Das Bundesverfassungsgericht schützt und interpretiert das Grundgesetz. So entscheidet das Gericht auf Anruf über Verfassungsstreitigkeiten zwischen Staatsorganen oder ob verabschiedete Gesetze verfassungsgemäß sind. Wenn sich jemand in seinen grundgesetzlich garantierten Rechten verletzt fühlt, kann er oder sie Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht einreichen – sofern alle sonstigen Rechtswege ausgeschöpft sind. Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts sind für die Staatsorgane, Gerichte und Behörden in Deutschland bindend.
In seinen Entscheidungen entwickelt das Bundesverfassungsgericht das Verfassungsrecht weiter. Denn das Grundgesetz ist mitunter lückenhaft, es deckt nicht alle aktuellen Entwicklungen ab und es kann zu Widersprüchen zwischen einzelnen Bestimmungen kommen. In seiner Rechtsprechung versucht das Bundesverfassungsgericht diese Lücken zu schließen, das Grundgesetz zeitgemäß zu interpretieren und Widersprüche aufzulösen. Damit bildet das Bundesverfassungsrecht das Recht fort.