehmende Kritik an den Missständen des Anerkennungssystems mündete Ende 2009 in das "Eckpunktepapier für die Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener beruflicher Qualifikationen und Abschlüsse". Parallel zur bundespolitischen Debatte wurden in den meisten Bundesländern Leitfäden für die Praxis entwickelt, die Multiplikatorinnen und Multiplikatoren als Orientierungshilfe dienen sollten. Diese Leitfäden geben Aufschluss über die Verantwortlichkeiten und Abläufe bei den Kompetenzfeststellungs- und Anerkennungsverfahren. Während 2007 solche Leitfäden noch rar waren, verfügen aktuell elf Bundesländer über solche Handlungsanleitungen für die Praxis. Bis März 2011 entwickelte die Bundesregierung einen Gesetzesentwurf, der am 4. November 2011 in der Verabschiedung des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes mündete. Dieses trat am 1. April 2012 in Kraft (BMBF 2011). Erstmalig gibt es nun eine bundesweit einheitliche rechtliche Grundlage für die Anerkennung mitgebrachter Qualifikationen.
Dieser Text ist Teil des Kurzdossiers Interner Link: "Bewertung von im Ausland erworbenen Qualifikationen".