Gestritten wurde im Parlamentarischen Rat unter anderem über die Frage, wie die Länder auf der Bundesebene vertreten sein sollten: durch einen direkt gewählten „Senat“ oder einen „Bundesrat“, der aus Delegierten der Länder besteht. Letztlich setzte sich das Bundesratsmodell durch.
Rund um die deutsche Bundesstaatlichkeit waren weitere Fragen umstritten: Welche Gesetzgebungskompetenzen sollte der Bund, welche die Länder haben? Wie sollten die Finanzverfassung und -verwaltung aussehen? Welche Steuern sollte der Bund erheben und verwalten können, welche die Länder? Sollte die Finanzverwaltung getrennt oder verbunden sein? Hierüber wurde im Parlamentarischen Rat kontrovers diskutiert. Schließlich war auch der Gottesbezug in der Präambel Gegenstand von Auseinandersetzungen, bei denen sich am Ende die Befürworter durchgesetzt haben. In der Präambel heißt es nun: „Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen“.