Der Parlamentarische Rat war die verfassungsgebende Versammlung für die Bundesrepublik Deutschland. Er bestand aus 65 Mitgliedern, die von den Landtagen der westlichen Besatzungszonen gewählt worden waren. Hinzu kamen noch fünf Vertreter West-Berlins ohne Stimmrecht. Von den 65 stimmberechtigten Mitgliedern gehörten jeweils 27 der CDU/CSU und der SPD an. Die FDP stellte fünf Abgeordnete; KPD, Deutsche Partei und Zentrumspartei jeweils zwei Vertreter. Unter den Mitgliedern des Parlamentarischen Rats waren vier Frauen.
Der Parlamentarische Rat traf sich erstmalig am 1. September 1948 im Bonner Museum Koenig. Die Verhandlungen und die Schlusssitzung fanden in der Pädagogischen Akademie in Bonn statt. Zum Präsidenten des Parlamentarischen Rats wurde der spätere Bundeskanzler Konrad Adenauer (CDU) gewählt. Ein Großteil der Entscheidungen fiel im sogenannten „Hauptausschuss“, der von Carlo Schmid (SPD) geleitet wurde. Nach dem Abschluss der Arbeiten an der Verfassung und der Verkündung des Grundgesetzes im Mai 1949 löste sich der Parlamentarische Rat auf. Zuvor hatte er noch ein Wahlgesetz für die Wahlen zum ersten Deutschen Bundestag verabschiedet sowie beschlossen, dass Bonn der provisorische Sitz von Parlament und Regierung des neuen deutschen Staates werden sollte.