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Warum heißt unsere Verfassung „Grundgesetz“? | Das Grundgesetz: Einführungen, Kurzinformationen und spannende Fakten | bpb.de

Das Grundgesetz: Einführungen, Kurzinformationen und spannende Fakten Fragen und Antworten zum Grundgesetz Was ist das Grundgesetz (GG)? Seit wann gibt es das Grundgesetz? Was war der Parlamentarische Rat? Was waren große Streitpunkte im Parlamentarischen Rat bei der Erarbeitung des Grundgesetzes? Wie und wann wurde das Grundgesetz beschlossen? Warum heißt unsere Verfassung „Grundgesetz“? An welchen historischen Vorbildern orientiert sich das Grundgesetz? Worin unterscheidet sich das Grundgesetz von anderen Verfassungen? Wie ist das Grundgesetz aufgebaut? Kann das Grundgesetz geändert werden? Von wem und wie kann das Grundgesetz geändert werden? Welche bisherigen Änderungen des Grundgesetzes waren besonders wichtig? Welche Änderungen des Grundgesetzes waren oder sind besonders umstritten? Welche Rolle spielt das Bundesverfassungsgericht für das Grundgesetz? Welche Auswirkungen hat die europäische Integration auf das Grundgesetz? Redaktion Grundgesetz-Quiz

Warum heißt unsere Verfassung „Grundgesetz“?

Stefan Marschall

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Die Väter und Mütter des Grundgesetzes wollten verhindern, dass die Gründung eines westdeutschen Staates die Teilung Deutschlands zementiert. Aus diesem Grund verabschiedeten sie 1949 ein „Grundgesetz“ und keine „Verfassung“. Und deswegen nannten sie die verfassungsgebende Versammlung „Parlamentarischer Rat“ und verzichteten auch deswegen auf eine Volksabstimmung über das Grundgesetz. An vielen Stellen des Grundgesetzes wurde sein provisorischer Charakter betont, ausdrücklich auch in der Präambel. Nach Vollzug einer Vereinigung Deutschlands sollte das Grundgesetz durch eine Verfassung ersetzt werden, die dann vom gesamten deutschen Volk zu beschließen sei.

Als es schließlich rund vierzig Jahre später zur Deutschen Einheit kam, war aus der vorläufigen Verfassung eine Erfolgsgeschichte geworden. Die Länder auf dem Gebiet der DDR traten dem Geltungsbereich des Grundgesetzes bei. Nach 1990 entschied man, den Namen „Grundgesetz“ beizubehalten. Das Grundgesetz wurde zwar in Folge der Deutschen Einheit an einigen Stellen geändert, blieb aber in seinem Kern erhalten. Eine Volksabstimmung über das Grundgesetz fand nicht statt.

Fussnoten

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Dr. phil., geb. 1968; Professor für Politikwissenschaft an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf, Institut für Sozialwissenschaften, Universitätsstraße 1, 40225 Düsseldorf. E-Mail Link: stefan.marschall@uni-duesseldorf.de