In vielen Hinsichten. Nahezu unverwechselbar wird das Grundgesetz durch seinen ersten Artikel: „Die Würde des Menschen ist unantastbar“. Mit der Erwähnung des Schutzes der Menschenwürde direkt am Anfang der Verfassung zogen die Väter und Mütter des Grundgesetzes die Lehren aus der deutschen Geschichte, insbesondere aus der Zeit des Nationalsozialismus und seinen Verbrechen gegen die Menschlichkeit.
Das Grundgesetz wird zudem davon geprägt, dass es dem Parlament, also dem Deutschen Bundestag, eine besonders wichtige Rolle einräumt und dass Volksentscheide auf Bundesebene nur für Ausnahmesituationen erlaubt werden.
Auch die ausdrückliche Erwähnung der Unabhängigkeit der Europäischen Zentralbank ist ein Markenzeichen (Art. 88) – ebenso wie die Tatsache, dass den Parteien ein eigener Artikel gewidmet ist (Art. 21).
Schließlich ist der Name „Grundgesetz“ ungewöhnlich für die Verfassung eines Staates.