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Grundgesetz-Quiz | Das Grundgesetz: Einführungen, Kurzinformationen und spannende Fakten | bpb.de

Am 23. Mai 2024 feiert das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland seinen 75. Geburtstag. Wie gut kennst du dich mit unserem Grundgesetz aus? Teste dein Wissen in diesem Quiz.

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1. Mit einer Zweidrittelmehrheit im Bundestag und Bundesrat kann jeder Artikel des Grundgesetzes geändert werden.

Erläuterung

Es gibt Ausnahmen. Änderungen des Grundgesetzes regelt Artikel 79. Generell gilt: Artikel des Grundgesetzes sind mit einer Zweidrittelmehrheit von Bundestag und Bundesrat änderbar, sie können auch gestrichen werden bzw. es können Artikel ergänzt werden. In Absatz 3 des Artikels findet sich jedoch die sogenannte Ewigkeitsklausel. Diese erklärt Artikel 1 und Artikel 20 sowie die Gliederung des Bundes in Länder und die Mitsprache der Länder bei der Gesetzgebung in ihrem Grundsatz als unveränderbar. Artikel 1 umfasst das Grundrecht: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ Artikel 20 enthält die Verfassungsgrundsätze, also dass Deutschland ein Rechts-, Bundes- und Sozialstaat, eine Republik und eine Demokratie ist.

Weitere Informationen zum Thema: Interner Link: Das junge Politik-Lexikon von hanisauland.de
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2. 1949 bekam die Bundesrepublik „nur“ ein Grundgesetz und keine Verfassung, da die Vereinten Nationen dagegen waren.

Erläuterung

Die Vereinten Nationen hatten sich nicht gegen eine Verfassung ausgesprochen. Vielmehr war es der Parlamentarische Rat in Bonn, der mit dem Namen „Grundgesetz“ den provisorischen Charakter der Verfassung verdeutlichen wollte. Das Grundgesetz war für eine Übergangszeit gedacht, bis sich das deutsche Volk – West und Ost – eine neue gemeinsame Verfassung gibt. Doch das Grundgesetz hatte sich bewährt und daher wurde bei der Wiedervereinigung Deutschlands auf eine neue Verfassung verzichtet. Stattdessen trat die DDR 1990 der Bundesrepublik bei und übernahm damit auch das Grundgesetz.

Weitere Informationen zum Thema: Interner Link: bpb-Dossier Grundgesetz und Parlamentarischer Rat
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3. Jede und jeder darf eine Petition (lat. petitio: Bitte, Verlangen, auch Eingabe) unabhängig vom Alter oder der Staatsbürgerschaft einreichen.

Erläuterung

Artikel 17 regelt, dass jede und jeder das Recht hat, sich einzeln oder gemeinsam mit anderen „schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden“. Die einzige Voraussetzung: Die Petition muss leserlich sein und Name und Adresse dürfen nicht fehlen. Ein großer Teil der Petitionen erreicht den Bundestag mittlerweile über sein Online-Petitionsportal.

Weitere Informationen zum Thema: Interner Link: einfach POLITIK auf bpb.det
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4. Bis heute wurden nur 15 Artikel des Grundgesetzes geändert, denn die dafür notwendige Zweidrittelmehrheit im Bundestag und Bundesrat kommt selten zusammen.

Erläuterung

Es wurden bereits deutlich mehr Artikel des Grundgesetzes geändert. Allein das 17. Änderungsgesetz (Notstandsverfassung) von 1968 betraf 28 Artikel, die verändert, gestrichen oder neu eingefügt wurden. In den ersten 70 Jahren seit Bestehen des Grundgesetzes gab es insgesamt 63 Änderungsgesetze. Einige Artikel wurden nie geändert, andere mehrmals. In manchen Wahlperioden gab es keine Grundgesetzänderungen, in anderen wurde viel geändert. So gab es etwa in der fünften Wahlperiode (von 1965 bis 1969) insgesamt 12 Änderungsgesetze.

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5. Auf dem offiziellen Gruppenfoto zur Eröffnung des Parlamentarischen Rats 1948 im Bonner Naturkundemuseum schauten zwei ausgestopfte Giraffen von oben über die Mütter und Väter des Grundgesetzes.

Erläuterung

Eine schöne Geschichte, die immer wieder zu lesen ist – aber leider so nicht stimmt. 1948 fand die Eröffnungssitzung des Parlamentarischen Rats im Lichthof des Bonner Naturkundemuseums Koenig statt, da sich nach der Zerstörung durch den Zweiten Weltkrieg kein anderer großer Saal in Bonn fand. Dafür wurden alle ausgestopften Tiere des Museums, auch zwei große Giraffen, in eine Ecke geschoben und mit Tüchern verhangen. Offenbar konnte man vom ersten Stock aus, wo ein Teil der Gäste saß, hinter diese Tücher blicken. Eine mögliche Erklärung für das angebliche Gruppenfoto mit Giraffen. Doch auf allen historischen Fotos der Sitzung sieht man allein die Väter und Mütter des Grundgesetzes – aber keine exotischen Tiere.

Fotos zum Thema: Interner Link: bpb-Dossier Grundgesetz und Parlamentarischer Rat
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6. Von den über 21.000 Wörtern des Grundgesetzes besteht der kürzeste Artikel aus nur drei Wörtern.

Erläuterung

Der kürzeste Artikel im Grundgesetz ist Artikel 31: „Bundesrecht bricht Landesrecht.“ Knapp gefolgt von Artikel 102: „Die Todesstrafe ist abgeschafft.“ Artikel 106: „Verteilung des Steueraufkommens und des Ertrages der Finanzmonopole“ ist mit mehr als 760 Wörtern der längste Artikel.

Weitere Quizfragen: Interner Link: bpb-Dossier Grundgesetz und Parlamentarischer Rat
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7. Die Bundesversammlung trifft sich mindestens einmal im Jahr zu einer Sitzungswoche.

Erläuterung

Die Bundesversammlung dient nur der Wahl des Bundespräsidenten und kommt ausschließlich für diesen Zweck zusammen. Diese Versammlung besteht aus allen Abgeordneten des Bundestages und einer gleich großen Anzahl von Delegierten der Landesparlamente. Steht die Wahl des Staatsoberhaupts an, kommen die Mitglieder der Bundesversammlung zu einer Sitzung, die in der Regel nur einen Tag dauert, zusammen. Dies geschieht alle fünf Jahre – es sei denn, die Amtszeit eines Bundespräsidenten wird vorzeitig beendet (durch Rücktritt oder Tod des Amtsinhabers).

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8. Die Gliederung Deutschlands in Länder kann durch eine Änderung des Grundgesetzes aufgehoben werden.

Erläuterung

Die deutsche Bundesstaatlichkeit ist doppelt geschützt: Zum einen besagt Artikel 79 Absatz 3, dass eine Änderung des Grundgesetzes, die die Gliederung des Bundes in Länder aufhebt, unzulässig ist. Zum anderen ist die Bundesstaatlichkeit einer der Grundsätze des Artikels 20. Dieser Artikel des Grundgesetzes ist unveränderbar.

Weitere Informationen zum Thema: Interner Link: bpb-Dossier Deutsche Demokratie
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9. Trotz aller Erweiterungen trägt der letzte Artikel des Grundgesetzes heute ebenso wie vor 70 Jahren bei seiner Verabschiedung die Nummer 146.

Erläuterung

Einige Artikel des Grundgesetzes sind nicht nur nummeriert, sondern mit fortlaufenden Buchstaben gekennzeichnet, zum Beispiel Artikel 12a GG. Diese sogenannten „Buchstaben-Artikel“ wurden im Rahmen von Erweiterungen erst nachträglich eingebaut, ohne dass sich die Nummer des letzten Artikels geändert hat. Der Artikel 146 regelt als letzter Artikel übrigens die Geltungsdauer des Grundgesetzes.

Weitere Informationen zum Thema: Interner Link: Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland auf bpb.de
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10. Das Grundgesetz ist 1949 mit einem Volksentscheid angenommen worden.

Erläuterung

Das Grundgesetz wurde den damals elf Landtagen zur Zustimmung vorgelegt und ist von allen – bis auf Bayern - angenommen worden. Ein Volksentscheid über das Grundgesetz wurde nicht durchgeführt. Die Väter und Mütter des Grundgesetzes unterstrichen damit den provisorischen Charakter der Verfassung. Eine Volksabstimmung sollte dann erfolgen, wenn sich das gesamte deutsche Volk eine neue Verfassung gibt.

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11. Das Grundgesetz ist 1949 vom Bayerischen Landtag abgelehnt worden.

Erläuterung

Vor seiner Verkündigung musste das Grundgesetz von den Volksvertretungen der damals elf Länder angenommen werden. Mit Ausnahme Bayerns, dessen Parlamentarier nach langer Debatte gegen das Grundgesetz stimmten, wurde die Verfassung in allen anderen Ländern angenommen. Das bayerische „Nein“ hatte keine Konsequenzen, denn für das Inkrafttreten des Grundgesetzes reichte eine Zweidrittelmehrheit aller Länder. Bayern betonte zudem, dass man an der Geltung des Grundgesetzes auch im Freistaat nicht rütteln wolle. Mit der Ablehnung wollte man deutlich machen, dass die Bundesebene zu stark werden könnte.

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Ihre Auswertung

1. Mit einer Zweidrittelmehrheit im Bundestag und Bundesrat kann jeder Artikel des Grundgesetzes geändert werden.

Erläuterung
Es gibt Ausnahmen. Änderungen des Grundgesetzes regelt Artikel 79. Generell gilt: Artikel des Grundgesetzes sind mit einer Zweidrittelmehrheit von Bundestag und Bundesrat änderbar, sie können auch gestrichen werden bzw. es können Artikel ergänzt werden. In Absatz 3 des Artikels findet sich jedoch die sogenannte Ewigkeitsklausel. Diese erklärt Artikel 1 und Artikel 20 sowie die Gliederung des Bundes in Länder und die Mitsprache der Länder bei der Gesetzgebung in ihrem Grundsatz als unveränderbar. Artikel 1 umfasst das Grundrecht: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ Artikel 20 enthält die Verfassungsgrundsätze, also dass Deutschland ein Rechts-, Bundes- und Sozialstaat, eine Republik und eine Demokratie ist.

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2. 1949 bekam die Bundesrepublik „nur“ ein Grundgesetz und keine Verfassung, da die Vereinten Nationen dagegen waren.

Erläuterung
Die Vereinten Nationen hatten sich nicht gegen eine Verfassung ausgesprochen. Vielmehr war es der Parlamentarische Rat in Bonn, der mit dem Namen „Grundgesetz“ den provisorischen Charakter der Verfassung verdeutlichen wollte. Das Grundgesetz war für eine Übergangszeit gedacht, bis sich das deutsche Volk – West und Ost – eine neue gemeinsame Verfassung gibt. Doch das Grundgesetz hatte sich bewährt und daher wurde bei der Wiedervereinigung Deutschlands auf eine neue Verfassung verzichtet. Stattdessen trat die DDR 1990 der Bundesrepublik bei und übernahm damit auch das Grundgesetz.

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3. Jede und jeder darf eine Petition (lat. petitio: Bitte, Verlangen, auch Eingabe) unabhängig vom Alter oder der Staatsbürgerschaft einreichen.

Erläuterung
Artikel 17 regelt, dass jede und jeder das Recht hat, sich einzeln oder gemeinsam mit anderen „schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden“. Die einzige Voraussetzung: Die Petition muss leserlich sein und Name und Adresse dürfen nicht fehlen. Ein großer Teil der Petitionen erreicht den Bundestag mittlerweile über sein Online-Petitionsportal.

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4. Bis heute wurden nur 15 Artikel des Grundgesetzes geändert, denn die dafür notwendige Zweidrittelmehrheit im Bundestag und Bundesrat kommt selten zusammen.

Erläuterung
Es wurden bereits deutlich mehr Artikel des Grundgesetzes geändert. Allein das 17. Änderungsgesetz (Notstandsverfassung) von 1968 betraf 28 Artikel, die verändert, gestrichen oder neu eingefügt wurden. In den ersten 70 Jahren seit Bestehen des Grundgesetzes gab es insgesamt 63 Änderungsgesetze. Einige Artikel wurden nie geändert, andere mehrmals. In manchen Wahlperioden gab es keine Grundgesetzänderungen, in anderen wurde viel geändert. So gab es etwa in der fünften Wahlperiode (von 1965 bis 1969) insgesamt 12 Änderungsgesetze.

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5. Auf dem offiziellen Gruppenfoto zur Eröffnung des Parlamentarischen Rats 1948 im Bonner Naturkundemuseum schauten zwei ausgestopfte Giraffen von oben über die Mütter und Väter des Grundgesetzes.

Erläuterung
Eine schöne Geschichte, die immer wieder zu lesen ist – aber leider so nicht stimmt. 1948 fand die Eröffnungssitzung des Parlamentarischen Rats im Lichthof des Bonner Naturkundemuseums Koenig statt, da sich nach der Zerstörung durch den Zweiten Weltkrieg kein anderer großer Saal in Bonn fand. Dafür wurden alle ausgestopften Tiere des Museums, auch zwei große Giraffen, in eine Ecke geschoben und mit Tüchern verhangen. Offenbar konnte man vom ersten Stock aus, wo ein Teil der Gäste saß, hinter diese Tücher blicken. Eine mögliche Erklärung für das angebliche Gruppenfoto mit Giraffen. Doch auf allen historischen Fotos der Sitzung sieht man allein die Väter und Mütter des Grundgesetzes – aber keine exotischen Tiere.

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6. Von den über 21.000 Wörtern des Grundgesetzes besteht der kürzeste Artikel aus nur drei Wörtern.

Erläuterung
Der kürzeste Artikel im Grundgesetz ist Artikel 31: „Bundesrecht bricht Landesrecht.“ Knapp gefolgt von Artikel 102: „Die Todesstrafe ist abgeschafft.“ Artikel 106: „Verteilung des Steueraufkommens und des Ertrages der Finanzmonopole“ ist mit mehr als 760 Wörtern der längste Artikel.

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7. Die Bundesversammlung trifft sich mindestens einmal im Jahr zu einer Sitzungswoche.

Erläuterung
Die Bundesversammlung dient nur der Wahl des Bundespräsidenten und kommt ausschließlich für diesen Zweck zusammen. Diese Versammlung besteht aus allen Abgeordneten des Bundestages und einer gleich großen Anzahl von Delegierten der Landesparlamente. Steht die Wahl des Staatsoberhaupts an, kommen die Mitglieder der Bundesversammlung zu einer Sitzung, die in der Regel nur einen Tag dauert, zusammen. Dies geschieht alle fünf Jahre – es sei denn, die Amtszeit eines Bundespräsidenten wird vorzeitig beendet (durch Rücktritt oder Tod des Amtsinhabers).

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8. Die Gliederung Deutschlands in Länder kann durch eine Änderung des Grundgesetzes aufgehoben werden.

Erläuterung
Die deutsche Bundesstaatlichkeit ist doppelt geschützt: Zum einen besagt Artikel 79 Absatz 3, dass eine Änderung des Grundgesetzes, die die Gliederung des Bundes in Länder aufhebt, unzulässig ist. Zum anderen ist die Bundesstaatlichkeit einer der Grundsätze des Artikels 20. Dieser Artikel des Grundgesetzes ist unveränderbar.

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9. Trotz aller Erweiterungen trägt der letzte Artikel des Grundgesetzes heute ebenso wie vor 70 Jahren bei seiner Verabschiedung die Nummer 146.

Erläuterung
Einige Artikel des Grundgesetzes sind nicht nur nummeriert, sondern mit fortlaufenden Buchstaben gekennzeichnet, zum Beispiel Artikel 12a GG. Diese sogenannten „Buchstaben-Artikel“ wurden im Rahmen von Erweiterungen erst nachträglich eingebaut, ohne dass sich die Nummer des letzten Artikels geändert hat. Der Artikel 146 regelt als letzter Artikel übrigens die Geltungsdauer des Grundgesetzes.

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10. Das Grundgesetz ist 1949 mit einem Volksentscheid angenommen worden.

Erläuterung
Das Grundgesetz wurde den damals elf Landtagen zur Zustimmung vorgelegt und ist von allen – bis auf Bayern - angenommen worden. Ein Volksentscheid über das Grundgesetz wurde nicht durchgeführt. Die Väter und Mütter des Grundgesetzes unterstrichen damit den provisorischen Charakter der Verfassung. Eine Volksabstimmung sollte dann erfolgen, wenn sich das gesamte deutsche Volk eine neue Verfassung gibt.

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11. Das Grundgesetz ist 1949 vom Bayerischen Landtag abgelehnt worden.

Erläuterung
Vor seiner Verkündigung musste das Grundgesetz von den Volksvertretungen der damals elf Länder angenommen werden. Mit Ausnahme Bayerns, dessen Parlamentarier nach langer Debatte gegen das Grundgesetz stimmten, wurde die Verfassung in allen anderen Ländern angenommen. Das bayerische „Nein“ hatte keine Konsequenzen, denn für das Inkrafttreten des Grundgesetzes reichte eine Zweidrittelmehrheit aller Länder. Bayern betonte zudem, dass man an der Geltung des Grundgesetzes auch im Freistaat nicht rütteln wolle. Mit der Ablehnung wollte man deutlich machen, dass die Bundesebene zu stark werden könnte.

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