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Anwerbestopp 1973 | 1961: Anwerbeabkommen mit der Türkei | bpb.de

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Anwerbestopp 1973

/ 2 Minuten zu lesen

Der originale Wortlaut der Anweisung des damaligen Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung, Walter Arendt, über den Anwerbestopp ausländischer Arbeitnehmer vom 23.11.1973. Quelle: Bundesarchiv

Anwerbestopp

- Abschrift -

5300 Bonn, den 23. November 1973
Postfach
Fernsprecher: 741
Durchwahl: 74

Der Bundesminister
für Arbeit und Sozialordnung
IIc 1 - 24200 - A -

Fernschreiben
Herrn
Präsidenten der Bundesanstalt
für Arbeit
85 Nürnberg
Regensburger Str. 104

Betr.: Ausländische Arbeitnehmer;
hier: Vermittlung durch die Auslandsdienststellen der Bundesanstalt für Arbeit

Es ist nicht auszuschließen, daß die gegenwärtige Energiekrise die Beschäftigungssituation in der Bundesrepublik Deutschland in den kommenden Monaten ungünstig beeinflußen wird. Unter diesen Umständen ist es nicht vertretbar, gegenwärtig weitere ausländische Arbeitnehmer über die Auslandsdienststellen der Bundesanstalt für Arbeit für eine Arbeitsaufnabme in der Bundesrepublik zu vermitteln.

Nach Zustimmung durch das Bundeskabinett bitte ich, unter Bezugnahme auf § 19 Abs. 4 AFG die Auslandsdienststellen der Bundesanstalt für Arbeit - ausgenommen die Deutsche Kommission in Italien - anzuweisen, ab sofort die Vermittlung ausländischer Arbeitnehmer einzustellen. Diese Maßnahme gilt bis auf Widerruf.

Ausländischen Arbeitnehmern, die im Ausland bereits einen Arbeitsvertrag abgeschlossen haben, ist die zur Einreise und Arbeitsaufnahme notwendige Legitimationskarte jedoch noch auszustellen. In diesem Zusammenhang bitte ich, mir mitzuteilen, in wieviel Fällen mit ausländischen Arbeitnehmern, die auf Kosten inländischer Unternehmen im Herkunftsland auf ihre berufliche Tätigkeit in der Bundesrepublik vorbereitet werden, bereits Arbeitsverträge abgeschlossen worden sind.

Bezüglich derjenigen ausländischen Arbeitnehmer aus Anwerbestaaten, die mit Sichtvermerk in die Bundesrepublik Deutschland einreisen wollen, gilt nach wie vor der ErlaB des Bundesministers des Auswärtigen vom 28. Juni 1973 - 513 - 540.30 -.

Weiterhin bitte ich, Ihre Dienststellen im Inland anzuweisen, bei der Neuerteilung von Arbeitserlaubnissen für ausländische Arbeitnehmer gem. § 19 Abs. 1 Satz 2 AFG i.V. mit § 1 Arbeitserlaubnisverordnung streng zu prüfen, ob eine Erneuerung der Arbeitserlaubnis aufgrund der Lage und Entwicklung des Arbeitsmarktes verantwortet werden kann.

Die vorgesehenen Maßnahmen dürften die Gefahr der illegalen Beschäftigung tendenziell erhöhen. Ich bitte daher, Ihre Dienststellen im Inland anzuweisen, daß sie die zur Verfügung stehenden Mittel voll einsetzen.

Ich habe den Bundesminister des Auswärtigen gebeten, über die deutschen diplomatischen Vertretungen die Regierungen der betroffenen Anwerbestaaten in geeigneter Weise von dem zeitweiligen Anwerbestopp zu unterrichten und hierfür um Verständnis zu bitten. Die Sozialattaches der Botschaften der Heimatländer werden von hier aus unterrichtet.

Der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung
- 11 c 1 - 24200 - A
Arendt

Fussnoten

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