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Türkische Minderheit in Deutschland: Geschichtlicher Rückblick | 1961: Anwerbeabkommen mit der Türkei | bpb.de

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Türkische Minderheit in Deutschland: Geschichtlicher Rückblick

Angelika Königseder und Birgit Schulze

/ 4 Minuten zu lesen

Die meisten in Deutschland lebenden Ausländer sind Türken. Doch im Gegensatz zu stereotypen Auffassungen finden "die Türken" jeweils einen ganz eigenen Lebensstil zwischen Tradition und Moderne, Anpassung und Rückzug.

Türkische Hochzeit in Deutschland: Ausdruck des Angekommenseins. (© DOMiD e.V.)

Schon vor dem Ersten Weltkrieg arbeiteten das Deutsche und das Osmanische Reich militärisch und wirtschaftlich zusammen. 1912 lebten in Berlin etwa 1350 Türken. Mit der viel beschworenen deutsch-türkischen "Waffenbrüderschaft" im Ersten Weltkrieg intensivierten sich die Beziehungen. Bereits 1916 wurde in Berlin eine Deutsch-Türkische Vereinigung gegründet, die mit der türkischen Regierung ein Lehrlingsabkommen schloss. Während der NS-Herrschaft fanden viele oppositionelle Deutsche, darunter auch Wissenschaftler und Künstler, Zuflucht in der Türkei.

Anwerbeabkommen

In den ersten Nachkriegsjahren gab es zwischen Deutschland und der Türkei wenig Austausch. In den Jahren des "Wirtschaftswunders" machte sich jedoch in der Bundesrepublik trotz der großen Zahl von Vertriebenen und Zuzüglern aus der DDR besonders nach dem Mauerbau 1961 ein steigender Bedarf an Arbeitskräften bemerkbar. Daher schloss die Bundesregierung von 1955 bis 1968 mit mehreren Staaten Anwerbeabkommen, darunter 1961 mit der Türkei.

Bis Mitte der 1960er Jahre war es allgemeiner Konsens, dass die ausländischen Arbeitskräfte - die "Gastarbeiter", wie sie bald im öffentlichen Sprachgebrauch hießen - nur vorübergehend in Westdeutschland leben und arbeiten sollten. Im Anwerbeabkommen mit der Türkei war die Aufenthaltsdauer auf maximal zwei Jahre festgeschrieben. Da lediglich der Bedarf der Wirtschaft nach Arbeitskräften erfüllt werden sollte, gab es keine Überlegungen oder gar Planungen hinsichtlich einer dauerhaften Ansiedlung der Zuwanderer. Von einigen Spezialisten wie etwa hochqualifizierten türkischen Fachärzten abgesehen, übernahmen die Arbeitsmigranten meist Stellen, für die sich keine Deutschen bewarben. Folglich fand ihr Einsatz in der Gesellschaft allgemeine Zustimmung. Eine mögliche Integration der Arbeiter und eine Auseinandersetzung mit ihrem Herkunftsland, ihren Traditionen und ihrer Religion schien nicht notwendig zu sein, da Arbeitskräfte nur kurzfristig benötigt wurden und im wirtschaftlichen Krisenfall wieder in ihre Heimat zurückkehren sollten.

Bereits in der zweiten Hälfte der 1960er Jahre wurde das Rotationsprinzip - nicht zuletzt auf Betreiben der Wirtschaft, die die Anlernkosten scheute - gelockert. Noch während der Rezession 1966/67 waren zahlreiche ausländische Arbeitskräfte, die ihre Stelle verloren hatten, in ihr Herkunftsland zurückgekehrt. Mit dem wirtschaftlichen Aufschwung kamen sie in die Bundesrepublik zurück. Im Oktober 1973 erließ die Bundesregierung wegen der Ölkrise und dem daraufhin befürchteten wirtschaftlichen Rückgang einen Anwerbestopp. Im selben Jahr hatte die Beschäftigung von ausländischen Arbeitnehmern mit rund 2,6 Millionen ihren Höhepunkt erreicht. In den Rezessionsphasen 1974/75 und 1981 bis 1984 kehrten ausländische Arbeitslose jedoch weit seltener in ihre Heimat zurück, weil sie befürchteten, keine abermalige Rückkehrerlaubnis in die Bundesrepublik zu erhalten.

Familienzusammenführung

Bis zum Anwerbestopp waren vor allem junge Männer nach Deutschland gekommen. Im Rahmen der Familienzusammenführung ab 1974 begannen die Arbeitskräfte verstärkt, ihre Angehörigen nachzuholen. Damit stieg auch die Aufenthaltsdauer. 2004 lebten mehr als 73 Prozent der Türken länger als zehn Jahre in Deutschland, davon 20,5 Prozent sogar länger als 30 Jahre.

Aus "Gastarbeitern" waren de facto Einwanderer geworden. Viele Vertreter der ersten Generation von Arbeitsmigranten blieben im Land - ungeachtet ihres früheren Vorsatzes, in Deutschland rasch Geld zu verdienen, um sich zu Hause eine gesicherte Existenz aufbauen zu können. Oftmals wollten die Kinder und Enkelkinder nicht zurück in die Türkei, und so blieben auch die Älteren bei den Familien in Deutschland.

Arbeitslosigkeit

Mit verlängerter Aufenthaltsdauer waren die in Deutschland lebenden Türken auch stärker von Arbeitslosigkeit betroffen. Entgegen dem Vorurteil, die Türken würden den Deutschen die Arbeitsplätze wegnehmen, sind mit 25,5 Prozent (Stand: 2005) überproportional viele Türken arbeitslos, davon sind 40 Prozent langzeitarbeitslos. Ihre Arbeitsplätze in der Industrie fielen der Rationalisierung zum Opfer. Trotzdem stimmten laut einer ALLBUS-Umfrage 2004 46 Prozent der Bevölkerung der Aussage zu: "Zuwanderer nehmen Menschen, die in Deutschland geboren sind, Arbeitsplätze weg."

Die Aufrechnung von freien Stellen gegen die von Ausländern eingenommenen Arbeitsplätze ist jedoch nicht angebracht: Tatsächliche Konkurrenz gibt es nur bei Stellen, die mit ungelernten Arbeitern besetzt werden können. Diese meist schlecht bezahlten und körperlich anstrengenden Arbeiten werden von Deutschen aber nur in seltenen Fällen angenommen.

Nicht zuletzt wegen der anhaltend hohen Arbeitslosigkeit machen sich immer mehr Türken selbstständig. Die Zahl der türkischen Unternehmer in Deutschland stieg von 3.000 im Jahr 1970 auf 61.300 im Jahr 2003. Und keineswegs bestätigen alle Unternehmen das Klischee vom "Döner-Türken" oder vom Inhaber eines Obst- und Gemüseladens; es gibt auch türkische Anwälte, Architekten, Juweliere, Rechtsanwälte und Handwerker.

Eine Übersicht über die Verteilung Erwerbstätiger ohne Berufsabschluss nach Herkunft

Größte ausländische Minderheit

Bis 1970 stammte der Großteil der in Deutschland lebenden Ausländer aus Italien, Griechenland, Spanien und Österreich. Seit Beginn der 1970er Jahre bildeten die türkischen Staatsangehörigen die größte Gruppe. Heute leben 1,88 Millionen Türkinnen und Türken in der Bundesrepublik - dies entspricht 26 Prozent aller in Deutschland lebenden Ausländer (Stand: 2004). Die Mehrheit von ihnen lebt in den industriellen Ballungszentren Nordrhein-Westfalens und Baden-Württembergs sowie in den Großstädten Berlin, Köln, Hamburg, Frankfurt am Main und München.

Auszug aus: Angelika Königseder, Birgit Schulze: Türkische Minderheit in Deutschland, in: Vorurteile, Informationen zur politischen Bildung, Heft 271, 2005, S. 27-35.

Fussnoten

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