Historische Vorbilder sind die Paulskirchen-Verfassung, erarbeitet von der Frankfurter Nationalversammlung in der Zeit der Revolution 1848/1849 und die Weimarer Reichsverfassung von 1919, als erste demokratische Verfassung Deutschlands.
Die Väter und Mütter des Grundgesetzes waren stark geprägt von der ersten deutschen Demokratie, der Weimarer Republik (1919-1933) und ihrem Scheitern. Sie übernahmen zahlreiche Regelungen aus der Weimarer Reichsverfassung. Zugleich versuchten sie, aus „Baufehlern“ der ersten deutschen Demokratie zu lernen, die dem Nationalsozialismus den Weg bereitet hatten. Sie wollten vor allem die Demokratie „wehrhaft“ machen, d.h. die demokratische Verfassung sollte sich gegen ihre Feinde zur Wehr setzen können.