Das Grundgesetz kann generell durch ein Bundesgesetz geändert werden, jedoch nicht in allen Teilen. Es gibt einen unantastbaren Kern des Grundgesetzes (siehe „Ewigkeitsklausel“ im Art. 79 Abs. 3): Geschützt sind die Inhalte des Artikels 1 (Würde des Menschen und Rechtsverbindlichkeit der Grundrechte) sowie die Staatsprinzipien des Artikels 20: Demokratie, Republik, Bundes-, Rechts- und Sozialstaatlichkeit. Zudem dürfen die Gliederung des Bundes in Länder und die Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung des Bundes nicht angetastet werden. Die föderale Struktur der Bundesrepublik Deutschland ist somit doppelt geschützt.
Kann das Grundgesetz geändert werden?
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Dr. phil., geb. 1968; Professor für Politikwissenschaft an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf, Institut für Sozialwissenschaften, Universitätsstraße 1, 40225 Düsseldorf. E-Mail Link: stefan.marschall@uni-duesseldorf.de
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