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Wie schafft das Grundgesetz eine „wehrhafte Demokratie“? | Das Grundgesetz: Einführungen, Kurzinformationen und spannende Fakten | bpb.de

Das Grundgesetz: Einführungen, Kurzinformationen und spannende Fakten Fragen und Antworten zum Grundgesetz Was ist das Grundgesetz (GG)? Seit wann gibt es das Grundgesetz? Was war der Parlamentarische Rat? Was waren große Streitpunkte im Parlamentarischen Rat bei der Erarbeitung des Grundgesetzes? Wie und wann wurde das Grundgesetz beschlossen? Warum heißt unsere Verfassung „Grundgesetz“? An welchen historischen Vorbildern orientiert sich das Grundgesetz? Worin unterscheidet sich das Grundgesetz von anderen Verfassungen? Wie ist das Grundgesetz aufgebaut? Kann das Grundgesetz geändert werden? Von wem und wie kann das Grundgesetz geändert werden? Welche bisherigen Änderungen des Grundgesetzes waren besonders wichtig? Welche Änderungen des Grundgesetzes waren oder sind besonders umstritten? Welche Rolle spielt das Bundesverfassungsgericht für das Grundgesetz? Welche Auswirkungen hat die europäische Integration auf das Grundgesetz? Redaktion Grundgesetz-Quiz

Wie schafft das Grundgesetz eine „wehrhafte Demokratie“?

Stefan Marschall

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Im Gegensatz zur Weimarer Reichsverfassung versucht das Grundgesetz durch viele Regelungen die demokratische Ordnung vor ihren Feinden zu schützen. Dabei erlaubt es, die Freiheit einzelner und von Organisationen einzuschränken, um die Freiheitsrechte insgesamt zu bewahren.

So eröffnet das Grundgesetz die Möglichkeit, dass Parteien und Vereine verboten werden, die sich gegen die demokratische Grundordnung stellen. Auch können einzelnen Personen Grundrechte entzogen werden, wenn sie diese zum Kampf gegen die verfassungsmäßige Ordnung missbrauchen. Schließlich werden die Kernprinzipien der Verfassung, der Schutz der Würde des Menschen und die Staatsprinzipien in Art. 20 (Demokratie, Rechtsstaatlichkeit), vor einer Veränderung durch politische Mehrheiten geschützt. Sie haben eine „Ewigkeitsgarantie“ im Grundgesetz.

Im Grundgesetz ist an acht Stellen die Rede von der „freiheitlichen demokratischen Grundordnung“ (fdGO), die zu schützen sei. Eine genaue Definition hierzu findet sich nicht. Gemäß dem Bundesverfassungsgericht ist der Ausgangspunkt der fdGO das Prinzip der Menschenwürde und der Demokratiegrundsatz. Auch die Rechtstaatlichkeit gehören zum Kern der fdGO.

Fussnoten

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Dr. phil., geb. 1968; Professor für Politikwissenschaft an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf, Institut für Sozialwissenschaften, Universitätsstraße 1, 40225 Düsseldorf. E-Mail Link: stefan.marschall@uni-duesseldorf.de