Jede Änderung des Grundgesetzes ist wichtig, da sie den grundlegenden Rahmen für die Politik in Deutschland verändert. Verschiedene Male wurden jedoch größere Reformpakete geschnürt. Bereits in den 1950er Jahren erschien eine weitreichende Verfassungsänderung notwendig, da es in Deutschland wieder eine Armee geben sollte. Auch musste angesichts der gewandelten Lage die Finanzverfassung weitgehend geändert werden. Dies geschah in den fünfziger und sechziger Jahren des vergangenen Jahrhunderts: Die Länder erhielten zusätzliche Kompetenzen bei der Steuererhebung. Ende der 1960er Jahre wurden die Notstandsgesetze in das Grundgesetz eingebaut. Sie regelten den Katastrophen-, Krisen- und Verteidigungsfall.
Die Deutsche Einheit machte Ende des 20. Jahrhunderts weitere Anpassungen des Grundgesetzes erforderlich. Bereits durch den Einigungsvertrag von 1990 ist das Grundgesetz geändert worden. Eine gemeinsame Verfassungskommission von Bund und Ländern erarbeitete danach ein größeres Änderungspaket, das 1994 verabschiedet worden ist. In den 1990er Jahren wurde das Grundgesetz zudem den Erfordernissen der europäischen Integration angepasst.
Was die Anzahl der Änderungen betrifft, bildeten die Grundgesetzänderungen anlässlich der Föderalismusreform I im Jahr 2006 das bislang größte Paket: 25 Artikel wurden auf einen Schlag geändert, eingeführt oder aufgehoben. 2009 wurden im Rahmen der Föderalismusreform II weitere Änderungen vorgenommen; unter anderem wurde die „Schuldenbremse“ ins Grundgesetz eingeführt. Und 2017 wurden im Rahmen einer weiteren Föderalismusreform die Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern auf neue Füße gestellt. Die Bundesstaatlichkeit in Deutschland ist eine der großen Reformbaustellen im Verfassungsrecht.