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Wie ist das Grundgesetz aufgebaut? | Das Grundgesetz: Einführungen, Kurzinformationen und spannende Fakten | bpb.de

Das Grundgesetz: Einführungen, Kurzinformationen und spannende Fakten Fragen und Antworten zum Grundgesetz Was ist das Grundgesetz (GG)? Seit wann gibt es das Grundgesetz? Was war der Parlamentarische Rat? Was waren große Streitpunkte im Parlamentarischen Rat bei der Erarbeitung des Grundgesetzes? Wie und wann wurde das Grundgesetz beschlossen? Warum heißt unsere Verfassung „Grundgesetz“? An welchen historischen Vorbildern orientiert sich das Grundgesetz? Worin unterscheidet sich das Grundgesetz von anderen Verfassungen? Wie ist das Grundgesetz aufgebaut? Kann das Grundgesetz geändert werden? Von wem und wie kann das Grundgesetz geändert werden? Welche bisherigen Änderungen des Grundgesetzes waren besonders wichtig? Welche Änderungen des Grundgesetzes waren oder sind besonders umstritten? Welche Rolle spielt das Bundesverfassungsgericht für das Grundgesetz? Welche Auswirkungen hat die europäische Integration auf das Grundgesetz? Redaktion Grundgesetz-Quiz

Wie ist das Grundgesetz aufgebaut?

Stefan Marschall

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Das Grundgesetz gliedert sich ingesamt in elf Abschnitte. Nach der Präambel werden in einem ersten Abschnitt die Grundrechte aufgeführt (Art. 1–19).

Das Grundgesetz gliedert sich in elf Abschnitte: Nach der Präambel werden in einem ersten Abschnitt die Grundrechte aufgeführt (Art. 1–19). Dabei setzt das Grundgesetz ausdrücklich beim Schutz der Würde des Menschen an. Der folgende zweite Abschnitt (Art. 20–37) regelt u. a. die Gliederung Deutschlands in Bund und Länder sowie die Beziehung zwischen der Bundes- und Landesebene. Zudem sind dort die Staatsprinzipien Deutschlands niedergelegt (Art. 20).

In den anschließenden Abschnitten werden die Bundesorgane beschrieben: als erstes der Bundestag (Art. 38–49), darauf der Bundesrat (Art. 50–53), der Gemeinsame Ausschuss (Art. 53a), dann der Bundespräsident und die Bundesversammlung (Art. 54–61) sowie die Bundesregierung (Art. 62–69).

In den nächsten Artikeln geht es um die Gesetzgebung (Art. 70–82) und die Ausführung der Bundesgesetze und Bundesverwaltung (Art. 83–91). Nach einer Darstellung der Gemeinschaftsaufgaben und Verwaltungszusammenarbeit von Bund und Ländern (Art. 91a–91e) wird die Rechtsprechung – und hier insbesondere die Rolle des Bundesverfassungsgerichts – geregelt (Art. 92–104).

Es schließen sich die Bestimmungen zur Finanzverfassung an (Art. 104a–115). Die Artikel 115a bis 115l regeln den Verteidigungsfall. Die Übergangs- und Schlussbestimmungen bilden den letzten Abschnitt des Grundgesetzes (Art. 116–146).

Fussnoten

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Dr. phil., geb. 1968; Professor für Politikwissenschaft an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf, Institut für Sozialwissenschaften, Universitätsstraße 1, 40225 Düsseldorf. E-Mail Link: stefan.marschall@uni-duesseldorf.de