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Worin unterscheidet sich das Grundgesetz von anderen Verfassungen? | Das Grundgesetz: Einführungen, Kurzinformationen und spannende Fakten | bpb.de

Das Grundgesetz: Einführungen, Kurzinformationen und spannende Fakten Fragen und Antworten zum Grundgesetz Was ist das Grundgesetz (GG)? Seit wann gibt es das Grundgesetz? Was war der Parlamentarische Rat? Was waren große Streitpunkte im Parlamentarischen Rat bei der Erarbeitung des Grundgesetzes? Wie und wann wurde das Grundgesetz beschlossen? Warum heißt unsere Verfassung „Grundgesetz“? An welchen historischen Vorbildern orientiert sich das Grundgesetz? Worin unterscheidet sich das Grundgesetz von anderen Verfassungen? Wie ist das Grundgesetz aufgebaut? Kann das Grundgesetz geändert werden? Von wem und wie kann das Grundgesetz geändert werden? Welche bisherigen Änderungen des Grundgesetzes waren besonders wichtig? Welche Änderungen des Grundgesetzes waren oder sind besonders umstritten? Welche Rolle spielt das Bundesverfassungsgericht für das Grundgesetz? Welche Auswirkungen hat die europäische Integration auf das Grundgesetz? Redaktion Grundgesetz-Quiz

Worin unterscheidet sich das Grundgesetz von anderen Verfassungen?

Stefan Marschall

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Nahezu unverwechselbar wird das GG durch seinen Namen selbst und durch seinen ersten Artikel: „Die Würde des Menschen ist unantastbar“. Auch die wichtige Rolle des Parlaments ist außergwöhnlich.

In vielen Hinsichten. Nahezu unverwechselbar wird das Grundgesetz durch seinen ersten Artikel: „Die Würde des Menschen ist unantastbar“. Mit der Erwähnung des Schutzes der Menschenwürde direkt am Anfang der Verfassung zogen die Väter und Mütter des Grundgesetzes die Lehren aus der deutschen Geschichte, insbesondere aus der Zeit des Nationalsozialismus und seinen Verbrechen gegen die Menschlichkeit.

Das Grundgesetz wird zudem davon geprägt, dass es dem Parlament, also dem Deutschen Bundestag, eine besonders wichtige Rolle einräumt und dass Volksentscheide auf Bundesebene nur für Ausnahmesituationen erlaubt werden.

Auch die ausdrückliche Erwähnung der Unabhängigkeit der Europäischen Zentralbank ist ein Markenzeichen (Art. 88) – ebenso wie die Tatsache, dass den Parteien ein eigener Artikel gewidmet ist (Art. 21).

Schließlich ist der Name „Grundgesetz“ ungewöhnlich für die Verfassung eines Staates.

Fussnoten

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Dr. phil., geb. 1968; Professor für Politikwissenschaft an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf, Institut für Sozialwissenschaften, Universitätsstraße 1, 40225 Düsseldorf. E-Mail Link: stefan.marschall@uni-duesseldorf.de